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Freitag, 25. April 2025

Nach langer Zeit.. ist es mal wieder soweit!

Vor fast genau 2 Jahren waren Betty und ihr Mann zu Besuch in meinen werten Haus!

Der damalige Anlass war das Betty's Mann es für sehr dringend und notwendig hielt das Betty eine ordentliche Züchtigung bekam, da Sie als Hausfrau ihren Pflichten nicht nachgekommen war, trotz Ermahnungen ihres Mannes - und so geschah es dann, damals waren von ihren Mann 50 Rohrstock Hiebe angeordnet worden, diese ich in seinen bei sein durchgeführt habe.


Jetzt haben wir im Juni dieses Jahres einen weiteren Termin!










 

Montag, 11. Februar 2013

Eine Geschichte

Bereits vor sieben Jahren bin ich meinem Herrn hoffnungslos verfallen.
Vor sechs Jahren begann er, mich dann zu versklaven, was mir damals überhaupt nicht gefiel.
Ich dachte, es wäre nur eine spielerische Phase und machte es aus Liebe zu ihm mit.
Das jedoch war ein gewaltiger Irrtum. Ohne es anfangs zu merken, wurde ich regelrecht süchtig danach, von ihm die Augen verbunden zu bekommen und gefesselt zu werden. Es tat mir gut, ihm hilflos ausgeliefert zu sein und er nutzte es, wie es ihm gefiel.
Innerhalb kürzester Zeit drillte er meinen Mund perfekt nach seinen Wünschen und ernannte ihn kurzerhand zu seiner Lieblingsfotze. Ich habe ihn seit dem öfters und länger zum blasen im Mund, als ich Zeit zum reden habe.
Heute gefällt es mir, dass er meinen Mund ständig in Anspruch nimmt.
Schlimm fand ich damals, wie er dann auch anfing, sich für meinen Po zu interessieren.
Erst noch sehr selten, ganz harmlos und nur mit einer Fingerspitze, während er mich vorne richtig nahm.

Als er dann aber den Film “Geschichte der O” sah, änderte sich dies schlagartig.
Er war wie besessen davon, auch meinen Arsch nun für ihn zugänglich zu machen. Ich versuchte, ihn davon abzubringen, aber er hatte sich fest in den Kopf gesetzt, ihn zu seiner dritten Fotze zu machen.
Er baute einen Gummischwanz so um, dass unten an der Plattform drei Ketten befestigt waren.
Steckte der Schwanz tief in meinem damals viel zu engen Po, führte die erste Kette hinten zwischen meinen Pobacken nach oben.
Da befestigte er sie an einem Gürtel, den ich eigens dafür tragen musste.
Die beiden anderen Ketten führten links und rechts neben meiner Fotze vorne nach oben. Auch sie wurden links und rechts am Gürtel befestigt, so dass der Gummischwanz nicht aus mir heraus gleiten konnte.
Ich fragte ihn damals, ob nicht auch vorne eine Kette genügen würde, die mitten durch meine Fotze verlief.
Er wollte nicht. Es sollte, so wie bei der “Geschichte der O”, auch bei mir so sein,
dass er mich auch dann vorne nehmen konnte, wenn das Teil hinten in mir steckte.
Wenn das Ding erstmal drinnen war, war es dann auch ganz gut so.
Es dauerte nicht lange, und ich musste das Teil ganze Abende und Nächte tragen.
Kaum dass mein Herr gemerkt hatte, dass ich mich damit abgefunden hatte, begann er umgehend, die Größe der Schwänze zu steigern.
Es war eine harte Zeit, aber heute bin ich ihm dafür dankbar.
Es gefällt mir schon seit langer Zeit, so gut geweitet zu sein.
Vor allem aber, mit welchem Eifer er sich mit seinem echten geilen Schwanz darum bemüht, dass es auch so bleibt.
Gerade erst vor einer Stunde bin ich durch einen reinen Arschfick gekommen, was ich damals für unmöglich gehalten hätte.

Er hatte mir mal ganz stolz erzählt, dass er an dem Tag, an dem er meinen Po zur dritten Fotze gemacht hatte, meinen Willen gebrochen hatte.
Tatsächlich stimmte das auch irgendwie. Von da an war alles plötzlich ganz anders.
Durch dieses Erfolgserlebnis, wie es sich aus seiner Sicht darstellte, kamen von nun an ständig neue Forderungen an mich.
Die “Geschichte der O” wurde von nun an sein Vorbild.
Er dachte immer, ich wusste davon nichts, aber ich hatte seinen Film schon an dem Tag in seiner Werkzeugkiste gefunden, als er ihn gekauft hatte.
Ich sah ihn mir natürlich heimlich an und merkte erst da, dass ich wie die “O” wohl auch sehr devot bin.
Die vielen Erniedrigungen, die mir damals bevorstanden, ließen mir zwar die Haare zu Berge stehen, aber heute liebe ich sie.
Irgendwann einmal hatte er gemeckert, dass in dem Film nie wirklich Sex zu sehen war, aber mir wurde schnell klar, er hat erst sein und dann mein Leben grundlegend verändert.
Heute hat er sämtliche Filme, Bücher und sogar ein Comicbuch über “O” offen im Regal stehen, ohne die geringsten Skrupel zu haben.
Es ist ihm egal, was ich oder unsere Bekannten darüber denken, denn ich bin nun mal jetzt sein Eigentum. Er nutzt leidenschaftlich jede Gelegenheit, es mich spüren zu lassen und das ist gut so.
Das einzige, was mir seit Jahren Sorgen macht, ist die Tatsache, wie die “O” rumgereicht wurde. So ziemlich jeder in der Geschichte hatte das Recht, sie zu nehmen, wann und wie er wollte.
Im Gegensatz dazu vergnügte sich ihr Geliebter vor ihren Augen mit anderen Frauen.
Mag ja sein, dass es ihrer Disziplinierung zugute kommen sollte, aber wirklich glauben konnte ich es nicht.
Die Vorstellung, mich Fremden hinzugeben zu müssen, erschien mir schon furchtbar, aber meinen Herrn mit anderen Frauen zu teilen, würde ich nicht ertragen.

Vor einigen Tagen geschah dann etwas, was mich mit Schrecken mal wieder denken ließ, ob er Gedanken lesen konnte.
Er saß in seinem Sessel und forderte mich auf, vor ihm auf die Knie zu gehen, um ihm einen zu blasen.
Ich sollte ihm dabei in die Augen sehen und er erzählte mir seelenruhig, dass wir zu Bekannten von ihm eingeladen waren.
Auch er schreibt auf diesen Seiten Geschichten, auch über mich, teils übertrieben, aber auf jeden Fall hatte er dabei die Leute wohl kennen gelernt.
Ich genoss gerade, wie schön groß sein Schwanz durch meine völlige Hingabe in meinem Mund wurde, als er plötzlich meinte, dass er mich vorführen will.
Bevor ich überhaupt begriff, was er von mir verlangte, fragte er mich dann ganz scheinheilig, was es heute zu essen gibt.
Ich wollte das erste Mal seit Jahren protestieren, aber er ahnte es wohl. Er drückte meinen Kopf runter, bis sein Schwanz fast in meinem Hals steckte und stellte mich so ruhig.
Er dachte auch gar nicht daran, meinen Kopf wieder los zu lassen, bis er kam.
Kaum aber, dass ich mit dem schlucken fertig war, stand ich ohne seine Erlaubnis auf und schrie ihn an:
„Du geiler Bock, das kommt überhaupt nicht in Frage.“
Er hatte mich schon lange zu absoluter Unterwürfigkeit erzogen, doch ich sah ihn jetzt das erste Mal wegen meines Widerspruchs offensichtlich geschockt.
Er fing sich aber schnell und kam aus seinem Sessel hoch.
Völlig unerwartet für mich, griff er unter meinen Minirock, steckte tief seinen Mittelfinger in meine Spalte und zog mich nur mit diesem einen Finger nah zu sich heran.
Immer wieder kam es mal vor, dass eine einfache unverhoffte Ohrfeige meine Meinung „schlagartig“ ändern konnte.
So war es seit langem auch jetzt.
Ich nahm seinen noch immer riesigen Schwanz in meine Hand, senkte demütig meinen Blick und entschuldigte mich.
„Es tut mir leid“, sagte ich, „dass ich die Frechheit besessen habe, Dir zu widersprechen. Ich mache natürlich alles, was du von mir verlangst.“
Mit seinem Finger noch immer in mir, setzte ich aber noch mal leise nach, dass ich den “Geilen Bock” aber niemals zurück nehme.
Es folgte eine zweite Ohrfeige und ich entschuldigte mich dann auch dafür.
Es fühlte sich merkwürdig an, wie meine Backen heiß wurden und gleichzeitig ein Finger um meinen Kitzler kreiste, aber ich war ja auch selbst schuld.
Er zog an den beiden vorderen Haltern meiner Strapse, ließ sie auf meine Haut klatschen und nahm mich an die Hand.
Er führte mich um den kleinen flachen Wohnzimmertisch, auf den ich mich mit gespreizten Beinen runter beugen sollte.

Eigentlich schlaffte sein Schwanz schnell ab, wenn ich so wie eben, mit ihm fertig war, aber immer nicht.
Ich nahm noch kurz wahr, wie er ihn zwischen meinen Pobacken ansetzte und da war er auch schon drin.
Er nahm mich, als wäre es heute das erste Mal.
Er lies sein Schwanz komplett in mir versenkt, als er mich fragte, wozu ich bei seinen neuen Bekannten mal Lust hätte.
Mit einem Kloß im Hals antwortete ich ihm stöhnend: „Vorgeführt zu werden.“
Auch er beugte sich runter, um mit seiner Hand von vorne zwischen meine Schenkel zu greifen und fragte mich dann, warum ich ihn den nicht mal darum bitten würde.
Der Kloß in meinem Hals wurde größer, aber ich bat ihn tatsächlich darum, mich bei seinen Bekannten vorzuführen.
Es wurde mir peinlich, denn trotz der Situation, in der ich mich gerade befand und vor allem den Situationen, die mir gedanklich noch bevorstanden, war ich kurz davor, zu kommen.
Gleichzeitig froh, aber doch auch enttäuscht, zog er seine Finger aus meiner sicher gerade sehr feuchten Muschi und entfernte in einem Rutsch seinen Schwanz aus meinem Arsch.
„Das heben wir uns für später auf“, meinte er nur ganz trocken.

Wir gingen zusammen duschen, was mir wie immer viel Spaß machte.
Er konnte dabei nämlich absolut nicht die Finger von mir lassen.
Erst als er mich danach aufforderte, mich ganz besonders aufreizend zu schminken, dachte ich wieder daran, wofür ich es tun sollte.
Intensiver wurde es noch, als mein Herr mir meine Kleidung zusammen stellte.
Die Stiefel waren ja trotz der hohen dünnen Absätze in Ordnung, aber der Lederrock war so kurz, dass jede falsche Bewegung verriet, dass ich Strapse trug. Andere Unterwäsche als Strümpfe und Strapse hatte ich schon seit Jahren nicht mehr an.
Heftiger war nur noch die durchsichtige schwarze Bluse, in der ich meine Brüste präsentierte, als hätte ich oben gar nichts an. Jeder konnte deutlich erkennen, dass ich wie immer meine Nippel kräftig rot zu schminken hatte.
Mir blieb nichts anderes übrig, als verlegen zu lächeln, während mein Herr mich eingehend begutachtete. Irgendwie keimte in mir die Hoffnung auf, dass er mich nur testen wollte und sich seine Bekannten bloß ausgedacht hatte.

Auf dem Flur hielt er mir meine Lederjacke, was er schon seit längerem nicht mehr tat. Ich konnte mir nicht helfen, aber ich wurde das Gefühl nicht los, dass er ein schlechtes Gewissen hatte.
Auch die Beifahrertür vom Wagen hielt er mir auf, aber da, glaube ich, wollte er nur sehen, wie ich artig meinen Rock hob.
Der Sitz war kalt unter meinem blanken Po und ich stöhnte leise auf.
Mein Herr lächelte mich an und schloss erst die Tür, nachdem ich, so wie es meine Pflicht war, weit die Beine gespreizt hatte.
Nach fast einer Stunde auf der Autobahn hielten wir auf einem kleinen Rastplatz. Mein Herr liebte es, mich bei solchen Gelegenheiten mal eben zu nehmen oder sich von mir einen blasen zu lassen, aber diesmal nicht.
Ich sollte stattdessen meine Jacke ausziehen und dann verband er mir auch noch die Augen.
Er forderte mich auf, mich selbst zwischen meinen gespreizten Schenkeln zu streicheln und fuhr wieder los.
Nach wenigen Metern hielt er jedoch wieder. Von Dunkelheit umgeben, wurde ich nervös, streichelte mich aber vorsichtshalber weiter.
Erst als ich hörte und roch, dass er eine Zigarette geraucht hatte und dann erneut los fuhr, wurde ich wieder ruhiger.
Wenn man das in meiner Lage überhaupt so nennen konnte.
Doch zumindest eben wollte er mich wohl nur ein wenig dabei beobachten, wie ich mich streichelte.

Mit verbundenen Augen verliert man jedes Zeitgefühl, aber lange fuhren wir dann nicht mehr.
Als ich hörte, wie wir langsam über Kies fuhren, wusste ich, dass es jetzt ernst wird.
Ich fragte nach meiner Jacke, aber mein Herr meinte, dass ich auch ohne schon genug anhätte.
Ich fragte ihn, was denn mit der Augenbinde sei, aber die Gastgeber wollten angeblich nicht, dass ich weiß, wo sie wohnen.
Auch wenn mein Herr mich führte, war es nicht leicht, mit den hohen Absätzen über den Kies zu laufen.
Ohne dass ich eine Klingel gehört hatte, wurde uns die Tür geöffnet.
Ohne Begrüßung sagte eine Frauenstimme, anscheinend gelangweilt: „Folgen sie mir.“
Ich weiß nicht, was wir betraten, aber meine Absätze hallten auf einem scheinbar gefliesten Boden.
In einem Raum mit dickem Teppichboden blieben wir dann stehen.
Ich hörte Stimmen und bekam so weiche Beine, dass ich einen Zusammenbruch befürchtete.
Ich hatte so etwas noch nie erlebt und wäre am liebsten ohnmächtig geworden.
Ich wurde aber nicht ohnmächtig. Er öffnete den Reißverschluss meines Rockes, den ich jetzt auch noch los war.
Ich stand nur noch in Stiefeln, Strümpfen, Strapsen und der durchsichtigen Bluse da. Meine Augen waren durch die Augenbinde das einzige, was nicht den Blicken der Fremden ausgeliefert war.
Ich wurde tatsächlich vorgeführt und es war mir peinlich.
Noch peinlicher jedoch war mir, wie feucht ich im Schritt wurde.
Mein Herr drückte hinter mir stehend sein Knie zwischen meine und spreizte meine Beine. Er griff unter meine Arme hindurch und ließ in beiden Händen meine Brüste auf und ab wippen.
„Darf ich vorstellen“, sagte er, „meine Sklavin.“

Samstag, 20. September 2008

Die elterliche Zucht - Die Entwicklung

Gegegenwärtig ist die körperliche Züchtigung fester Bestandteil in der Erziehung des Nachwuchses. Kinder und Jugendliche in Familien sind die "letzte geschlossene Gruppe" (SPIEGEL Nr. 3/1977), wo Berechtigte schlagen dürfen.

In Deutschland gab es sogar eine Zeit, und zwar das frühe Mittelalter, wo Kinder von Freien nicht geschlagen wurden (Kühn, "Die körperliche Züchtigung" in "Pädag. Studien für Eltern, Lehrer und Erzieher", o.J.), weil nur die "Unfreien", die Leibeigenen, Knechte, der körperlichen Züchtigung unterworfen waren (vgl. Dr. Wrede, "Die Körperstrafen", o.J.)

Das Schlagen der Kinder wurde erst im Laufe des 15. Jahrhunderts "zu einem bewußt eingesetzten Zuchtmittel, das einzusetzen der Erzieher sogar verpflichtet war. Wer sein Kind liebte, hatte es zu züchtigen ... Das Kind mußte geformt werdem, indem ihm Respekt und Ehrfurcht eingerpügelt wurde" (Ch. Hinckeldey, "Justiz in alter Zeit", 1989). Die Birkenrute fand Einzug auch in der häuslichen Erziehung (vgl. Weber, "Rohrstock in Schule und Heim", 1977). Alte Holzstiche, Grimms Märchensammlung und die Literatur vergangener Jahrhunderte bezeugen das Vorhandensein der Rute in jedem guten Haushalt (ebenda). "Durch die Rute - so sagte Martin Luther - erretten die Eltern die Seele ihres Kindes vor der Hölle, denn die Prügel befreien von Sünden. Wer also mit der Rute nicht spare, erziehe seine Sprößlinge zu ordentlichen und braven Leuten" (ebenda). Doch schon im 18. Jahrhundert verdrängte der Rohrstock die immer wieder erneuerungsbedürftige Rute.

Hinweis:
Dieser Artikel wurde im Jahre 1990 verfasst. Mit dem "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung", das am 08.11.2000 in Kraft getreten ist, wurde unter anderem § 1631 Abs. 2 BGB, aus dem bis zum 07.11.2000 das Recht der Eltern auf Anwendung körperlicher Züchtigungen hergeleitet werden konnte, geändert. Die Rechtsnorm hat nun folgenden Wortlaut: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Nach der neuen Regelung sind körperliche Bestrafungen in der Erziehung, gleich welcher Art, unzulässig.
Wir weisen daher alle Erzieher ausdrücklich daraufhin, dass mit dieser Website nicht dazu aufgerufen wird, körperliche Bestrafungen zu vollziehen!


Beliebt:
Schläge auf die Hände ("Tatzen")

Durch das "Allgemeine Preußische Landrecht" (ALR) von 1794 wurde die körperliche Züchtigung des Nachwuchses gesetzlich verankert. Abgelöst wurde das ALR mit Wirkung vom 1.1.1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach konnte der Vater "kraft des Erziehungsrechtes angemessene Zuchtmittel ... anwenden". Er war somit gesetzlich ermächtigt, seine Kinder bis zur Volljährigkeitsgrenze (21. Lebensjahr) ohne Ausnahme und als Regel mit dem Mittel der körperlichen Züchtigung zu erziehen. Diese Zuchtgewalt war aber zugleich insofern begrenzt, "als die Züchtigung keine die Gesundheit und das Leben gefährdende sein darf, in welchem Falle sie als leichte resp. schwere Körperverletzung bestraft wird" (Dr. Wrede, aaO).

Neben dem bereits erwähnten Rohrstock erfolgte die Bestrafung "in den meisten Fallen" mittels des Riemens, der Gerte, "hier und da mit dem Kantschu, und auf dem Lande mag es oft vorkommen, dass auch der Ochsenziemer in den Dienst der häuslichen Zucht gestellt wird" (ebenda; Kantschu: geflochtene Lederpeitsche mit kurzem Stil, Ochsenziemer: mehrriemige Peitsche mit kurzem Holzstil, in ländlichen Gegenden auch "Ochsenfiesel" genannt). Hinsichtlich der Strafmittel und des Strafmaßes unterlag die elterliche Zucht nicht besonderen Bestimmungen; die Rechtssprechung in Deutschland zog sehr weite Grenzen, "insbesondere auch fragte sie gar nicht darnach, in welchem Verhältnisses Vergehen und Strafe zu einander stehen" (ebenda).


Hiebe mit einer mehrriemigen Peitsche
auf den nackten Hintern der unartigen Tochter

Die aktuelle Rechtslage

Zivilrechtlich bestimmt seit 1.1.1980 das BGB in § 1631 Abs. 2, daß "entwürdigende Erziehungsmaßnahmen" unzulässig sind. Diese Bestimmung hat bei den Eltern für viel Rechtsunsicherheit gesorgt. Dabei sind sich sowohl Rechtssprechung als auch -literatur einig: die körperliche Züchtigung ist auch nach der genannten Änderung des BGB eine zulässige Erziehungsmaßnahme: im "maßgebenden Kommentar zum BGB" wird "dazu vermerkt, daß sich 'inhaltlich (dadurch) nichts geändert habe'. Weiters definiert sogar der Kommentar: 'Maßregeln sind ... körperliche Züchtigungen'" (zitiert aus Pernhaupt, Czermak, "Die gesunde Ohrfeige...", 1980).
Doch schauen wir uns die Rechtslage genauer an:
Die Erziehungsberechtigten haben als Inhaber der Elterlichen Sorge das Recht und die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Dieses Sorgerecht umfaßt:
- die Sorge für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge),
- die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge).

Die Personensorge erlaubt den Erziehungsberechtigten "weitgehende Maßnahmen, sei es bezüglich der Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes, seiner Schulbildung, seines Umgangs mit Dritten, seines religiösen Bekenntnisses, der Anordnung einer Operation oder medizinischen Eingriffs, der Kontrolle seiner Post (Briefgeheimnis) usw. bis hin zu einem Recht auf körperliche Züchtigung (Züchtigungsrecht)" (Stauner/Schelter, "Jugendrecht von A-Z" - Beck-Rechtsberater, 1987). Zur Durchsetzung dieser Maßnahmen können die Erziehungsberechtigten geeignete Erziehungsmaßnahmen und -mittel anwenden. Hierzu gehören z.B. Ermahnungen und Verweise, Einsperrungen (Arrest), Knapphalten (Entzug von Nahrungsmitteln), Zuteilung zusätzlicher Arbeiten, hartes Lager, aber auch körperliche Züchtigungen (vgl. Palandt, BGB-Kommentar, 44. Auflage 1985, § 1631 Rz. 5 f.).


Strenger Klavierunterricht

Also halten wir fest: "Die körperliche Züchtigung eines Kindes oder Jugendlichen ist für die Inhaber der elterlichen Sorge ... grundsätzlich zulässig" (Stauner/Schelter, aaO). "Die körperliche Züchtigung ist nicht als solche entwürdigend, der Klaps auf die Hand und selbst eine wohl erwogene, nicht dem bloßen Affekt des Elternteils entspringende ('verdiente') Tracht Prügel bleiben nach der Gesetz gewordenen Fassung der Bestimmung zulässige Erziehungsmaßnahme (vgl. Diederichsen, Familien-Rechts-Zeitung 1978)" (zitiert aus Palandt, aaO).

Auch das Strafrecht steht der Anwendung von erzieherisch notwendigen körperlichen Züchtigungen nicht im Wege. Zwar stellt jede körperliche Züchtigung eine Körperverletzung im Sinne des Strafrechtes dar. Aber: Die Rechtswidrigkeit ist aufgrund des elterlichen Züchtigungsrechtes ausgeschlossen (vgl. Creifeld's Rechtswörterbuch, 1976). Strafbar wäre lediglich eine "Kindesmißhandlung" im Sinne des § 223 Strafgesetzbuch (StGB). Körperverletzung ist danach entweder eine körperliche Mißhandlung, d.h. jede unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit des Körpers nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, oder Gesundheitsschädigungen, die einen Krankheitszustand hervorrufen oder steigern. "Das Schlagen von Kindern wird somit grundsätzlich erlaubt, nur schwerste Mißbräuche, die ... als Körperverletzungen (= Mißhandlungen) zu bezeichnen sind, werden unter strafrechtliche Sanktion gestellt" (Pernhaupt/Czermak, aaO): Strafrechtlich relevant sind hinsichtlich von Körperstrafen in der Erziehung danach "nur besonders schwerwiegende Fälle: Quälerei, rohe Mißhandlung, Gesundheitsschädigung" (SPIEGEL Nr. 30/1975).

Und so wird auch in der Rechtssprechung "fein unterschieden zwischen Kindesmißhandlung und Kindeszüchtigung" (SPIEGEL Nr. 3/1977). Danach sind (verbotene) Kindesmißhandlungen "Fälle, in denen Kinder vom Arzt festgestellte körperliche Verletzungen" (Augsburger Allgemeine vom 10.5.1989) aufweisen, Kindeszüchtigungen dagegen (erlaubte) Erziehungsmaßnahmen wie "häufiges Schimpfen, Schläge und harte Strafen", auch "häufig und unter Zuhilfenahme von Gürtel und Stock" (ebenda).

Und so bestätigen bundesdeutsche Gerichte das Recht der Erzieher auf Anwendung von Züchtigungen, wenn das Kind oder der Jugendliche dabei "körperlich nicht gravierend geschädigt wird" (SPIEGEL Nr. 39/1977). Selbst "schwere Bestrafungen (längere Zeit hindurch dauernde Einschließung, wiederholte oder schwere körperliche Züchtigungen)" (BGB-RGRK, 1964 § 1631 Rz. 7) sowie das "Nacktausziehen, Fesseln, Kurzschneiden der Haare und Festbinden ans Bett" (Münchner Kommentar zum BGB Rz. 21 zu § 1631) dürfen gegen Minderjährige vollstreckt werden. Und so hat der Bundesgerichtshof 1986 eine "wohlverdiente Tracht Prügel" ausdrücklich für zulässig erklärt (SPIEGEL Nr. 18/1990). Denn dem Erziehungsleitbild des BGB sei keineswegs zu entnehmen, daß die "Verwendung eines stockähnlichen Gegenstandes der Züchtigung schon für sich genommen den Stempel einer entwürdigenden Behandlung aufdrückt" (SPIEGEL Nr. 49/1991).


Der strenge Herr "Papa"
und die unartige Tochter

Die Züchtigung als gebräuchliche Sitte

Das Grundgesetz billigt den Eltern die von der Sitte übernommenen Bräuche zu (vgl. Weber, aaO). Was ist nun Sitte? "Sitten sind feste Bräuche, entstanden aus den Lebensgewohnheiten einer Gemeinschaft, die innerhalb eines Kulturkreises oder einer Menschengruppe von der Mehrheit der Individuuen akzeptiert und als richtig empfunden wird. Eine lebendige Sitte wird von jedem kritiklos als verbindlich und selbstverständlich hingenommen. Man richtet sich automatisch danach und empfindet sie niemals als unbilligen Zwang. Sitten sind dem einzelnen in 'Fleisch und Blut' eingegangen... So wurden ständig anzuwendende Maßnahmen bei der Erziehung - wie zum Beispiel die Züchtigung des Nachwuchses - zur Sitte... Die Familie als kleinste Zelle im Volkskörper, der Allgemeinheit gegenüber verantwortlich für die Aufzucht der Kinder, wendet die von der Tradition überlieferten Methoden an. Die Sitte der Züchtigung ist zum alteingestammten Recht der Familie geworden, und die Gemeinschaft billigt diesen Zustand" (ebenda). Hävernick (in "Schläge als Strafe", 1964) nennt Sitte die "unumstößliche Selbstverständlichkeit" und sagt, daß "Form und Intensität der 'Schläge' im Rahmen der Familiensitte - und durch diese - absolut auf eine bestimmte Norm festgesetzt" seien. Zur Vermeidung von Verwechslungen definiert er die erzieherischen Körperstrafen im Rahmen geregelter "Sitte" mit der Mißhandlung wie folgt: "Schläge als Strafe. Hiermit bezeichne ich im Rahmen dieser Arbeit ausschließlich die planmäßig vollzogene Bestrafung durch Schläge auf das Hinternteil, vollzogen sowohl mittels der flachen Hand als auch durch bestimmte Instrumente".

Die Meinung der Eltern zur Züchtigung

Die verschiedensten Umfragen und Untersuchungen nach 1949 ergeben, daß die Züchtigung weiterhin als selbstverständliche Sitte um Rahmen der Familiendisziplin von den Berechtigten praktiziert wird.

Im August 1952 befragte die "Gerichtszeitung" ihre Leser, was sie über die Erziehung im Elternhaus dachten. Die überwiegende Mehrheit (96,6%) der Einsendungen stimmten für die Gleichheit in der Behandlung von Mädchen und Jungen und bejahten die Anwendung von körperlichen Züchtigungen. Das Züchtigungsalter wurde bis zu 18 Jahren vorgeschlagen. Ermahnungen wurden als Neben- bzw. Vorstrafen für die Körperstrafe genannt, Ausgangsbeschränkungen als Zusatzstrafe zur körperlichen Züchtigung.
Untersuchungen von Prof. Hävernick (aaO) aus dem Jahre 1964 ergaben, daß 80 % aller Eltern der Bundesrepublik auf dem Standpunkt stehen, daß Kinder durch Schläge zu bestrafen sind; weitere 18 % waren unter bestimmten Umständen bereit, ihre Kinder zu schlagen.
Nach einer Untersuchung im Jahre 1971 vom Institut für Demoskopie Allensbach akzeptieren Schläge als letztes Mittel 42 % und 28 % halten Schläge für einen notwendigen Bestandteil der Erziehung des Nachwuchses.
In welchem Umfange ist die Züchtigung in Bayerischen Familien Sitte? Hier das Ergebnis: Schläge mit dem Stock erhalten danach 46 % der befragten Schüler und Schülerinnen (Alter 12-14 Jahre), 28 % bekommen Ohrfeigen (Analyse von Prof. Lückert, Leiter des Institutes für Jugendforschung und Unterrichtspsychologie, 1964).
Und Erhebungen in Hamburg, die zwischen 1945 und 1962 gemacht wurden, zeigen eine gewisse Ähnlichkeit der Zahlenverhältnisse: Danach erhalten 80 % Schläge, davon 35 % mit dem Rohrstock (Weber, aaO).
Aus einer Umfrage des Hamburger Instututs GFM-GETAS aus dem Jahre 1988 geht hervor, daß 60 % der Männer und 70 % der Frauen ihre Kinder schlagen.

Die Züchtigung ist also weiterhin eine gebräuchliche Sitte im Rahmen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Körperstrafen sind mithin "gesellschaftliches Gemeingut" (SPIEGEL Nr. 3/1977).

Erziehung und körperliche Züchtigung

"Erziehung ist auf der ganzen zivilisierten Welt eine Ausrichtung zur Fügsamkeit" (Pernhaupt/Czermak, aaO). Dabei ist die Züchtigung "im gesellschaftlichen Prozeß zum Bestandteil der Erziehung des Nachwuchses geworden... Mittels ihrer empfindlichen Wirkung soll der Minderjährige im Sinne des gestellten Erziehungszieles beeinflußt werden" (Weber, aaO). Erziehungsziele sind beispielsweise: Gehorsam, Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit, Dienst-/Arbeitswillen, Lernwillen, gute Manieren, Anständigkeit, Anpassung an gesellschaftliche Regeln, respektvolles Verhalten gegenüber Erwachsenen.

Das Verhältnis zwischen Kindern und Erziehern ist ein Erziehungsverhältnis und damit auch "ein Abhängigkeitsverhältnis. Und diese Unterordnung muß vom Kind akzeptiert werden, denn seine Existenz liegt völlig in den Händen der Erzeuger, und dazu gehört auch die Erziehungsform der Züchtigung" (Weber, aaO).

Die Züchtigung soll "einem guten Zweck dienen, nämlich der Besserung und Belehrung des Kindes" (Kraus u.a., "jugend-lexikon erziehung", 1982). Es muß also eine erzieherische Absicht die körperliche Züchtigung rechtfertigen. "Ziele sind Sühne, Besserung (Einsicht), Verhütung" (Knaurs Lexikon).

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt die Volljährigkeit ein. Damit endet somit das Züchtigungsrecht des bisherigen Berechtigten. Bis zum 31.12.1974 konnten von Gesetz wegen sogar Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr geschlagen werden.

Auffallend ist, so zeigen verschiedene Untersuchungen, "das bei Knaben die Züchtigung etwa ab dem 16. Lebensjahr kaum mehr praktiziert wird, während Mädchen in diesem Alter noch körperlich gezüchtigt werden" (Weber, aaO). Gerade "die größere Strenge gegenüber den Mädchen von 17 und 18 Jahren ist ... bevorzugt. Sie erklärt sich sowohl aus der Sorge, gegebenenfalls mit größerer Strenge die Mädchen vor amourösen Versuchen zurückzuhalten" (Hävernick, aaO). "Besorgte Eltern glauben gerade Mädchen zu Beginn der Pubertät vor Freunden schützen zu müssen und greifen dabei zum bewährten Mittel von Verbot und Strafe" (Kraus u.a., aaO). So haben Untersuchungen ergeben, daß gerade heranwachsende Mädchen Züchtigungen "durch ihre Eltern besonders häufig ausgesetzt sind" (ebenda).

Rücksichtnahme auf Alter, Gesundheit und seelische Verfassung

"Die Züchtigung muß sich jedoch in jedem Fall im Rahmen des durch den Erziehungszweck gebotenen Maßes halten, also Rücksicht nehmen auf Alter, Gesundheit und seelische Verfassung des Kindes" (Palandt, aaO):

  • Rücksichtnahme auf Alter: "Nur übermäßiges Schlagen vor allem eines Kleinkindes ... kann entwürdigend sein" (Stauner/Schelter aaO). Die Schwere einer körperlichen Züchtigung richtet sich also auch nach dem Alter des Zöglings: "Bei einem kleinen Kind genügt ein leichter Klaps, je größer das Kind wird, desto härter muß die Hand zuschlagen, um eine sichtbare und erfolgversprechende Wirkung zu erzielen" (Weber, aaO);
  • Rücksichtnahme auf Gesundheit: Schwächliche Zöglinge dürfen nicht allzu hart geschlagen werden; bei bestimmten Anlässen, z.B. während und nach einer schweren Krankheit sind Züchtigungen gänzlich zu unterlassen;
  • Rücksichtnahme auf seelische Verfassung: Es gibt viele psychiatrische Zustände, die das menschliche Tun stark beeinflussen und damit die Verantwortlichkeit eines Handelns ausschließen. Es hätte wenig Sinn, hier züchtigen zu wollen.

Die Inhaber des Züchtigungsrechts und die Übertragbarkeit

Das Züchtigungsrecht ist die einer Person zustehende Befugnis, an einer ihrer Zucht unterworfenen Person körperliche Maßnahmen anzuwenden. Und so ist nach geltendem Recht

  • den Eltern ehelicher Kinder (§ 1631 BGB),
  • dem Vormund gegenüber dem Mündel (§ 1800 BGB),
  • den Adoptiveltern gegenüber dem Adoptivkind,
  • der unehelichen Mutter gegenüber dem unehelichen Kind

ein Züchtigungsrecht zugesprochen.

Die Ausübung des Züchtigungsrechts kann von den oben aufgeführten Berechtigten auf folgende Personen übertragen werden:

  • auf Stief- und Pflegeeltern,
  • anderen Hilfspersonen in der Erziehung (vgl. Palandt, aaO) wie Nachhilfelehrer, Hauserzieher, Dienstpersonal, Jugendgruppenleiter, Kindergärtnerinnen, Erzieher usw.

Sofern nichts anderes vereinbart, ist diesen Personen das Züchtigungsrecht der Berechtigten stillschweigend übertragen worden (Stauner/Schelter, aaO).

Ein allgemeines Züchtigungsrecht gegenüber fremden Kindern besteht nicht.

Für den Lehr- und Dienstherrn enthält § 31 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein Verbot der Anwendung körperlicher Züchtigungen von bei ihm beschäftigten Jugendlichen. Diese Bestimmung wurde in der Rechtsliteratur bereits kritisiert: "Der Wortlaut ist zu eng gefaßt" (Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 1987). Es wird daher m.E. richtigerweise "die Meinung vertreten, daß der Auszubildende sich in angemessenen Grenzen das Züchtigungsrecht der gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden übertragen lassen" kann (ebenda). Dies ist folgerichtig, denn nach herrschender Meinung ist ein Ausbildungsverhältnis auch ein Erziehungsverhältnis (vgl. Dr. Natzel "Ausbildungspflichten - Erziehungspflichten des Ausbildenden" in "Recht der Arbeit" 1981, 158 ff). Und dazu gehört - neben der Gehorsamspflicht - auch "die Heranbildung ... eines Menschen durch ... Strafe"