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Freitag, 15. Februar 2013
Die Rohstockzüchtigung wieder einführen? Ja oder Nein?
Meiner Ansicht nach, wenn es nicht übertrieben und unkontrolliert durchgeführt wird, könnte es gerne wieder so sein, denn was müssen Eltern und Lehrer sich in der Heutigen Zeit alles bieten lassen, hier frägt man auch nicht unbedingt nach "Gewaltfreiheit"
Donnerstag, 14. Februar 2013
Feierabends …..
Und hier könnt hier weiterlesen
Mittwoch, 13. Februar 2013
Montag, 11. Februar 2013
Denn nur mit den Rohrstock klappt es - eine wahre Geschichte
Hier dürft ihr mehr lesen
Eine Geschichte
Vor sechs Jahren begann er, mich dann zu versklaven, was mir damals überhaupt nicht gefiel.
Ich dachte, es wäre nur eine spielerische Phase und machte es aus Liebe zu ihm mit.
Das jedoch war ein gewaltiger Irrtum. Ohne es anfangs zu merken, wurde ich regelrecht süchtig danach, von ihm die Augen verbunden zu bekommen und gefesselt zu werden. Es tat mir gut, ihm hilflos ausgeliefert zu sein und er nutzte es, wie es ihm gefiel.
Innerhalb kürzester Zeit drillte er meinen Mund perfekt nach seinen Wünschen und ernannte ihn kurzerhand zu seiner Lieblingsfotze. Ich habe ihn seit dem öfters und länger zum blasen im Mund, als ich Zeit zum reden habe.
Heute gefällt es mir, dass er meinen Mund ständig in Anspruch nimmt.
Schlimm fand ich damals, wie er dann auch anfing, sich für meinen Po zu interessieren.
Erst noch sehr selten, ganz harmlos und nur mit einer Fingerspitze, während er mich vorne richtig nahm.
Als er dann aber den Film “Geschichte der O” sah, änderte sich dies schlagartig.
Er war wie besessen davon, auch meinen Arsch nun für ihn zugänglich zu machen. Ich versuchte, ihn davon abzubringen, aber er hatte sich fest in den Kopf gesetzt, ihn zu seiner dritten Fotze zu machen.
Er baute einen Gummischwanz so um, dass unten an der Plattform drei Ketten befestigt waren.
Steckte der Schwanz tief in meinem damals viel zu engen Po, führte die erste Kette hinten zwischen meinen Pobacken nach oben.
Da befestigte er sie an einem Gürtel, den ich eigens dafür tragen musste.
Die beiden anderen Ketten führten links und rechts neben meiner Fotze vorne nach oben. Auch sie wurden links und rechts am Gürtel befestigt, so dass der Gummischwanz nicht aus mir heraus gleiten konnte.
Ich fragte ihn damals, ob nicht auch vorne eine Kette genügen würde, die mitten durch meine Fotze verlief.
Er wollte nicht. Es sollte, so wie bei der “Geschichte der O”, auch bei mir so sein,
dass er mich auch dann vorne nehmen konnte, wenn das Teil hinten in mir steckte.
Wenn das Ding erstmal drinnen war, war es dann auch ganz gut so.
Es dauerte nicht lange, und ich musste das Teil ganze Abende und Nächte tragen.
Kaum dass mein Herr gemerkt hatte, dass ich mich damit abgefunden hatte, begann er umgehend, die Größe der Schwänze zu steigern.
Es war eine harte Zeit, aber heute bin ich ihm dafür dankbar.
Es gefällt mir schon seit langer Zeit, so gut geweitet zu sein.
Vor allem aber, mit welchem Eifer er sich mit seinem echten geilen Schwanz darum bemüht, dass es auch so bleibt.
Gerade erst vor einer Stunde bin ich durch einen reinen Arschfick gekommen, was ich damals für unmöglich gehalten hätte.
Er hatte mir mal ganz stolz erzählt, dass er an dem Tag, an dem er meinen Po zur dritten Fotze gemacht hatte, meinen Willen gebrochen hatte.
Tatsächlich stimmte das auch irgendwie. Von da an war alles plötzlich ganz anders.
Durch dieses Erfolgserlebnis, wie es sich aus seiner Sicht darstellte, kamen von nun an ständig neue Forderungen an mich.
Die “Geschichte der O” wurde von nun an sein Vorbild.
Er dachte immer, ich wusste davon nichts, aber ich hatte seinen Film schon an dem Tag in seiner Werkzeugkiste gefunden, als er ihn gekauft hatte.
Ich sah ihn mir natürlich heimlich an und merkte erst da, dass ich wie die “O” wohl auch sehr devot bin.
Die vielen Erniedrigungen, die mir damals bevorstanden, ließen mir zwar die Haare zu Berge stehen, aber heute liebe ich sie.
Irgendwann einmal hatte er gemeckert, dass in dem Film nie wirklich Sex zu sehen war, aber mir wurde schnell klar, er hat erst sein und dann mein Leben grundlegend verändert.
Heute hat er sämtliche Filme, Bücher und sogar ein Comicbuch über “O” offen im Regal stehen, ohne die geringsten Skrupel zu haben.
Es ist ihm egal, was ich oder unsere Bekannten darüber denken, denn ich bin nun mal jetzt sein Eigentum. Er nutzt leidenschaftlich jede Gelegenheit, es mich spüren zu lassen und das ist gut so.
Das einzige, was mir seit Jahren Sorgen macht, ist die Tatsache, wie die “O” rumgereicht wurde. So ziemlich jeder in der Geschichte hatte das Recht, sie zu nehmen, wann und wie er wollte.
Im Gegensatz dazu vergnügte sich ihr Geliebter vor ihren Augen mit anderen Frauen.
Mag ja sein, dass es ihrer Disziplinierung zugute kommen sollte, aber wirklich glauben konnte ich es nicht.
Die Vorstellung, mich Fremden hinzugeben zu müssen, erschien mir schon furchtbar, aber meinen Herrn mit anderen Frauen zu teilen, würde ich nicht ertragen.
Vor einigen Tagen geschah dann etwas, was mich mit Schrecken mal wieder denken ließ, ob er Gedanken lesen konnte.
Er saß in seinem Sessel und forderte mich auf, vor ihm auf die Knie zu gehen, um ihm einen zu blasen.
Ich sollte ihm dabei in die Augen sehen und er erzählte mir seelenruhig, dass wir zu Bekannten von ihm eingeladen waren.
Auch er schreibt auf diesen Seiten Geschichten, auch über mich, teils übertrieben, aber auf jeden Fall hatte er dabei die Leute wohl kennen gelernt.
Ich genoss gerade, wie schön groß sein Schwanz durch meine völlige Hingabe in meinem Mund wurde, als er plötzlich meinte, dass er mich vorführen will.
Bevor ich überhaupt begriff, was er von mir verlangte, fragte er mich dann ganz scheinheilig, was es heute zu essen gibt.
Ich wollte das erste Mal seit Jahren protestieren, aber er ahnte es wohl. Er drückte meinen Kopf runter, bis sein Schwanz fast in meinem Hals steckte und stellte mich so ruhig.
Er dachte auch gar nicht daran, meinen Kopf wieder los zu lassen, bis er kam.
Kaum aber, dass ich mit dem schlucken fertig war, stand ich ohne seine Erlaubnis auf und schrie ihn an:
„Du geiler Bock, das kommt überhaupt nicht in Frage.“
Er hatte mich schon lange zu absoluter Unterwürfigkeit erzogen, doch ich sah ihn jetzt das erste Mal wegen meines Widerspruchs offensichtlich geschockt.
Er fing sich aber schnell und kam aus seinem Sessel hoch.
Völlig unerwartet für mich, griff er unter meinen Minirock, steckte tief seinen Mittelfinger in meine Spalte und zog mich nur mit diesem einen Finger nah zu sich heran.
Immer wieder kam es mal vor, dass eine einfache unverhoffte Ohrfeige meine Meinung „schlagartig“ ändern konnte.
So war es seit langem auch jetzt.
Ich nahm seinen noch immer riesigen Schwanz in meine Hand, senkte demütig meinen Blick und entschuldigte mich.
„Es tut mir leid“, sagte ich, „dass ich die Frechheit besessen habe, Dir zu widersprechen. Ich mache natürlich alles, was du von mir verlangst.“
Mit seinem Finger noch immer in mir, setzte ich aber noch mal leise nach, dass ich den “Geilen Bock” aber niemals zurück nehme.
Es folgte eine zweite Ohrfeige und ich entschuldigte mich dann auch dafür.
Es fühlte sich merkwürdig an, wie meine Backen heiß wurden und gleichzeitig ein Finger um meinen Kitzler kreiste, aber ich war ja auch selbst schuld.
Er zog an den beiden vorderen Haltern meiner Strapse, ließ sie auf meine Haut klatschen und nahm mich an die Hand.
Er führte mich um den kleinen flachen Wohnzimmertisch, auf den ich mich mit gespreizten Beinen runter beugen sollte.
Eigentlich schlaffte sein Schwanz schnell ab, wenn ich so wie eben, mit ihm fertig war, aber immer nicht.
Ich nahm noch kurz wahr, wie er ihn zwischen meinen Pobacken ansetzte und da war er auch schon drin.
Er nahm mich, als wäre es heute das erste Mal.
Er lies sein Schwanz komplett in mir versenkt, als er mich fragte, wozu ich bei seinen neuen Bekannten mal Lust hätte.
Mit einem Kloß im Hals antwortete ich ihm stöhnend: „Vorgeführt zu werden.“
Auch er beugte sich runter, um mit seiner Hand von vorne zwischen meine Schenkel zu greifen und fragte mich dann, warum ich ihn den nicht mal darum bitten würde.
Der Kloß in meinem Hals wurde größer, aber ich bat ihn tatsächlich darum, mich bei seinen Bekannten vorzuführen.
Es wurde mir peinlich, denn trotz der Situation, in der ich mich gerade befand und vor allem den Situationen, die mir gedanklich noch bevorstanden, war ich kurz davor, zu kommen.
Gleichzeitig froh, aber doch auch enttäuscht, zog er seine Finger aus meiner sicher gerade sehr feuchten Muschi und entfernte in einem Rutsch seinen Schwanz aus meinem Arsch.
„Das heben wir uns für später auf“, meinte er nur ganz trocken.
Wir gingen zusammen duschen, was mir wie immer viel Spaß machte.
Er konnte dabei nämlich absolut nicht die Finger von mir lassen.
Erst als er mich danach aufforderte, mich ganz besonders aufreizend zu schminken, dachte ich wieder daran, wofür ich es tun sollte.
Intensiver wurde es noch, als mein Herr mir meine Kleidung zusammen stellte.
Die Stiefel waren ja trotz der hohen dünnen Absätze in Ordnung, aber der Lederrock war so kurz, dass jede falsche Bewegung verriet, dass ich Strapse trug. Andere Unterwäsche als Strümpfe und Strapse hatte ich schon seit Jahren nicht mehr an.
Heftiger war nur noch die durchsichtige schwarze Bluse, in der ich meine Brüste präsentierte, als hätte ich oben gar nichts an. Jeder konnte deutlich erkennen, dass ich wie immer meine Nippel kräftig rot zu schminken hatte.
Mir blieb nichts anderes übrig, als verlegen zu lächeln, während mein Herr mich eingehend begutachtete. Irgendwie keimte in mir die Hoffnung auf, dass er mich nur testen wollte und sich seine Bekannten bloß ausgedacht hatte.
Auf dem Flur hielt er mir meine Lederjacke, was er schon seit längerem nicht mehr tat. Ich konnte mir nicht helfen, aber ich wurde das Gefühl nicht los, dass er ein schlechtes Gewissen hatte.
Auch die Beifahrertür vom Wagen hielt er mir auf, aber da, glaube ich, wollte er nur sehen, wie ich artig meinen Rock hob.
Der Sitz war kalt unter meinem blanken Po und ich stöhnte leise auf.
Mein Herr lächelte mich an und schloss erst die Tür, nachdem ich, so wie es meine Pflicht war, weit die Beine gespreizt hatte.
Nach fast einer Stunde auf der Autobahn hielten wir auf einem kleinen Rastplatz. Mein Herr liebte es, mich bei solchen Gelegenheiten mal eben zu nehmen oder sich von mir einen blasen zu lassen, aber diesmal nicht.
Ich sollte stattdessen meine Jacke ausziehen und dann verband er mir auch noch die Augen.
Er forderte mich auf, mich selbst zwischen meinen gespreizten Schenkeln zu streicheln und fuhr wieder los.
Nach wenigen Metern hielt er jedoch wieder. Von Dunkelheit umgeben, wurde ich nervös, streichelte mich aber vorsichtshalber weiter.
Erst als ich hörte und roch, dass er eine Zigarette geraucht hatte und dann erneut los fuhr, wurde ich wieder ruhiger.
Wenn man das in meiner Lage überhaupt so nennen konnte.
Doch zumindest eben wollte er mich wohl nur ein wenig dabei beobachten, wie ich mich streichelte.
Mit verbundenen Augen verliert man jedes Zeitgefühl, aber lange fuhren wir dann nicht mehr.
Als ich hörte, wie wir langsam über Kies fuhren, wusste ich, dass es jetzt ernst wird.
Ich fragte nach meiner Jacke, aber mein Herr meinte, dass ich auch ohne schon genug anhätte.
Ich fragte ihn, was denn mit der Augenbinde sei, aber die Gastgeber wollten angeblich nicht, dass ich weiß, wo sie wohnen.
Auch wenn mein Herr mich führte, war es nicht leicht, mit den hohen Absätzen über den Kies zu laufen.
Ohne dass ich eine Klingel gehört hatte, wurde uns die Tür geöffnet.
Ohne Begrüßung sagte eine Frauenstimme, anscheinend gelangweilt: „Folgen sie mir.“
Ich weiß nicht, was wir betraten, aber meine Absätze hallten auf einem scheinbar gefliesten Boden.
In einem Raum mit dickem Teppichboden blieben wir dann stehen.
Ich hörte Stimmen und bekam so weiche Beine, dass ich einen Zusammenbruch befürchtete.
Ich hatte so etwas noch nie erlebt und wäre am liebsten ohnmächtig geworden.
Ich wurde aber nicht ohnmächtig. Er öffnete den Reißverschluss meines Rockes, den ich jetzt auch noch los war.
Ich stand nur noch in Stiefeln, Strümpfen, Strapsen und der durchsichtigen Bluse da. Meine Augen waren durch die Augenbinde das einzige, was nicht den Blicken der Fremden ausgeliefert war.
Ich wurde tatsächlich vorgeführt und es war mir peinlich.
Noch peinlicher jedoch war mir, wie feucht ich im Schritt wurde.
Mein Herr drückte hinter mir stehend sein Knie zwischen meine und spreizte meine Beine. Er griff unter meine Arme hindurch und ließ in beiden Händen meine Brüste auf und ab wippen.
„Darf ich vorstellen“, sagte er, „meine Sklavin.“
Samstag, 20. September 2008
Die elterliche Zucht - Die Entwicklung
Gegegenwärtig ist die körperliche Züchtigung fester Bestandteil in der Erziehung des Nachwuchses. Kinder und Jugendliche in Familien sind die "letzte geschlossene Gruppe" (SPIEGEL Nr. 3/1977), wo Berechtigte schlagen dürfen. In Deutschland gab es sogar eine Zeit, und zwar das frühe Mittelalter, wo Kinder von Freien nicht geschlagen wurden (Kühn, "Die körperliche Züchtigung" in "Pädag. Studien für Eltern, Lehrer und Erzieher", o.J.), weil nur die "Unfreien", die Leibeigenen, Knechte, der körperlichen Züchtigung unterworfen waren (vgl. Dr. Wrede, "Die Körperstrafen", o.J.) Das Schlagen der Kinder wurde erst im Laufe des 15. Jahrhunderts "zu einem bewußt eingesetzten Zuchtmittel, das einzusetzen der Erzieher sogar verpflichtet war. Wer sein Kind liebte, hatte es zu züchtigen ... Das Kind mußte geformt werdem, indem ihm Respekt und Ehrfurcht eingerpügelt wurde" (Ch. Hinckeldey, "Justiz in alter Zeit", 1989). Die Birkenrute fand Einzug auch in der häuslichen Erziehung (vgl. Weber, "Rohrstock in Schule und Heim", 1977). Alte Holzstiche, Grimms Märchensammlung und die Literatur vergangener Jahrhunderte bezeugen das Vorhandensein der Rute in jedem guten Haushalt (ebenda). "Durch die Rute - so sagte Martin Luther - erretten die Eltern die Seele ihres Kindes vor der Hölle, denn die Prügel befreien von Sünden. Wer also mit der Rute nicht spare, erziehe seine Sprößlinge zu ordentlichen und braven Leuten" (ebenda). Doch schon im 18. Jahrhundert verdrängte der Rohrstock die immer wieder erneuerungsbedürftige Rute. |
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Durch das "Allgemeine Preußische Landrecht" (ALR) von 1794 wurde die körperliche Züchtigung des Nachwuchses gesetzlich verankert. Abgelöst wurde das ALR mit Wirkung vom 1.1.1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach konnte der Vater "kraft des Erziehungsrechtes angemessene Zuchtmittel ... anwenden". Er war somit gesetzlich ermächtigt, seine Kinder bis zur Volljährigkeitsgrenze (21. Lebensjahr) ohne Ausnahme und als Regel mit dem Mittel der körperlichen Züchtigung zu erziehen. Diese Zuchtgewalt war aber zugleich insofern begrenzt, "als die Züchtigung keine die Gesundheit und das Leben gefährdende sein darf, in welchem Falle sie als leichte resp. schwere Körperverletzung bestraft wird" (Dr. Wrede, aaO).
Neben dem bereits erwähnten Rohrstock erfolgte die Bestrafung "in den meisten Fallen" mittels des Riemens, der Gerte, "hier und da mit dem Kantschu, und auf dem Lande mag es oft vorkommen, dass auch der Ochsenziemer in den Dienst der häuslichen Zucht gestellt wird" (ebenda; Kantschu: geflochtene Lederpeitsche mit kurzem Stil, Ochsenziemer: mehrriemige Peitsche mit kurzem Holzstil, in ländlichen Gegenden auch "Ochsenfiesel" genannt). Hinsichtlich der Strafmittel und des Strafmaßes unterlag die elterliche Zucht nicht besonderen Bestimmungen; die Rechtssprechung in Deutschland zog sehr weite Grenzen, "insbesondere auch fragte sie gar nicht darnach, in welchem Verhältnisses Vergehen und Strafe zu einander stehen" (ebenda). |
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Die aktuelle Rechtslage
Zivilrechtlich bestimmt seit 1.1.1980 das BGB in § 1631 Abs. 2, daß "entwürdigende Erziehungsmaßnahmen" unzulässig sind. Diese Bestimmung hat bei den Eltern für viel Rechtsunsicherheit gesorgt. Dabei sind sich sowohl Rechtssprechung als auch -literatur einig: die körperliche Züchtigung ist auch nach der genannten Änderung des BGB eine zulässige Erziehungsmaßnahme: im "maßgebenden Kommentar zum BGB" wird "dazu vermerkt, daß sich 'inhaltlich (dadurch) nichts geändert habe'. Weiters definiert sogar der Kommentar: 'Maßregeln sind ... körperliche Züchtigungen'" (zitiert aus Pernhaupt, Czermak, "Die gesunde Ohrfeige...", 1980).
Doch schauen wir uns die Rechtslage genauer an:
Die Erziehungsberechtigten haben als Inhaber der Elterlichen Sorge das Recht und die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Dieses Sorgerecht umfaßt:
- die Sorge für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge),
- die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge).
Die Personensorge erlaubt den Erziehungsberechtigten "weitgehende Maßnahmen, sei es bezüglich der Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes, seiner Schulbildung, seines Umgangs mit Dritten, seines religiösen Bekenntnisses, der Anordnung einer Operation oder medizinischen Eingriffs, der Kontrolle seiner Post (Briefgeheimnis) usw. bis hin zu einem Recht auf körperliche Züchtigung (Züchtigungsrecht)" (Stauner/Schelter, "Jugendrecht von A-Z" - Beck-Rechtsberater, 1987). Zur Durchsetzung dieser Maßnahmen können die Erziehungsberechtigten geeignete Erziehungsmaßnahmen und -mittel anwenden. Hierzu gehören z.B. Ermahnungen und Verweise, Einsperrungen (Arrest), Knapphalten (Entzug von Nahrungsmitteln), Zuteilung zusätzlicher Arbeiten, hartes Lager, aber auch körperliche Züchtigungen (vgl. Palandt, BGB-Kommentar, 44. Auflage 1985, § 1631 Rz. 5 f.). |
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Also halten wir fest: "Die körperliche Züchtigung eines Kindes oder Jugendlichen ist für die Inhaber der elterlichen Sorge ... grundsätzlich zulässig" (Stauner/Schelter, aaO). "Die körperliche Züchtigung ist nicht als solche entwürdigend, der Klaps auf die Hand und selbst eine wohl erwogene, nicht dem bloßen Affekt des Elternteils entspringende ('verdiente') Tracht Prügel bleiben nach der Gesetz gewordenen Fassung der Bestimmung zulässige Erziehungsmaßnahme (vgl. Diederichsen, Familien-Rechts-Zeitung 1978)" (zitiert aus Palandt, aaO).
Auch das Strafrecht steht der Anwendung von erzieherisch notwendigen körperlichen Züchtigungen nicht im Wege. Zwar stellt jede körperliche Züchtigung eine Körperverletzung im Sinne des Strafrechtes dar. Aber: Die Rechtswidrigkeit ist aufgrund des elterlichen Züchtigungsrechtes ausgeschlossen (vgl. Creifeld's Rechtswörterbuch, 1976). Strafbar wäre lediglich eine "Kindesmißhandlung" im Sinne des § 223 Strafgesetzbuch (StGB). Körperverletzung ist danach entweder eine körperliche Mißhandlung, d.h. jede unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit des Körpers nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, oder Gesundheitsschädigungen, die einen Krankheitszustand hervorrufen oder steigern. "Das Schlagen von Kindern wird somit grundsätzlich erlaubt, nur schwerste Mißbräuche, die ... als Körperverletzungen (= Mißhandlungen) zu bezeichnen sind, werden unter strafrechtliche Sanktion gestellt" (Pernhaupt/Czermak, aaO): Strafrechtlich relevant sind hinsichtlich von Körperstrafen in der Erziehung danach "nur besonders schwerwiegende Fälle: Quälerei, rohe Mißhandlung, Gesundheitsschädigung" (SPIEGEL Nr. 30/1975).
Und so wird auch in der Rechtssprechung "fein unterschieden zwischen Kindesmißhandlung und Kindeszüchtigung" (SPIEGEL Nr. 3/1977). Danach sind (verbotene) Kindesmißhandlungen "Fälle, in denen Kinder vom Arzt festgestellte körperliche Verletzungen" (Augsburger Allgemeine vom 10.5.1989) aufweisen, Kindeszüchtigungen dagegen (erlaubte) Erziehungsmaßnahmen wie "häufiges Schimpfen, Schläge und harte Strafen", auch "häufig und unter Zuhilfenahme von Gürtel und Stock" (ebenda).
Und so bestätigen bundesdeutsche Gerichte das Recht der Erzieher auf Anwendung von Züchtigungen, wenn das Kind oder der Jugendliche dabei "körperlich nicht gravierend geschädigt wird" (SPIEGEL Nr. 39/1977). Selbst "schwere Bestrafungen (längere Zeit hindurch dauernde Einschließung, wiederholte oder schwere körperliche Züchtigungen)" (BGB-RGRK, 1964 § 1631 Rz. 7) sowie das "Nacktausziehen, Fesseln, Kurzschneiden der Haare und Festbinden ans Bett" (Münchner Kommentar zum BGB Rz. 21 zu § 1631) dürfen gegen Minderjährige vollstreckt werden. Und so hat der Bundesgerichtshof 1986 eine "wohlverdiente Tracht Prügel" ausdrücklich für zulässig erklärt (SPIEGEL Nr. 18/1990). Denn dem Erziehungsleitbild des BGB sei keineswegs zu entnehmen, daß die "Verwendung eines stockähnlichen Gegenstandes der Züchtigung schon für sich genommen den Stempel einer entwürdigenden Behandlung aufdrückt" (SPIEGEL Nr. 49/1991). |
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Die Züchtigung als gebräuchliche Sitte
Das Grundgesetz billigt den Eltern die von der Sitte übernommenen Bräuche zu (vgl. Weber, aaO). Was ist nun Sitte? "Sitten sind feste Bräuche, entstanden aus den Lebensgewohnheiten einer Gemeinschaft, die innerhalb eines Kulturkreises oder einer Menschengruppe von der Mehrheit der Individuuen akzeptiert und als richtig empfunden wird. Eine lebendige Sitte wird von jedem kritiklos als verbindlich und selbstverständlich hingenommen. Man richtet sich automatisch danach und empfindet sie niemals als unbilligen Zwang. Sitten sind dem einzelnen in 'Fleisch und Blut' eingegangen... So wurden ständig anzuwendende Maßnahmen bei der Erziehung - wie zum Beispiel die Züchtigung des Nachwuchses - zur Sitte... Die Familie als kleinste Zelle im Volkskörper, der Allgemeinheit gegenüber verantwortlich für die Aufzucht der Kinder, wendet die von der Tradition überlieferten Methoden an. Die Sitte der Züchtigung ist zum alteingestammten Recht der Familie geworden, und die Gemeinschaft billigt diesen Zustand" (ebenda). Hävernick (in "Schläge als Strafe", 1964) nennt Sitte die "unumstößliche Selbstverständlichkeit" und sagt, daß "Form und Intensität der 'Schläge' im Rahmen der Familiensitte - und durch diese - absolut auf eine bestimmte Norm festgesetzt" seien. Zur Vermeidung von Verwechslungen definiert er die erzieherischen Körperstrafen im Rahmen geregelter "Sitte" mit der Mißhandlung wie folgt: "Schläge als Strafe. Hiermit bezeichne ich im Rahmen dieser Arbeit ausschließlich die planmäßig vollzogene Bestrafung durch Schläge auf das Hinternteil, vollzogen sowohl mittels der flachen Hand als auch durch bestimmte Instrumente".
Die Meinung der Eltern zur Züchtigung
Die verschiedensten Umfragen und Untersuchungen nach 1949 ergeben, daß die Züchtigung weiterhin als selbstverständliche Sitte um Rahmen der Familiendisziplin von den Berechtigten praktiziert wird.
Im August 1952 befragte die "Gerichtszeitung" ihre Leser, was sie über die Erziehung im Elternhaus dachten. Die überwiegende Mehrheit (96,6%) der Einsendungen stimmten für die Gleichheit in der Behandlung von Mädchen und Jungen und bejahten die Anwendung von körperlichen Züchtigungen. Das Züchtigungsalter wurde bis zu 18 Jahren vorgeschlagen. Ermahnungen wurden als Neben- bzw. Vorstrafen für die Körperstrafe genannt, Ausgangsbeschränkungen als Zusatzstrafe zur körperlichen Züchtigung.
Untersuchungen von Prof. Hävernick (aaO) aus dem Jahre 1964 ergaben, daß 80 % aller Eltern der Bundesrepublik auf dem Standpunkt stehen, daß Kinder durch Schläge zu bestrafen sind; weitere 18 % waren unter bestimmten Umständen bereit, ihre Kinder zu schlagen.
Nach einer Untersuchung im Jahre 1971 vom Institut für Demoskopie Allensbach akzeptieren Schläge als letztes Mittel 42 % und 28 % halten Schläge für einen notwendigen Bestandteil der Erziehung des Nachwuchses.
In welchem Umfange ist die Züchtigung in Bayerischen Familien Sitte? Hier das Ergebnis: Schläge mit dem Stock erhalten danach 46 % der befragten Schüler und Schülerinnen (Alter 12-14 Jahre), 28 % bekommen Ohrfeigen (Analyse von Prof. Lückert, Leiter des Institutes für Jugendforschung und Unterrichtspsychologie, 1964).
Und Erhebungen in Hamburg, die zwischen 1945 und 1962 gemacht wurden, zeigen eine gewisse Ähnlichkeit der Zahlenverhältnisse: Danach erhalten 80 % Schläge, davon 35 % mit dem Rohrstock (Weber, aaO).
Aus einer Umfrage des Hamburger Instututs GFM-GETAS aus dem Jahre 1988 geht hervor, daß 60 % der Männer und 70 % der Frauen ihre Kinder schlagen.
Die Züchtigung ist also weiterhin eine gebräuchliche Sitte im Rahmen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Körperstrafen sind mithin "gesellschaftliches Gemeingut" (SPIEGEL Nr. 3/1977).
Erziehung und körperliche Züchtigung
"Erziehung ist auf der ganzen zivilisierten Welt eine Ausrichtung zur Fügsamkeit" (Pernhaupt/Czermak, aaO). Dabei ist die Züchtigung "im gesellschaftlichen Prozeß zum Bestandteil der Erziehung des Nachwuchses geworden... Mittels ihrer empfindlichen Wirkung soll der Minderjährige im Sinne des gestellten Erziehungszieles beeinflußt werden" (Weber, aaO). Erziehungsziele sind beispielsweise: Gehorsam, Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit, Dienst-/Arbeitswillen, Lernwillen, gute Manieren, Anständigkeit, Anpassung an gesellschaftliche Regeln, respektvolles Verhalten gegenüber Erwachsenen.
Das Verhältnis zwischen Kindern und Erziehern ist ein Erziehungsverhältnis und damit auch "ein Abhängigkeitsverhältnis. Und diese Unterordnung muß vom Kind akzeptiert werden, denn seine Existenz liegt völlig in den Händen der Erzeuger, und dazu gehört auch die Erziehungsform der Züchtigung" (Weber, aaO).
Die Züchtigung soll "einem guten Zweck dienen, nämlich der Besserung und Belehrung des Kindes" (Kraus u.a., "jugend-lexikon erziehung", 1982). Es muß also eine erzieherische Absicht die körperliche Züchtigung rechtfertigen. "Ziele sind Sühne, Besserung (Einsicht), Verhütung" (Knaurs Lexikon).
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt die Volljährigkeit ein. Damit endet somit das Züchtigungsrecht des bisherigen Berechtigten. Bis zum 31.12.1974 konnten von Gesetz wegen sogar Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr geschlagen werden.
Auffallend ist, so zeigen verschiedene Untersuchungen, "das bei Knaben die Züchtigung etwa ab dem 16. Lebensjahr kaum mehr praktiziert wird, während Mädchen in diesem Alter noch körperlich gezüchtigt werden" (Weber, aaO). Gerade "die größere Strenge gegenüber den Mädchen von 17 und 18 Jahren ist ... bevorzugt. Sie erklärt sich sowohl aus der Sorge, gegebenenfalls mit größerer Strenge die Mädchen vor amourösen Versuchen zurückzuhalten" (Hävernick, aaO). "Besorgte Eltern glauben gerade Mädchen zu Beginn der Pubertät vor Freunden schützen zu müssen und greifen dabei zum bewährten Mittel von Verbot und Strafe" (Kraus u.a., aaO). So haben Untersuchungen ergeben, daß gerade heranwachsende Mädchen Züchtigungen "durch ihre Eltern besonders häufig ausgesetzt sind" (ebenda).
Rücksichtnahme auf Alter, Gesundheit und seelische Verfassung
"Die Züchtigung muß sich jedoch in jedem Fall im Rahmen des durch den Erziehungszweck gebotenen Maßes halten, also Rücksicht nehmen auf Alter, Gesundheit und seelische Verfassung des Kindes" (Palandt, aaO):
- Rücksichtnahme auf Alter: "Nur übermäßiges Schlagen vor allem eines Kleinkindes ... kann entwürdigend sein" (Stauner/Schelter aaO). Die Schwere einer körperlichen Züchtigung richtet sich also auch nach dem Alter des Zöglings: "Bei einem kleinen Kind genügt ein leichter Klaps, je größer das Kind wird, desto härter muß die Hand zuschlagen, um eine sichtbare und erfolgversprechende Wirkung zu erzielen" (Weber, aaO);
- Rücksichtnahme auf Gesundheit: Schwächliche Zöglinge dürfen nicht allzu hart geschlagen werden; bei bestimmten Anlässen, z.B. während und nach einer schweren Krankheit sind Züchtigungen gänzlich zu unterlassen;
- Rücksichtnahme auf seelische Verfassung: Es gibt viele psychiatrische Zustände, die das menschliche Tun stark beeinflussen und damit die Verantwortlichkeit eines Handelns ausschließen. Es hätte wenig Sinn, hier züchtigen zu wollen.
Die Inhaber des Züchtigungsrechts und die Übertragbarkeit
Das Züchtigungsrecht ist die einer Person zustehende Befugnis, an einer ihrer Zucht unterworfenen Person körperliche Maßnahmen anzuwenden. Und so ist nach geltendem Recht
- den Eltern ehelicher Kinder (§ 1631 BGB),
- dem Vormund gegenüber dem Mündel (§ 1800 BGB),
- den Adoptiveltern gegenüber dem Adoptivkind,
- der unehelichen Mutter gegenüber dem unehelichen Kind
ein Züchtigungsrecht zugesprochen.
Die Ausübung des Züchtigungsrechts kann von den oben aufgeführten Berechtigten auf folgende Personen übertragen werden:
- auf Stief- und Pflegeeltern,
- anderen Hilfspersonen in der Erziehung (vgl. Palandt, aaO) wie Nachhilfelehrer, Hauserzieher, Dienstpersonal, Jugendgruppenleiter, Kindergärtnerinnen, Erzieher usw.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist diesen Personen das Züchtigungsrecht der Berechtigten stillschweigend übertragen worden (Stauner/Schelter, aaO).
Ein allgemeines Züchtigungsrecht gegenüber fremden Kindern besteht nicht.
Für den Lehr- und Dienstherrn enthält § 31 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein Verbot der Anwendung körperlicher Züchtigungen von bei ihm beschäftigten Jugendlichen. Diese Bestimmung wurde in der Rechtsliteratur bereits kritisiert: "Der Wortlaut ist zu eng gefaßt" (Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 1987). Es wird daher m.E. richtigerweise "die Meinung vertreten, daß der Auszubildende sich in angemessenen Grenzen das Züchtigungsrecht der gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden übertragen lassen" kann (ebenda). Dies ist folgerichtig, denn nach herrschender Meinung ist ein Ausbildungsverhältnis auch ein Erziehungsverhältnis (vgl. Dr. Natzel "Ausbildungspflichten - Erziehungspflichten des Ausbildenden" in "Recht der Arbeit" 1981, 158 ff). Und dazu gehört - neben der Gehorsamspflicht - auch "die Heranbildung ... eines Menschen durch ... Strafe"
Körperliche Züchtigung in der Hauserziehung - Teil 1
Körperliche Züchtigung in der Hauserziehung - Teil 1
EINLEITUNG
Die körperliche Züchtigung in der Erziehung war bis vor nicht allzu langer Zeit ein wesentliches Mittel in der Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Das Wesen der körperlichen Züchtigung besteht in der Absicht, körperliche Schmerzen zu verursachen und dadurch die so bereiteten Schmerzen einen erzieherischen Erfolg zu erreichen.
Die Züchtigung als Erziehungsmittel in unserem allzu “liberalen” Staat hat aufgrund gesetzlicher Bestimmung zur Zeit keine Relevanz (mehr).
Wir war es noch bis vor Kurzem? Dieser Artikel soll zum Einen aufklären, wie es in unserem Staat früher war und zum Anderen auch aufzeigen, wie es heute noch in anderen Staaten in der Erziehung des Nachwuchses zugeht.
I. FORMEN KÖRPERLICHER ZÜCHTIGUNGEN
Die häufigste Form einer körperlichen Züchtigung sind Schläge. Körperliche Züchtigungen können jedoch nicht nur durch Schläge zugefügt werden, sondern durch andere Maßnahmen und Mittel, die dafür geeignet sind. So ist beispielsweise die Holzscheitstrafe (Aufknien auf einem dreikantigen Holzscheit) als ehemalige Schulstrafe dem einen oder anderen sicherlich noch in bester Erinnerung.
1. Die Züchtigung mit Schlägen
Die Züchtigung mit Schlägen ist bzw. war wohl das am weit verbreiteste und beliebteste Erziehungsmittel. Der Zweck einer solchen Maßnahme ist die Zufügung eines kurzandauernden, dosierten intensiven Schmerzreizes, hervorgerufen durch Schläge, die mit der Hand, insbesondere aber mit Hilfsmitteln wie Stock, Rute und Peitsche herbeigeführt werden. Eine weitere wesentliche Frage in diesem Zusammenhang ist natürlich auch, ob auf die bekleidete oder entblößte Haut geschlagen werden soll und auf welche Körperstellen die Schläge appliziert werden können.
a) Die Verwendung geeigneter Hilfsmittel
Neben Schlägen mit der offenen, flachen Hand, meist bei Kleinkindern angewandt, wurden vom Erzieher zum Vollzug der Schläge geeignete Hilfsmittel in Anwendung gebracht, wovon es eine große Auswahl gibt. Einige dieser Hilfsmittel sollen im folgenden vorgestellt werden:
- Der Kochlöffel gehört zu den ältesten Hilfsmittel in der Hauszucht - seine Beliebtheit hat sich - trotz gesetzlichem Verbot - bis heute erhalten. Schläge mit dem Kochlöffel, insbesondere appliziert auf den Hintern, sind aufgrund seiner breiten Fläche sehr unangenehm, wobei diese breite Aufschlagfläche jedoch kein intensives Gerben und keine Striemen verursachen. In der Regel wird mit der konvexen (gewölbten) Seite des Kochlöffels zugeschlagen. Die Länge beträgt je nach Ausfertigung zwischen 40 und 70 Zentimeter.
- Mit dem Ausklopfer (Teppichklopfer) strafte man vor allem kleinere Kinder. Die Hiebe mit diesem Hilfsmittel sind harmloserer Natur, da die ebenfalls breite Aufschlagfläche niemals ein intensives Gerben oder Striemen der Haut ermöglicht. Mit diesem Hilfsmittel wird aufgrund seiner Große meist der ganze Po getroffen. Es gibt jedoch auch kleinere Ausführungen, die lediglich eine Pobacke treffen.
“Wirkungsvoller” als der “klassische” Teppichklopfer ist die Ausfertigung aus sehr biegsamen Rattan mit nur zwei Schlingen. Er kommt in der Wirkung sogar einem Rohrstock (s.u. - ebenfalls Rattan) gleich, da das gebogene Ende durch sein höheres Gewicht ganz besonders heftig die Haut gerbt, wie das Bild eindrucksvoll beweißt (dank an Bernd Pankarz).
- Die Rute war das gebräuchlichste Hilfsmittel bereits unserer Urahnen. Sie besteht meist aus Birken- oder Haselreisern, wobei nur dünne Gerten verwendet werden, die zu einem Bund zusammengefügt sind. Die Strafe mit diesem Hilfsmittel ist schmerzhaft, aber niemals so intensiv wie beispielsweise die Applizierung von Schlägen mit dem Rohrstock.
- Der Hasel(nuss)stock war in der häuslichen Erziehung der Vorläufer des Rohrstocks. Die Geschmeidigkeit des Holzes, dessen Durchmesser in der Regel zwischen einem halben und einem ganzen Zentimeter lag, sorgt für wirkungsvolle Hiebe. Nach längerem Gebrauch ist ein Wässern notwendig, sonst verliert der Stock seine Elastizität und geht entzwei. Schläge mit einem frischen Haselstock, die auf das nackte Gesäß verabreicht werden, striemen die Haut empfindlich.
- Das “klassische” Hilfsmittel schlechthin war der Rohrstock. Dabei musste auf die Geschmeidigkeit des Rohrs großen Wert gelegt werden. Es sollte weibliches Rohr sein, das lange Schösslinge aufweist, und Klopferrohr, das eine glatte Oberfläche hat und gut abgeseift werden kann. Ein solches Rohr legte sich um die Muskeln und wirkt ohne Gefahren. Das Ende sollte sauber beschnitten sein. Die Wirkung ist sehr schmerzhaft. Der Rohrstock striemt die Haut deutlich und verursacht beim Abklingen des Schmerzes eine mittlere bis leichte Schwielenbildung. Das Instrumente variierte je nach Alter: für kleine Kinder (bis ca. 11 Jahren) und für Schläge auf die Finger (Tatzen) war ein gerade gewachsenes, dünnes und sehr geschmeidiges Rohr von 4 bis 6 mm Durchmesser und 60 bis 75 cm Länge, für größere Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein gerade gewachsener, ausgesprochen biegsamer Rohrstock von 7 bis 8 mm Durchmesser und 75 bis 100 cm Länge angemessen.
- Ein dünner Bambusstock war ebenfalls für eine körperliche Züchtigung geeignet. Er sollte jedoch eine Länge von ungefähr 60 cm und einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten. Ein stärkerer Bambusstock würde eine zu starke Tiefenwirkung in der Haut entfalten. Ein Bambusstock striemt die Haut empfindlich.

- Die Reitqerte war ebenso wie der oben beschrieben Rohrstock ein äußerst geschmeidiges Hilfsmittel und für Schläge daher bestens geeignet; sie zieht - abhängig von der Einlage bzw. von dem zur Umflechtung benutzen Leder - enorm durch und striemt die Haut deutlich; die Wirkung ist äußerst schmerzhaft. Mit Klatsche am Schlagende ist sie hautschonender. Mit einem dünnen Ende zieht die Reitgerte äußerst schmerzhaft mit hoher Oberflächenwirkung. Die Länge einer für eine Züchtigung zu benutzende Reitgerte sollte etwa zwischen 60 und 80 cm betragen.
- Die Riemenpeitsche bestand aus einem kurzen Stil, an dem mehrere dünne Lederriemen angebracht sind. Diese Lederriemen schmiegen sich beim Peitschen gut den Körperformen an. Außerdem hatte eine solche Peitsche den Vorteil, dass während der Züchtigung die Schmerzhaftigkeit größer als beim Rohrstock ist, da das Kind, der Jugendliche oder Heranwachsende mit mehreren Riemen gleichzeitig getroffen wurde. Die Tiefenwirkung war jedoch nicht so groß als beim Rohrstock. Die Haut wird durch die Peitschenschläge bedeckt mit schmerzhaften, dunkelroten Striemen. Ansonsten hängt die Wirksamkeit der Hiebe von Stärke und Beschaffenheit der Lederriemen ab.
Die bekanntesten Riemenpeitschen, die in der Erziehung benutzt wurde, war das (französische) Martinet und die (bayerische) Klopfpeitsche.
Das Martinet ist gerade in Frankreich weit verbreitet. Rund 16 dünne Lederriemen befinden sich an einem kurzen Griff. Für leichte Züchtigung der Pobacken, aber besonders für den Rücken ein hervorragend geeignetes Hilfsmittel. Insbesondere Mädchen und junge Frauen machten in Frankreich öfters, als ihnen lieb ist, Bekanntschaft mit dieser Peitsche. Die Klopfpeitsche war - besonders früher - weit verbreitet in ländlichen Regionen Bayerns zur Maßregelung des Nachwuchses bzw. zum “Ausklopfen der Wäsche”. Die Lederriemen sind mit rund einem halben Zentimeter dicker als beim Martinet; ihre Länge beträgt etwa 60 bis 70 cm.
Aber auch der Ochsenziemer, in ländlichen Gegenden Ochsenfiesel genannt, muss hier aufgeführt werden. Auch hier hängen an einem Holzstiel mehrere kräftige Lederriemen. Gerade der Nachwuchs in ländlichen Gebieten wurde mit diesem Hilfsmittel gepeitscht; er gehörte dort zum selbstverständlichen Hausinventar und wird von Generation zu Generation weitervererbt.
- Die Hundepeitsche war ein sehr gut durchziehendes Hilfsmittel, wobei es auch hier auf die Beschaffenheit ankommt. Diese Peitsche gibt es in verschiedenen Arten: von der leichten bis zur extra schweren Ausführung, etwa der kernledernen Peitsche. Auch gibt es Ausführungen mit einem oder zwei Riemen am Schlagende oder mit einer Schlaufe an der Spitze. Schläge mit der Hundepeitsche hinter lassen meist eine rote und aufgeschwollene Haut.
Und hier noch zwei typische Instrumente, die außerhalb Deutschlands Tradition besitzen:
Das Paddle (dt. Paddel) ist ein Schlaginstrument zur körperlichen Züchtigung. Seinen Ursprung hat es in den USA. Dort wird es auch heute noch (!) zur Disziplinierung Jugendlicher eingesetzt - sowohl in Haus als auch immer noch in einigen Staaten der USA in der Schule!
Der Name des Instruments rührt von der Ähnlichkeit mit einem verkürzten Paddel her. Die Abmessungen betragen bis zu 15 Zentimetern in der Breite und bis zu 50 Zentimeter Länge ohne den Griff, der auch noch mal rund 20 cm lang sein kann. Die Dicke geht von einem halben Zentimeter bis zu eineinhalb Zentimetern. Gefertigt wird das Paddle aus Holz, aber es gibt auch Ausfertigung aus Leder.
Aufgrund seiner großen Schlagfläche sind - außer bei Verkantungen - oberflächliche Verletzungen der behandelten Körperstellen auszuschließen. Gerade die große Schlagfläche verhindert das Auftreffen des Paddels mit voller Wucht, da sich zwischen Schlagfläche und Po ein Luftpolster bilden kann. Manche Paddel werden daher mit Löcher versehen, so kann die Luft entweichen und der gewünschte Effekt wird verstärkt.
- Das gleiche wie oben für den Riemen ausgeführt gilt auch für die Tawse, einem am Schlagende gespaltenen Lederriemen, der insbesondere in schottischen Haushalten und Schulen Verwendung fand. Die Tawse hat in der Regel eine Länge zwischen 50 und 70 cm und kann bis zu einem Zentimeter dick sein.
Zur Vervollständigung dieses Abschnitts sollen noch “historische” Hilfsmittel beschrieben werden:
- Die Lederprake “war ein etwa drei Finger breites, dickes Leder, 30 bis 40 cm lang, von der Biegsamkeit einer Pantoffelsohle; es war an einem Holzgriff mit Handhabe befestigt, schmerzte mehr als die Rute und schädigte Fleisch und Haut mit noch weniger nachhaltiger Wirkung als diese” (vgl. Dr. J. Welzl, “Das Weib als Sklavin”, 1929).
- “Eines der ältesten Hilfsmittel dürfte der Bakel sein. An einem runden, gedrechselten Stiel aus Ahorn-, Eichen- oder Eschenholz sitzt am Ende eine flache Laffe, die beim Zuschlagen ein klatschendes Geräusch verursacht… Die breite Fläche der Laffe verursachte empfindliche Schmerzen, da aber der Stiel nie länger als 50 cm war, “wird die Wucht der Hiebe gering gewesen sein” (P.-G. Weber, “Rohrstock in Schule und Heim”, 1977).
- Aus dem osteuropäischen Raum kommt die Karbatsche. Dieses Gerät, das sich auch in Österreich großer Beliebtheit erfreut(e), besteht aus einem spitz zulaufenden Lederzopf mit einem Lederknoten als Griff und eignet sich hervorragend für die nackte Haut eines Menschen, wo sie kräftige rote Striemen hinterlässt.
b) Die Entblößung
Zur Erreichung einer genügend starken Schmerzeinwirkung ist es erforderlich, dass die Züchtigung auf die entblößte Haut erfolgt. Eine genügend schmerzhafte Züchtigung zum Beispiel auf das bekleidete Gesäß erfordert ein dickeres Hilfsmittel (siehe dort), womit aber die Gefahr größerer Tiefenwirkung verbunden ist, die es im Interesse des Zöglings zu vermeiden gilt. Und schließlich erlaubt die Züchtigung durch Schläge auf die nackte Haut des Zöglings eine bessere Verteilung der Schläge, die für das Kind nur von Vorteil ist. Man sieht, wohin der Hieb getroffen hat und sollte - soweit möglich - nicht immer dieselbe Stelle schlagen. Dies ist für die Kontrolle der Schläge von großem Vorteil.
Die vollkommene Entblößung ist der teilweisen Entkleidung vor zuziehen. Diese Nacktheit erweckt beispielsweise bei einem älteren Mädchen ein gewisses Schamgefühl, was den Erziehungswert steigert. Dieses Schamgefühl kann dadurch nochmals gesteigert werden, indem der Erzieher selbst das Mädchen vor der Züchtigung vollständig entkleidet.
c) Die Placierung der Schläge
Das Gesäß ist die “klassische” Erziehungsfläche des Körpers, worauf der Erzieher Stock-, Ruten- und Peitschenhiebe fallen lässt. Der Hintern ist durch sein reichliches Fettpolster und die gut entwickelte Muskulatur relativ unempfindlich. Andererseits ist die Gesäßhaut reichlich mit Schmerzempfängern ausgestattet, so daß der Zweck der Züchtigung, einen fühlbaren, intensiven Schmerz hervorzurufen, voll gewährleistet ist.
Der Hintern beginnt oben am Gesäßansatz und endet unten am Oberschenkelansatz (”Kerbe” zwischen Po und Oberschenkel). Aber auch die Flanken, die sich an der Seite des Körpers befinden und am Beginn der Gesäßbacken enden, sollten in die Züchtigung miteinbezogen werden.
Auch Schläge in die Pofurche sollten nicht vergessen werden, dort befinden sich besonders empfindliche Schmerzzonen.
Auch die hinteren Oberschenkel als Verlängerung des Gesäßes - also bis zu den Kniekehlen - eignen sich hervorragend für Stock-, Ruten- und Peitschenhiebe; so sollte es selbstverständlich sein, dass die Oberschenkel in jede Züchtigung miteinbezogen werden sollten. Auch die Oberschenkel sind durch das reichlich vorhandene Fettpolster und die gut entwickelte Muskulatur gegen Schläge relativ unempfindlich; die Schenkel sind jedoch mit sehr starken Schmerzempfängern ausgestattet, so dass der Schmerz eines Hiebes intensiver ist als bei Schlägen auf den Hintern.
Das gleiche gilt für Schläge auf die Vorder- und Innenseiten der Oberschenkel, wovon leider viel zu wenig Erzieher gebrauch machen. Die Vorder- und Innenseiten der Oberschenkel sind noch schmerzempfindlicher als die hintere Seite, so daß der Strafzweck - Zufügung von Schmerzen - dort am besten erreicht wird.
Ansonsten wird verwiesen auf die Ausführungen zu den “hinteren Oberschenkel” (siehe dort).
Auch die Waden eignen sich für einige Schläge, wobei die Wirksamkeit der Hiebe von Stärke und Beschaffenheit des Hilfsmittels abhängt; die Schläge auf die Waden sind äußerst unangenehm, da dort die Haut empfindlich geschmitzt wird.
Der Rücken einschließlich Schultern hat in früheren Jahren als Erziehungsfläche eine weitaus größere Rolle gespielt als heute. Dabei ist der Rücken, insbesondere bei bereits älteren Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, durchaus für Schläge bestens geeignet, sofern Hilfsmittel Verwendung finden, die keine größeren Tiefenwirkungen auf der Haut entfalten, also beispielsweise ein Lederriemen oder insbesondere eine Riemenpeitsche, wobei das Leder der am Peitschengriff hängenden Lederriemen zwar nicht zu hart, aber wiederum so elastisch sein sollte, dass die Zuchtfunktion - Striemung des Rückens - voll erfüllt werden kann.
Auch können einige Schläge auf die Oberarme verteilt werden. Auch dort befinden sich ausreichend Schmerzempfänger, die eine
intensive Züchtigung gewährleisten; andererseits ist - bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel - eine Verletzung des Knochenbaus auch dort ausgeschlossen.
Die Wangen des Zöglings gehörten schon immer zum festen Bestandteil in der Erziehung. Der Erzieher schlägt dabei meist mit der flachen Hand (sowohl mit der Innen- als auch mit der Außenseite seiner Hand) auf die Wangen des Zöglings. Die Behandlung wird im allgemeinen bezeichnet als “Ohrfeige” oder als “Backpfeife”.
Wegen der Gefährdung der Gesundheit sollte das Wort “Ohr”feige nicht wörtlich genommen werden; Schläge auf die Ohren sollten auf jeden Fall unterbleiben.
Die Anzahl der verabreichten Ohrfeigen reicht von einer einzelnen bis zu einem Dutzend, wobei das Kind recht und links in das Gesicht kräftig geschlagen wird.
Schläge auf die Hände, auch “Tatzen” genannt, ist bei den Erziehern ein ebenfalls beliebtes Erziehungsmittel. Dabei gibt es drei schmerzhafte Grade:
1. auf die Mittelhand,
2. auf die Finger,
3. auf die Fingerspitzen.
Als Züchtigungsinstrumente kommen insbesondere kleinere Bambus- oder Rohrstöcke in Betracht, die nicht allzu dick sein sollten. Stockschläge auf die Fingerspitzen sind am wirkungsvollsten, da es dort am besten zieht.
Schläge auf die Fußsohlen, “Bastonade” genannt, ist in der Erziehung in Deutschland bisher weniger im Gebrauch; insbesondere türkische Zöglinge kennen diese Möglichkeit. Bei dieser Art schlägt der Erzieher mit einem festen Gegenstand, beispielsweise mit Rohrstock oder Reitgerte, auf die Fußsohlen (Ferse, Spann, Ballen und Zehen) des Zöglings ein.