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Sonntag, 15. Juni 2025

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Samstag, 9. April 2022

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Freitag, 8. April 2022

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Sonntag, 14. Juli 2019

Ehezucht -Früher

Ehezucht


Peitschen der Gattin - Kanonisch verbrieft bis 1918
Schläge für die Ehefrau




Geschichtliche Entwicklung

“Schlag deine Frau jeden Tag. Wenn Du nicht weißt warum - sie weiß es” (Internationale Volksweisheit - aus: DER SPIEGEL Nr. 4/1976).

Im Altertum, in der Zeit, als die Ehefrau gekauft wurde und - abgesehen von ihren aus der ehelichen Gemeinschaft sich ergebenden Verpflichtungen - nichts anderes war als die Haussklavin, war das Recht des Mannes, seine Ehefrau zu züchtigen, selbstverständlich. Er durfte seine Frau züchtigen, verkaufen, die Ehebrecherin straflos töten (vgl. Scherr, “Geschichte der Deutschen Frauenwelt”, Bd. I, 1873).
Da “war es nichts außergewöhnliches, daß eine Frau von ihrem Mann eine Tracht Prügel bezog. Das war eine schmerzhafte Belehrung, die dem Eheweib erteilt wurde” (Weber, “Rohrstock in Schule und Heim”, 1977).



Durch das ganze Mittelalter hindurch hatte der Mann weiterhin das Züchtigungsrecht über die Frau. Er galt als ihr Richter, der noch die äußersten Strafmittel anwenden (vgl. Bartsch, “Die Rechtsstellung der Frau als Gattin und Mutter”, 1903), der sie, wie noch die zeitgenössische Literatur illustriert, schlagen, peitschen, mit Sporen traktieren durfte, bis “das Blut aus hundert Wunden fließt” oder sie “wie tot zusammenbricht” - wohin gegen sie ihn fürchten, ehren und herzlich lieben sollte (ebenda; vgl. ebenso: van der Ven, “Sozialgeschichte der Arbeit”, Bd. II, 1972).
So will das Stadtrechtsbuch Rupprechts von Freising aus dem Jahre 1328 den Gattenmörder nur dann bestraft sehen, wenn er sein Eheweib “unverdientermaßen” totgeschlagen hat (Eisenbeiß, “Die Stellung der Frau in Familie und Haus in den altbayerischen Rechtsaufzeichnungen, 1935).
Oft mischte sich die weltliche Justiz auch gar nicht erst ein. “Was ein Mann mit seiner Hausfrau zu handeln hat, dahin gehört kein weltlich Gericht, nur geistliche Buße“, bestimmte ein Passauer Rechtsbuch des späten Mittelalters (Weber, “Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung, 1907). Und in Breslau mußte im 14. Jahrhundert ein wegen Grausamkeit verklagter Gatte geloben, seine Ehehälfte “nur noch mit Ruthen zu züchtigen und zu strafen, wie es ziemlich ist und einem Biedermann zusteht nach Treu und Glauben” (ebenda).


Bis zur Jahrhundertwende (Anm. des Autors: 1900) war es dem deutschen Mann” nach staatlichem Recht “erlaubt, seine Frau körperlich zu züchtigen” (DER SPIEGEL Nr. 27/1987) Auch kirchenrechtlich war das Schlagen der Frau sanktioniert. Denn nicht nur war es die communis opino der Moraltheologen noch in der Neuzeit, daß es rechtlich bloß einen “Gewalthaber” in der Familie gebe, nämlich der Vater, sondern man hatte das Peitschen der Ehefrau auch kanonisch verbrieft und hieß dieses Recht des Mannes in vollem Umfang für gut (vgl. Bartsch, aaO; auch Grupp, “Kulturgeschichte des Mittelalters”, Bd. IV, 1907-1925). Zwang doch noch das Corpus Juris Canonici, das bis 1918 gültige Gesetzbuch der Catholica, die Frau, ihrem Gatten überallhin zu folgen, er durfte ihr Gelübde für unwirksam erklären, konnte sie schlagen, einsperren, binden und fasten lassen (vgl. Bartsch, aaO).
Doch auch nach Aufhebung des Züchtigungsrechts zum 1. Januar 1900 genoss es insofern stillschweigende Sanktion, “als die körperliche Züchtigung - sobald sie etwa nicht in eine Leben und Gesundheit beeinträchtigende Misshandlung ausartet - durchaus kein Scheidungsgrund ist” (Dr. Wrede, “Die Körperstrafen”, o.Jg.).
Natürlich wurde die Frau nicht nur mit der Hand geschlagen; der Ehemann vollzog die körperliche Züchtigung oftmals mit dafür vorgesehenen Instrumente: “Im Allgemeinen sind es wohl der Stock, die Rute, die Gerte, hier und da die Peitsche” (ebenda).
Insbesondere auf dem Land, wo die Ehefrau die Rolle der Magd innehatte, waren häusliche Züchtigungen auch nach Aufhebung des männlichen Züchtigungsrechtes gang und gäbe: “So teilte mir ein Lehrer mit, dass in einem Gehöft die Frau im Hofe von ihrem Ehemann auf das entblösste Gesäss mit einer Gerte Schläge erhielt, während die Mägdte um herstanden. Dieser Vorgang wiederholte sich fast jede Woche. Die Frau schrie und heulte wohl jämmerlich, aber nach erhaltener Züchtigung ging sie ihrer Arbeit nach, als ob nichts geschehen wäre” (ebenda).
Aber auch die städtischen Eheweiber wurden von ihren Gatten oftmals heftig verprügelt: “In einer anderen deutschen Stadt gab es mehrere Männer, welche ein Vergnügen dabei fanden, ihre Weiber blutig zu peitschen oder dieselben in Kellern und dunklen Gemächern tagelang gefangen zuhalten. - In einer anderen Stadt wurden mehrere hübsche Frauen mit Stricken an Tische gebunden und mit Ruten, Stricken oder Ochsenziemern geschlagen. An öffentlichen Orten erschienen die Eheleute dann wieder ganz zärtlich und vertraut, denn bei dem geringsten Zeichen von Klage wurde die Züchtigung verdoppelt” (Corvin, Geißler, o.O. und o.D.).

Das - rechtlich aufgehobene - Züchtigungsrecht “hat sich vererbt auf unsere Tage, es genießt allenhalben stillschweigende Anerkennung und wird von den Männern eben so selbstverständlich ausgeübt, wie von den Frauen erduldet” (Dr. Wrede, aaO).
In der zeit des Faschismus wurde die Frau dem Ehemanne wieder dienstbar gemacht: “Im Bestreben nach Wiederanschluß an die Kirche, aus altem Respekt vor der Familie und in Befolgung einer langen Tradition weiblichen Sklaventums” (S. de Beauvoir, “Das andere Geschlecht - Sitte und Sexus der Frau”, 1968).

Die aktuelle Lage: Schläge in der Ehe

“‘Gib mir Weib, die kleine Wahrheit’! sagte ich. Und also sprach das alte Weiblein: ‘Du gehst zu Frauen? Vergiß die Peitsche nicht!’ Also sprach Zarathrustra.” (Friedrich Nietzsche, “Also sprach Zarathrustra”).

Trotz nunmehr jahrzehntelangem Verbot: “Bis heute wirkt fort, daß im vorigen Jahrhundert, vor Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, (Anm.: am 1.1.1900) jeder Ehemann das Recht hatte, seine Frau zu züchtigen. So werden etwa vier Millionen Frauen grob geschätzt, jedes Jahr von ihren Ehemännern oder Freunden geschlagen…” (DER SPIEGEL Nr. 8/1986).
Daß die “eheliche Prügelzucht ja noch nicht völlig ausgestorben” (Pauly, “Der flagellantische Komplex”, 1986) ist, damit also praktiziert wird, ist insbesondere durch die Religion, oder besser die kirchliche Lehre”, die “dem Manne eine Gewalt über die Frau” (Hunold, “…vergiß die Peitsche nicht”, 1979), gibt, bedingt. “‘Aus der Rippe Adams’, ‘Erbsünde’, ‘Versucherin’, ‘keine Seele’ - derartige Auffassungen finden noch heute (geheime) Vertreter in der konservativen vatikanischen Hierarchie in Rom, und nicht nur dort” (ebenda). So billigt selbst heute noch ein römischer Moralist dem Manne das Recht zu, seine Frau “als äußerstes Erziehungsmittel” zu züchtigen (Häring, “Das Gesetz”, Bd. III, 1961). Dagegen soll bei Klagen “besonders der Frau” der Beichtvater nicht leicht darauf “hereinfallen“, sondern “besonders die Frau mahnen“, “sie solle zuerst einmal alles tun, um es dem Mann zu Hause schön und angenehm zu machen” (ebenda). Und für geistliche Eheberater sind gezüchtigte Frauen nichts besonderes: “Daß Männer ihre Frauen prügeln, ist doch weder neu noch sensationell” (DER SPIEGEL Nr. 27/1978).
Derartige Grundeinstellungen helfen, daß “gerade für strenggläubige Frauen” (Hunold, aaO) auch noch so schwere Züchtigungen Bestandteil einer guten christlichen Ehe sind.

Aber auch die ‘weltliche’ Gesellschaftsordnung gibt “dem Manne eine Gewalt über die Frau” (ebenda). So akzeptieren viele Frauen “bis heute den Anspruch des Mannes, zu bestimmen, wo es in der Ehe langgeht” (DER SPIEGEL Nr. 27/1978). “Etliche Frauen, durch konservative Erziehung geprägt“, nehmen Schläge in der Ehe “sogar als unabänderlich hin” (DER SPIEGEL Nr. 8/1986), befürworten gar Hiebe: Nach einer Untersuchung wünschen 12 Prozent der österreichischen Frauen “selbst hart angefaßt zu werden” (Pernhaupt/Czermak, “Die gesunde Ohrfeige”, 1980). Und nach einer Untersuchung über Schläge in der Ehe aus dem Jahre 1970 “fanden fast 30 Prozent aller Befragten Prügel nicht so schlimm” (DER SPIEGEL Nr. 8/1986).
Und so sind auch viele Männer der festen Überzeugung, “daß auch die junge Ehefrau noch erzogen werden müsse und wie in alten Zeiten für alle Fehler mit dem Stock gestraft werden sollte” (Weber, aaO).

Daß Hiebe in der Ehe weiterhin gesellschaftliches Allgemeingut ist, beweist das Verhalten öffentlicher Einrichtungen:

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  • Ärzte und Krankenhäuser behandeln zwar Frauen nach überharten Schlägen, nehmen aber die Prügel ansonsten nicht zur Kennnis;
  • Polizisten und Sozialarbeiter nehmen Partei für die Männer und gegen die gezüchtigten Frauen;
  • Psychotherapeuten und Beratungsstellen befürworten die These vom “männlichen” Sadismus und “weiblichen” Masochismus (die Frau “will die starke Hand des männlichen Partners, auch die körperliche Züchtigung spüren” - Dr. Lemmhut, “Schulbeispiele der körperlichen Züchtigung”, Bd. I, 1986);
  • Rechtsanwälte raten geschlagenen Frauen von rechtlichen Schritten ab (vgl. hierzu: DER SPIEGEL Nr. 46/1976).
Die Gesellschaft schützt den Mann: “Immer wieder berichten uns Frauen, daß Ärzte, Juristen und Berater ihnen zur Anpassung, zur Kooperation, zur Fügsamkeit raten” (Benard/Schlaffer: “Die ganz gewöhnliche Gewalt in der Ehe”, 1978). Durch diese Voraussetzungen akzeptiert die Gesellschaft Schläge in der Ehe, und Männer können ihre Einstellung damit begründen, daß “das Weib dem Manne untertan sei, und aus diesem Grunde seien Schläge keinesfalls erniedrigend” (Weber, aaO).
Neben den Frauen, die Schläge in der Ehe entweder aus religiöser oder konservativer Überzeugung als unabänderlich hinnehmen, gibt es noch eine dritte Gruppe von Frauen, die körperliche Züchtigungen mehr oder weniger freiwillig erdulden: die Ehezucht wird dabei “nur unter wirtschaftlichen Druck ertragen” (Pauly, “Algolagnie”, o.J.) oder weil “das Alleinsein … für manche viel schwerer ertragbar” ist “als noch so viele Schläge” (Pernhaupt/Czermack, aaO). “Finanzielle Fesseln” und “Existenzangst” zum einen (DER SPIEGEL Nr. 27/1978) und Angst vor dem Alleinsein, verbunden damit, daß Frauen “zu ängstlich und unselbständig und sozial benachteiligt wird” (Pernhaupt/Czermach, aaO) sind Gründe, daß sie Schläge ertragen, sich nicht zur Wehr setzen.
Frauen sind jedoch auch bereit, sich von ihrem Mann züchtigen zu lassen, um schlimmere Folgen - wie z.B. eine von ihr verursachte Scheidung wegen Untreue - abzuwenden. Und eine Krankenschwester aus dem Wedding meint über Frauen, die sich schlagen lassen: “Die brauchen das wohl - es gibt Menschen, die sich nicht anders verständigen können” (DER SPIEGEL Nr. 46/1976).

Und auch die Vermutung, Prügel gäbe es “nur in den unteren Schichten“, kann ebenfalls widerlegt werden: “Männer, die ihre Frauen schlagen, gibt es in allen Schichten der Gesellschaft” (DER SPIEGEL Nr. 10/1982).

Der Keuschheitsgürtel


Zur ehelichen Zucht gehört auch die Verwendung des Keuschheitsgürtels. 

“Ein endloser, nicht verstummender Mythos, der auch in wissenschaftlichen Publikationen auftritt, mystifiziert dieses Gerät” (Robert Held, “Inquisition”, 1985).

“Dieser Gürtel besteht aus zwei Spangen aus leichtem Metall, die sich kreuzen… Der eine der beiden Reifen schließt sich um die Taillie, der andere hingegen wird zwischen den Schenkeln hindurchgeführt. Er ist mit dem anderen Teil an seinen Enden verbunden und wird durch ein Schloß versperrt, zu dem nur der Gatte den Schlüssel hat” (Roland Villeneuve, “Grausamkeit und Sexualität”, 1968). “Für die Alltagstauglichkeit gab es eine kleeblattförmige Anal- und eine aufklappbare Vaginalöffnung - mit messerscharfen Zacken” (tz-München vom 24.10.1991).

Der Keuschheitsgürtel hatte den Zweck, “die körperliche Treue der Ehefrau zu bewahren” (Günther Hunold, aaO). “Der Ehemann kann sicher sein, daß seine Gattin ihre Ehre nicht gefährdet… So glaube ich, daß es ein hervorragender Dienst an der Gesellschaft sei, ihr diese Erfindung zu widmen, die imstande ist, die guten Sitten zu beschützen” (Roland Villenneuve, aaO).
Aber auch die Töchter besorgter Väter müssen den Gürtel anlegen. So kann man “junge Mädchen von jenen verderblichen Umtrieben abhalten, die sie mit Schande bedecken und Familien ins Unglück stürzen” (ebenda).

Und so gehört selbst heute noch der Keuschheitsgürtel zum selbstverständlichen Zuchtmittel untreuer Ehefrauen und sexbegieriger Mädchen. “Der Keuschheitsgürtel ist auch in unseren Tagen noch nicht ganz verschwunden

Freitag, 22. November 2013

Klassik Spanking - Klasse Sache!

Finde man öfter als man denkt, es ist eine der meistverbreiteten Spankingarten.

Man hat dabei zur Partnerin und Partner ein vertrauten Körperkontakt und man kann das Geschehen besser steuern,
diese Variante ist auch mein persönlicher Favorit!

Würde mich Interessieren wie ihr darüber denkt und was euer Favorit ist?

Donnerstag, 21. Februar 2013

Vorliebe...

Die Vorliebe der Männer für Vollbärte hängt mit der Emanzipierung der Frau zusammen.
Denn beim Vollbart kommt auch die emanzipierteste Frau nicht mit!




Mittwoch, 20. Februar 2013

Nehme Dir Zeit....

Nimm dir Zeit, um zu arbeiten,es ist der Preis des Erfolges.
Nimm dir Zeit, um nachzudenken, es ist die Quelle der Kraft.
Nimm dir Zeit, um zu spielen, es ist das Geheimnis der Jugend.
Nimm dir Zeit, um zu lesen, es ist die Grundlage des Wissens.
Nimm dir Zeit, um freundlich zu sein, es ist das Tor zum Glücklichsein.
Nimm dir Zeit, um zu träumen, es ist der Weg zu den Sternen.
Nimm dir Zeit, um zu lieben, es ist die wahre Lebensfreude.
Nimm dir Zeit, um froh zu sein, es ist die Musik der Seele.
                  Nimm dir Zeit, um zu planen, dann hast du Zeit für andere Dinge.

Dir Gegenüber treten....


Ich möchte dich lieben, ohne dich einzuengen,
dich wertschätzen, ohne dich zu bewerten,
dich erstnehmen, ohne dich auf etwas festzulegen,
zu dir kommen, ohne mich dir aufzudrängen,
dich einladen, ohne Forderungen an dich zu stellen,
dir etwas schenken, ohne Erwartungen daran zu knüpfen,
mich von dir verabschieden, ohne Wesentliches versäumt zu haben,
dir meine Gefühle mitteilen, ohne dich dafür verantwortlich zu machen,
dich informieren, ohne dich zu belehren,
dir helfen, ohne dich zu beleidigen,
mich um dich kümmern, ohne dich verändern zu wollen,
mich an dir freuen - so wie du bist!

Freitag, 15. Februar 2013

Guten Tag

allen meinen Fans und Leserinnen und Lesern, wünsche euch allen ein wunderschönes Wochenende und eine schöne Zeit.

Donnerstag, 14. Februar 2013

Mittwoch, 13. Februar 2013

Die Sexstellung Doggy Style

Die Sexstellung Doggy Style,
besser bekannt als “von hinten“ oder Hündchenstellung, gehört zu den beliebtesten Sexstellungen.
Diese Stellung ermöglicht ein tiefes Eindringen ihres Partners.Tiefe, feste stöße…
So geht’s: Gehen Sie in den Vierfüßler-Stand. Ihr Partner,auf die Knie(du stück),hinter Ihnen. Sie können sich auch auf Ihre Arme lehnen, somit ändert sich der Winkel.Aber auch sehr gern benutzt , sie kniet sich aufs Bett und so kann Mann im Stehen,mehr powerstöße durchführen.
Fantasien sind da natürlich euch überlasen.



Liebe Leserinnen und Leser einen Dank erst mal an dark, das ich hier diesen Post schreiben darf, wenn ihr mehr lesen möchtet dann hier entlang

Donnerstag, 11. Februar 2010

Klischeedenken

Klischeedenken

Nun in der BDSM-Szene ist ein weit verbreitetes Klischeedenken schon immer vorhanden, aber eben nicht nur dort!

Man kann dies aus vielen Gesichtspunkten sehen, es ist ein altes und unumstössliches Vorkommen, warum muss “Top schwarz tragen oder Sub in Leder aufmaschieren” ebenso *ein Top muss sich immer voll unter Kontrolle haben*?

nett und lieb

nett und lieb

Dazu ist folgendes Anzumerken: Auch ein Top ist nur ein menschliches Wesen, was auch Gefühle in sich tragen tut “wenn auch nicht viele” *smile*

Auch diesen fabelhaften Wesen steht es zu ,sich Verbal oder Emotional anders zuäussern!

wo steht Bitte denn geschrieben das:

ein Top immer freundlich sein muss

ein Top immer wissend sein muss

ein Top nicht Lachen sollte

ein Top nicht Weinen sollte

u.s.w

Es steht nirgends geschrieben, weil sowas auch nicht Real ist und das ist auch gut so!