Mit diesem Blog möchten wir eine vertrauensvolle Plattform schaffen, die informiert, inspiriert und zum verantwortungsvollen Ausleben von Spanking und BDSM ermutigt.
Sonntag, 17. Januar 2010
Körperliche Züchtigung meint etwas anderes als Prügel im Affekt
noch Schläge auf das Gesäß bekommen, aber im Affekt, nicht mehr richtig in Form einer Züchtigung.
Das hat wohl auch die Körperliche Züchtigung in der Öffentlichkeit in Misskredit gebracht. Das ist
keine Erziehung mit Züchtigung, das ist einfach nur Prügel. Das schadet mehr als das es nützt. Eine
erzieherische Strafe muss richtig angekündigt werden, und ein Zeitpunkt festgemacht werden, und
dann muss sich das Kind die Hosen/ den Rock herunterziehen und sich bücken (bzw. ein kleineres
wird übers Knie gelegt und die Mutter zieht das Höschen herunter).
Erziehung mit Körperlicher Züchtigung meint nicht übertrieben strenge Erziehung
Viele früher und heute ohne körperliche Züchtigung erzogene Kinder werden dennoch sehr streng
erzogen, auch zu streng, mit Drill sozusagen, total einengend, und mit lang anhaltenden erzieherischen
Strafen. Das ist eine Erziehung die für das Kind auch ohne Rohrstock rein psychisch hart ist. Erziehung
von Jugendlichen und Kindern sollte gewissermaßen streng, aber nicht übermäßig streng sein. Ein
Kind sollte auf die Eltern hören, aber nicht zu sehr eingeengt sein. Mit einer gewissen Strenge,
Disziplin, Disziplinierung, und erzieherischer Strafe ist nicht Drill, Dressur, Übertreibung gemeint. Das
wird nämlich viel verwechselt. Es wurde früher und wird z.T. noch in der Erziehung übertriebener
Druck auf Kinder und auf Jugendliche ausgeübt, eine reine Willensbrechung, Untergrabung jeglicher
Chance auf Persönlichkeitsentwicklung. Der Rohrstock macht dabei den Kohl nicht fett, wie man sagt.
D.h., die richtige oder die verkehrte Erziehung, eine menschliche Erziehung oder eine seelisch
grausame Erziehung, steht und fällt nicht mit der Züchtigungsfrage, steht und fällt nicht mit dem
Rohrstock. Die körperliche Züchtigung ist, wenn sie gerecht angewandt wird, eine kinder- und
jugendgerechte Erziehung.
Durch die in früheren Tagen so häufig praktizierte unsinnige Drillerziehung ist auch die eigentliche
körperliche Züchtigung als Erziehungsmittel in Verruf geraten. Körperliche Züchtigung ist Bestandteil
einer natürlichen Erziehung, auch wenn man den Rohrstock evtl. recht häufig anwendet. Es kommt
eben auf das wie an! Das aber erfordert Wissen und Können und Finger spitzengefühl, und das haben
einige Eltern leider nicht. Fingerspitzengefühl erfordert Erziehung aber auch an sich schon. Drill,
blinder Kadavergehorsam, Willensbrechung - Nein Danke! Begründete erzieherische Strafe mit dem
Rohrstock - Ja Bitte!
Freitag, 11. Dezember 2009
Die Wiederentdeckung des Rohrstocks
Die Wiederentdeckung des Rohrstocks
- Eine kleine Erziehungsfibel -
Kurze Einführung

Diese kleine Erziehungsfibel ist praxisnah. Ohne lange Vorreden beschränkt sie sich auf das
praxisorientierte. Die Erläuterungen sollen ja leicht verständlich ein und den Leser nicht langweilen.
Nur eines noch vorweg, ganz wichtig: Die Betrachtung der Rechtslage in den einzelnen Staaten:
Die körperliche Züchtigung von Kindern/ Jugendlichen in Schulen, oder in Internaten und Heimen, ist in
mehreren Ländern gesetzlich verboten. In einigen Ländern ist auch die körperliche Züchtigung im
Elternhaus verboten worden. Den Lesern wird dringend empfohlen, sich an die in den jeweiligen
Staaten geltenden gesetzlichen Verbote von körperlicher Züchtigung zu halten, um nicht deswegen
belangt, verfolgt zu werden!
Gedanken und Forderungen zu artikulieren und auch für sie einzutreten ist indes erlaubt.
Die Empfehlung der Erziehungsfibel, körperliche Züchtigung anzuwenden, bedeutet:
1. Eine Empfehlung der erzieherischen körperlichen Züchtigung in Staaten wo es erlaubt ist (das sind die
meisten Staaten).
2. Ein gedanklicher Vorstoß zur Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung in Staaten in denen
sie verboten ist, allerdings mit dem dringenden Rat an die Leserschaft zur Unterlassung der
körperlichen Züchtigung solange bis sie ggf. wieder eingeführt ist.
Das Ziel der Erziehungsfibel ist nicht, zu Rechtsbruch in einem Land aufzufordern.
Alles in Allem wendet sich die Erziehungsfibel insofern an ein internationales Publikum, an Eltern,
Lehrer und Erzieher in aller Welt.
Inhaltsverzeichnis:
* Körperliche Züchtigung meint etwas anderes als Prügel im Affekt
* Erziehung mit Körperlicher Züchtigung meint nicht übertrieben strenge Erziehung
* Mit dem Rohrstock ruhig schon im Kleinkindalter ab 4 anfangen
* Eltern müssen bei der Bestrafung konsequent sein
* Nach der Tracht muss der Zögling wieder voll rehabilitiert sein
* Welches Züchtigungsinstrument ist das richtige?
* Die Striemen auf dem Gesäß
* Straf-Ritual muss ebenfalls sein
* Strafe muss ziemlich bald nach dem Vergehen erfolgen
* Das kindliche/jugendliche Verlangen nach dem Rohrstock
* Körperliche Züchtigung in anderen Staaten
„ Kinder- und Jugendlichen-Züchtigung ist fast weltweit üblich „
* Züchtigung in der Schule und in Heimen
* Die Anzahl der Schläge auf das Gesäß bzw. auf den Rücken
* Die sichtbare Präsenz des Züchtigungsinstruments
* Züchtigung vor anderen Kindern und Erwachsenen
* Das zu erwartende Ziel der körperlichen Züchtigung
* Der Rohrstock - bis zu welchem Alter?
* Verantwortungsbewusstes vernünftiges Augenmass
* Hohe Akzeptanz der Züchtigungsstrafe bei Kindern und Jugendlichen
* Strafe muss natürlich gerecht sein
* Strafgründe
* Der sexuelle Aspekt und Zweckentfremdung der körperlichen Züchtigung
* Der Aspekt der Kleidung
* Das Züchtigungsrecht muss im Gesetz untermauert sein
* Der Unterschied der körperlichen Züchtigung zum auspeitschen Erwachsener wie
man es in Filmen sieht
Körperliche Züchtigung meint etwas anderes als Prügel im Affekt
Es scheint, dass seit Mitte der 70er Jahre und heute, recht viele Kinder und Jugendliche sehr wohl
noch Schläge auf das Gesäß bekommen, aber im Affekt, nicht mehr richtig in Form einer Züchtigung.
Das hat wohl auch die Körperliche Züchtigung in der Öffentlichkeit in Misskredit gebracht. Das ist
keine Erziehung mit Züchtigung, das ist einfach nur Prügel. Das schadet mehr als das es nützt. Eine
erzieherische Strafe muss richtig angekündigt werden, und ein Zeitpunkt festgemacht werden, und
dann muss sich das Kind die Hosen/ den Rock herunterziehen und sich bücken (bzw. ein kleineres
wird übers Knie gelegt und die Mutter zieht das Höschen herunter).
Sonntag, 8. November 2009
Schlag mich ...
schlag mich - aber tu mir nicht weh,
umarme mich - doch halt mich nicht fest,
bezwinge meinen Willen - aber lass meinen Geist frei,
lass mich fallen - und fang mich immer wieder auf
dann werd ich Dich lieben, ohne einzuengen,

gehorchen, ohne in Frage zu stellen
mich beugen und dennoch aufrecht stehen
Dir folgen egal wohin...
Wie wirken Schläge auf den Hintern

Ein an sich drücken und leichte Schläge auf den Hintern sind ein Signal, das seit Urzeiten auf den Menschen wirkt. Dieses genetisch bedingte Signal vermittelt Geborgenheit, Sicherheit und baut emotionalen Streß ab. Mütter wenden dieses Signal instinktiv auch heute noch an, wenn es darum geht, Kinder zu beruhigen. Die schnelle, spontane Wirkung die früher, als Menschen noch ganz anderen Gefahren ausgesetzt waren, lebenswichtig für eine Gruppe war, kann durch ein dickes Windelpaket natürlich nicht eintreten. Auch kann die emotionale Stimmung eine Weiterleitung zu schwacher Signale verhindern. Es bedarf daher eines großen Einfühlungsvermögens von Seiten des Erziehenden um sinnvoll zu handeln.
Einer körperlichen Züchtigung, anstelle einer anderen Strafe, kommt gleiche Wirkung zu, wenn die zu bestrafende Person ihrer Bestrafung positiv gegenübersteht, nicht zuletzt um von seelischer Schuld oder Last befreit zu werden (befreiende Strafe) und die Züchtigung in einer Intensität ausgeführt wird, die unwillkürliche und nicht willentlich kontrollierte Reaktionen erkennen läßt. Als therapeutische Wirkung verstanden, sollte das Signal einige Zeit lang aufrecht
Erziehung
Die Versuche aus Kreisen des BDSM, Flagellanten für sich zu vereinnahmen, werden immer grotesker. Vor allem sind es SMer die von Schmerzgeilheit reden und dieses bit Flagellantismus gleichsetzen. Dadurch entsteht ein total falscher Eindruck davon, was oder wie Flagellanten tatsächlich sind. Der Begriff stammt aus dem Mittelalter und er ist nach heutigem Verständnis wie folgt zu übersetzen: „Die, die sich selber schlagen!“ Die überwiegende Mehrheit der Flagellanten praktiziert dies für sich allein im stillen Kämmerlein und begnügt sich daneben auf das Lesen von Flagellantika. Andere möchten ihre Träume erleben und durch Personen ihres Vertrauens körperlich gezüchtigt werden. Einige trauen sich daneben auch zu, Erzieher oder Erzieherin für andere Flagellanten zu sein. Personen, die lediglich andere Züchtigen möchten (dies meist mit rein sexuellem Hintergrund), sind nicht dem flagellantischen Bereich zuzuordnen. Ihre Persönlichkeitsstruktur ist eine andere. Ich mache diesen Unterschied ganz bewußt, auch wenn flagellantisch veranlagte Menschen sehr oft in einer Art Symbiose, einem einander nötig haben, auf solchermaßen strukturierte Persönlichkeiten angewiesen sind. Um nun deutlich zu machen, daß es Menschen gibt für die erzieherische Momente das wichtigste sind, meinen wir, wenn wir von Flagellanten reden, ausschließlich
Erziehungsflagellantismus!
Aus psychologischer Sicht gibt es acht Triebe mit sechzehn Vektoren. Alle spielen bei der Persönlichkeit eines Menschen eine Rolle. Die Beschränkung auf einen Trieb und seine zwei Vektoren zur Beurteilung einer Persönlichkeit erscheint mir zu beschränkt und trifft nicht den Kern der Sache. Wissenschaftlich ernst zu nehmende Untersuchungen über das „Flagellantische Phänomen” sind mir nicht bekannt. Zwar gibt es entsprechende Untersuchungen über den Bereich des Sadomasochismus, doch diese Ergebnisse unkritisch auf Flagellanten anzuwenden und dies als eine sadomasochistische Spielart zu bezeichnen ist falsch. Flagellanten sind anders.Gespräche mit mehreren hundert Flagellanten beiderlei Geschlechtes ergaben, daß ihr Wunsch gezüchtigt zu werden, auch wenn erotisierende Einflüsse nicht zu unterschätzen sind, mit der Sexualität im eigentlichen Sinn nichts zu tun hat. Sie fragen natürlich, wie man zu so einer Aussage kommen kann. Ergebnisse aus psychologischen, triebdiagnostischen und kriminologischen Untersuchungen, zusammen mit den persönlichen Gesprächen mit Betroffenen, lassen folgende Fakten erkennen:
Überwiegend wird berichtet, daß flagellantische Wünsche erstmals vor Eintritt der Pubertät aufgetreten sind. Damit verbunden war der Wunsch nach einer starken Führung. Im Kopf entstand das Bild von Führungspersönlichkeiten, welche emotionale Sicherheit gewähren und bereit sind, das Individuum begleitend zu schützen. Die emotionale Stärke und der Führungsanspruch sollten sich fühlbar ausdrücken. Wer die Macht hat zu strafen, hat auch die Macht zu schützen. Es handelt sich somit um ein außerordentliches Schutzbedürfnis vor Eintritt der Pubertät. Dies zu artikulieren fällt den Betroffenen, auch später als Erwachsene, noch schwer. Leicht war und ist, die Flucht in Phantasien. Dies taten die Betroffenen. Bilder vom strengen Lehrer, Nachbarn, Trainer usw. beiderlei Geschlechtes entstanden in den Köpfen. Dies unabhängig davon, ob sie noch, wie die älteren tatsächlich, oder niemals gezüchtigt wurden. Daß dies so ist, beweisen auch kriminologische und psychologische Testverfahren an Jugendlichen.
Wenn in der Jugend gezüchtigt wurde, spielt eine große Rolle wie das geschah. Zum einen war das persönliche Verhältnis des Jugendlichen zu dem erzieherisch wirkenden von sehr großer Bedeutung. Stimmte da die Chemie, wurden selbst strenge Züchtigungen als positiv empfunden. Ganz anders, wenn das Gefühl entstand, grundlos oder übermäßig gezüchtigt zu werden. Da half auch die flagellantische Veranlagung nicht darüber hinweg, dies abzulehnen und die Strafenden zu mißachten. Positive Gefühle, die in der Erziehung eine so große Rolle spielen, entstanden nicht. Die pädagogische Erkenntnis und Grundthese, daß Menschen und Tiere nur mittels positiv empfundenen Signalen in der Lage sind, ihr Verhalten im positiven Sinne zu ändern, bestätigt sich in vielen Erzählungen. Viele Menschen sind durch übermäßige Züchtigung in der Jugend bis ins hohe Alter traumatisiert. Dies ist auch feststellbar, wenn die Menschen im fortgeschrittenen Alter zu Flagellanten wurden.
Flagellantische Träumereien spielten auch später, bei der Pubertät meist eine große Rolle und flossen in pubertäre Handlungen und pubertäres Lustempfinden ein. Dadurch wird verständlich, daß viele glauben, flagellantische Be-dürfnisse hingen mit der Sexualität zusammen, ohne die Reihenfolge des Entstehens zu beachten. Auch ist festzustellen, geschlagen zu werden ist für Flagellanten weder lustvoll, noch bereitet es ihnen Freude. Es ist eine sehr schmerzhafte Prozedur, die diese Menschen brauchen und über sich ergehen lassen, weil es für sie der einzige Weg ist, zu einer freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu kommen. Es läuft eben nicht alles auf der “Lustschiene” ab.
Am Ende der Pubertät treten sexuelle Interessen in den Vordergrund und flagellantische Gefühle spielenzunähst meist keine entscheidende Rolle. Es ist die Zeit der Familiengründung. Wieder beweisen kriminologische und psychologische Testverfahren die Richtigkeit dieser Aussage. Nicht selten praktizieren entsprechend Veranlagte, unabhängig von Sexualkontakten, flagellantische Handlungen in der Form von Selbstzüchtigungen weiter.
Nach der Familiengründung, wenn die „Personenliebe” und die damit verbundene „Sexualität” die Mächtigkeit ihres die Menschen beeinflussenden Drangs verlieren, tritt allgemein eine Veränderung des „Ich” ein. Nur bei sehr wenigen spielt der Flagellantismus noch eine Rolle. Meist bestehen flagellantische Bedürfnisse nur noch im Hintergrund weiter und Selbstzüchtigungen werden selten. Streßsituationen die bei Personen wieder ein außerordentliches Schutzbedürfnis erwecken, führen erneut zum Flagellantismus. Je nach Erfahrungen und jugendlichen Träumereien entstehen dabei unterschiedliche Ausprägungen. Obwohl durchaus weiterhin sexuelle Kontakte gepflegt werden, sind heterosexuelle Partnerschaften im mit flagellantischen Aktivitäten eher selten. Anders ist es mit pubertären Praktiken, die teilweise heimlich wieder aufgenommen werden. Dies hat mit den vorpubertären und pubertären Phantasien zu tun und nicht mit Sex. Kern der Handlungen ist erneut das außerordentliche Schutzbedürfnis, der Wunsch nach begleitender Sicherheit. Dieses Gefühl wird bei „Flagellanten” durch entsprechende tatsächliche und durchaus schmerzhafte Züchtigungen hervorgerufen. Als eine Art seelischer Lastab-nahme und Befreiung von seelischem Druck wird es einhellig von den Flagellanten beschrieben, was das Bild abrundet.
Bekanntermaßen gehen sexuelle Bedürfnisse im Alter zurück. Davon machen auch Flagellanten keine Ausnahme. Ganz anders verhält es sich mit flagellantischen Bedürfnissen. Zunehmend ältere Menschen suchen Partnerinnen und Partner zur Ausübung flagellantischer Praktiken. Der älteste Flagellant der, wie mir bekannt ist, verzweifelt nach einem Partner suchte, war immerhin schon über 90 Jahre alt.
Die Flucht zurück in vorpubertäre Träumereien bei Flagellanten wird bei der Bedeutung, die für sie Geschichten und Berichte über die körperliche Züchtigung in der Jugend haben, deutlich. Nicht etwa, daß sie Jugendliche züchtigen wollten, sondern ihre eigene Jugend und die damaligen Träume sind es, die sie einholen. Ein anderes Phänomen ist es, daß Flagellanten, die gezüchtigt werden wollen, aber keinen Partner dazu finden, in einem unglaublichem Ausmaß aggressiv werden. Sie empfinden das vermutlich als ausgestoßen sein von der Gesellschaft, als ein den außerordentlichen Schutz verweigern, den sie doch so sehr brauchen. Folgerichtig richtet sich ihre Aggression gegen die Gesellschaft und die sie umgebenden Personen.
Samstag, 20. September 2008
Die elterliche Zucht - Die Entwicklung
Gegegenwärtig ist die körperliche Züchtigung fester Bestandteil in der Erziehung des Nachwuchses. Kinder und Jugendliche in Familien sind die "letzte geschlossene Gruppe" (SPIEGEL Nr. 3/1977), wo Berechtigte schlagen dürfen. In Deutschland gab es sogar eine Zeit, und zwar das frühe Mittelalter, wo Kinder von Freien nicht geschlagen wurden (Kühn, "Die körperliche Züchtigung" in "Pädag. Studien für Eltern, Lehrer und Erzieher", o.J.), weil nur die "Unfreien", die Leibeigenen, Knechte, der körperlichen Züchtigung unterworfen waren (vgl. Dr. Wrede, "Die Körperstrafen", o.J.) Das Schlagen der Kinder wurde erst im Laufe des 15. Jahrhunderts "zu einem bewußt eingesetzten Zuchtmittel, das einzusetzen der Erzieher sogar verpflichtet war. Wer sein Kind liebte, hatte es zu züchtigen ... Das Kind mußte geformt werdem, indem ihm Respekt und Ehrfurcht eingerpügelt wurde" (Ch. Hinckeldey, "Justiz in alter Zeit", 1989). Die Birkenrute fand Einzug auch in der häuslichen Erziehung (vgl. Weber, "Rohrstock in Schule und Heim", 1977). Alte Holzstiche, Grimms Märchensammlung und die Literatur vergangener Jahrhunderte bezeugen das Vorhandensein der Rute in jedem guten Haushalt (ebenda). "Durch die Rute - so sagte Martin Luther - erretten die Eltern die Seele ihres Kindes vor der Hölle, denn die Prügel befreien von Sünden. Wer also mit der Rute nicht spare, erziehe seine Sprößlinge zu ordentlichen und braven Leuten" (ebenda). Doch schon im 18. Jahrhundert verdrängte der Rohrstock die immer wieder erneuerungsbedürftige Rute. |
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Durch das "Allgemeine Preußische Landrecht" (ALR) von 1794 wurde die körperliche Züchtigung des Nachwuchses gesetzlich verankert. Abgelöst wurde das ALR mit Wirkung vom 1.1.1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach konnte der Vater "kraft des Erziehungsrechtes angemessene Zuchtmittel ... anwenden". Er war somit gesetzlich ermächtigt, seine Kinder bis zur Volljährigkeitsgrenze (21. Lebensjahr) ohne Ausnahme und als Regel mit dem Mittel der körperlichen Züchtigung zu erziehen. Diese Zuchtgewalt war aber zugleich insofern begrenzt, "als die Züchtigung keine die Gesundheit und das Leben gefährdende sein darf, in welchem Falle sie als leichte resp. schwere Körperverletzung bestraft wird" (Dr. Wrede, aaO).
Neben dem bereits erwähnten Rohrstock erfolgte die Bestrafung "in den meisten Fallen" mittels des Riemens, der Gerte, "hier und da mit dem Kantschu, und auf dem Lande mag es oft vorkommen, dass auch der Ochsenziemer in den Dienst der häuslichen Zucht gestellt wird" (ebenda; Kantschu: geflochtene Lederpeitsche mit kurzem Stil, Ochsenziemer: mehrriemige Peitsche mit kurzem Holzstil, in ländlichen Gegenden auch "Ochsenfiesel" genannt). Hinsichtlich der Strafmittel und des Strafmaßes unterlag die elterliche Zucht nicht besonderen Bestimmungen; die Rechtssprechung in Deutschland zog sehr weite Grenzen, "insbesondere auch fragte sie gar nicht darnach, in welchem Verhältnisses Vergehen und Strafe zu einander stehen" (ebenda). |
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Die aktuelle Rechtslage
Zivilrechtlich bestimmt seit 1.1.1980 das BGB in § 1631 Abs. 2, daß "entwürdigende Erziehungsmaßnahmen" unzulässig sind. Diese Bestimmung hat bei den Eltern für viel Rechtsunsicherheit gesorgt. Dabei sind sich sowohl Rechtssprechung als auch -literatur einig: die körperliche Züchtigung ist auch nach der genannten Änderung des BGB eine zulässige Erziehungsmaßnahme: im "maßgebenden Kommentar zum BGB" wird "dazu vermerkt, daß sich 'inhaltlich (dadurch) nichts geändert habe'. Weiters definiert sogar der Kommentar: 'Maßregeln sind ... körperliche Züchtigungen'" (zitiert aus Pernhaupt, Czermak, "Die gesunde Ohrfeige...", 1980).
Doch schauen wir uns die Rechtslage genauer an:
Die Erziehungsberechtigten haben als Inhaber der Elterlichen Sorge das Recht und die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Dieses Sorgerecht umfaßt:
- die Sorge für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge),
- die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge).
Die Personensorge erlaubt den Erziehungsberechtigten "weitgehende Maßnahmen, sei es bezüglich der Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes, seiner Schulbildung, seines Umgangs mit Dritten, seines religiösen Bekenntnisses, der Anordnung einer Operation oder medizinischen Eingriffs, der Kontrolle seiner Post (Briefgeheimnis) usw. bis hin zu einem Recht auf körperliche Züchtigung (Züchtigungsrecht)" (Stauner/Schelter, "Jugendrecht von A-Z" - Beck-Rechtsberater, 1987). Zur Durchsetzung dieser Maßnahmen können die Erziehungsberechtigten geeignete Erziehungsmaßnahmen und -mittel anwenden. Hierzu gehören z.B. Ermahnungen und Verweise, Einsperrungen (Arrest), Knapphalten (Entzug von Nahrungsmitteln), Zuteilung zusätzlicher Arbeiten, hartes Lager, aber auch körperliche Züchtigungen (vgl. Palandt, BGB-Kommentar, 44. Auflage 1985, § 1631 Rz. 5 f.). |
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Also halten wir fest: "Die körperliche Züchtigung eines Kindes oder Jugendlichen ist für die Inhaber der elterlichen Sorge ... grundsätzlich zulässig" (Stauner/Schelter, aaO). "Die körperliche Züchtigung ist nicht als solche entwürdigend, der Klaps auf die Hand und selbst eine wohl erwogene, nicht dem bloßen Affekt des Elternteils entspringende ('verdiente') Tracht Prügel bleiben nach der Gesetz gewordenen Fassung der Bestimmung zulässige Erziehungsmaßnahme (vgl. Diederichsen, Familien-Rechts-Zeitung 1978)" (zitiert aus Palandt, aaO).
Auch das Strafrecht steht der Anwendung von erzieherisch notwendigen körperlichen Züchtigungen nicht im Wege. Zwar stellt jede körperliche Züchtigung eine Körperverletzung im Sinne des Strafrechtes dar. Aber: Die Rechtswidrigkeit ist aufgrund des elterlichen Züchtigungsrechtes ausgeschlossen (vgl. Creifeld's Rechtswörterbuch, 1976). Strafbar wäre lediglich eine "Kindesmißhandlung" im Sinne des § 223 Strafgesetzbuch (StGB). Körperverletzung ist danach entweder eine körperliche Mißhandlung, d.h. jede unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit des Körpers nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, oder Gesundheitsschädigungen, die einen Krankheitszustand hervorrufen oder steigern. "Das Schlagen von Kindern wird somit grundsätzlich erlaubt, nur schwerste Mißbräuche, die ... als Körperverletzungen (= Mißhandlungen) zu bezeichnen sind, werden unter strafrechtliche Sanktion gestellt" (Pernhaupt/Czermak, aaO): Strafrechtlich relevant sind hinsichtlich von Körperstrafen in der Erziehung danach "nur besonders schwerwiegende Fälle: Quälerei, rohe Mißhandlung, Gesundheitsschädigung" (SPIEGEL Nr. 30/1975).
Und so wird auch in der Rechtssprechung "fein unterschieden zwischen Kindesmißhandlung und Kindeszüchtigung" (SPIEGEL Nr. 3/1977). Danach sind (verbotene) Kindesmißhandlungen "Fälle, in denen Kinder vom Arzt festgestellte körperliche Verletzungen" (Augsburger Allgemeine vom 10.5.1989) aufweisen, Kindeszüchtigungen dagegen (erlaubte) Erziehungsmaßnahmen wie "häufiges Schimpfen, Schläge und harte Strafen", auch "häufig und unter Zuhilfenahme von Gürtel und Stock" (ebenda).
Und so bestätigen bundesdeutsche Gerichte das Recht der Erzieher auf Anwendung von Züchtigungen, wenn das Kind oder der Jugendliche dabei "körperlich nicht gravierend geschädigt wird" (SPIEGEL Nr. 39/1977). Selbst "schwere Bestrafungen (längere Zeit hindurch dauernde Einschließung, wiederholte oder schwere körperliche Züchtigungen)" (BGB-RGRK, 1964 § 1631 Rz. 7) sowie das "Nacktausziehen, Fesseln, Kurzschneiden der Haare und Festbinden ans Bett" (Münchner Kommentar zum BGB Rz. 21 zu § 1631) dürfen gegen Minderjährige vollstreckt werden. Und so hat der Bundesgerichtshof 1986 eine "wohlverdiente Tracht Prügel" ausdrücklich für zulässig erklärt (SPIEGEL Nr. 18/1990). Denn dem Erziehungsleitbild des BGB sei keineswegs zu entnehmen, daß die "Verwendung eines stockähnlichen Gegenstandes der Züchtigung schon für sich genommen den Stempel einer entwürdigenden Behandlung aufdrückt" (SPIEGEL Nr. 49/1991). |
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Die Züchtigung als gebräuchliche Sitte
Das Grundgesetz billigt den Eltern die von der Sitte übernommenen Bräuche zu (vgl. Weber, aaO). Was ist nun Sitte? "Sitten sind feste Bräuche, entstanden aus den Lebensgewohnheiten einer Gemeinschaft, die innerhalb eines Kulturkreises oder einer Menschengruppe von der Mehrheit der Individuuen akzeptiert und als richtig empfunden wird. Eine lebendige Sitte wird von jedem kritiklos als verbindlich und selbstverständlich hingenommen. Man richtet sich automatisch danach und empfindet sie niemals als unbilligen Zwang. Sitten sind dem einzelnen in 'Fleisch und Blut' eingegangen... So wurden ständig anzuwendende Maßnahmen bei der Erziehung - wie zum Beispiel die Züchtigung des Nachwuchses - zur Sitte... Die Familie als kleinste Zelle im Volkskörper, der Allgemeinheit gegenüber verantwortlich für die Aufzucht der Kinder, wendet die von der Tradition überlieferten Methoden an. Die Sitte der Züchtigung ist zum alteingestammten Recht der Familie geworden, und die Gemeinschaft billigt diesen Zustand" (ebenda). Hävernick (in "Schläge als Strafe", 1964) nennt Sitte die "unumstößliche Selbstverständlichkeit" und sagt, daß "Form und Intensität der 'Schläge' im Rahmen der Familiensitte - und durch diese - absolut auf eine bestimmte Norm festgesetzt" seien. Zur Vermeidung von Verwechslungen definiert er die erzieherischen Körperstrafen im Rahmen geregelter "Sitte" mit der Mißhandlung wie folgt: "Schläge als Strafe. Hiermit bezeichne ich im Rahmen dieser Arbeit ausschließlich die planmäßig vollzogene Bestrafung durch Schläge auf das Hinternteil, vollzogen sowohl mittels der flachen Hand als auch durch bestimmte Instrumente".
Die Meinung der Eltern zur Züchtigung
Die verschiedensten Umfragen und Untersuchungen nach 1949 ergeben, daß die Züchtigung weiterhin als selbstverständliche Sitte um Rahmen der Familiendisziplin von den Berechtigten praktiziert wird.
Im August 1952 befragte die "Gerichtszeitung" ihre Leser, was sie über die Erziehung im Elternhaus dachten. Die überwiegende Mehrheit (96,6%) der Einsendungen stimmten für die Gleichheit in der Behandlung von Mädchen und Jungen und bejahten die Anwendung von körperlichen Züchtigungen. Das Züchtigungsalter wurde bis zu 18 Jahren vorgeschlagen. Ermahnungen wurden als Neben- bzw. Vorstrafen für die Körperstrafe genannt, Ausgangsbeschränkungen als Zusatzstrafe zur körperlichen Züchtigung.
Untersuchungen von Prof. Hävernick (aaO) aus dem Jahre 1964 ergaben, daß 80 % aller Eltern der Bundesrepublik auf dem Standpunkt stehen, daß Kinder durch Schläge zu bestrafen sind; weitere 18 % waren unter bestimmten Umständen bereit, ihre Kinder zu schlagen.
Nach einer Untersuchung im Jahre 1971 vom Institut für Demoskopie Allensbach akzeptieren Schläge als letztes Mittel 42 % und 28 % halten Schläge für einen notwendigen Bestandteil der Erziehung des Nachwuchses.
In welchem Umfange ist die Züchtigung in Bayerischen Familien Sitte? Hier das Ergebnis: Schläge mit dem Stock erhalten danach 46 % der befragten Schüler und Schülerinnen (Alter 12-14 Jahre), 28 % bekommen Ohrfeigen (Analyse von Prof. Lückert, Leiter des Institutes für Jugendforschung und Unterrichtspsychologie, 1964).
Und Erhebungen in Hamburg, die zwischen 1945 und 1962 gemacht wurden, zeigen eine gewisse Ähnlichkeit der Zahlenverhältnisse: Danach erhalten 80 % Schläge, davon 35 % mit dem Rohrstock (Weber, aaO).
Aus einer Umfrage des Hamburger Instututs GFM-GETAS aus dem Jahre 1988 geht hervor, daß 60 % der Männer und 70 % der Frauen ihre Kinder schlagen.
Die Züchtigung ist also weiterhin eine gebräuchliche Sitte im Rahmen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Körperstrafen sind mithin "gesellschaftliches Gemeingut" (SPIEGEL Nr. 3/1977).
Erziehung und körperliche Züchtigung
"Erziehung ist auf der ganzen zivilisierten Welt eine Ausrichtung zur Fügsamkeit" (Pernhaupt/Czermak, aaO). Dabei ist die Züchtigung "im gesellschaftlichen Prozeß zum Bestandteil der Erziehung des Nachwuchses geworden... Mittels ihrer empfindlichen Wirkung soll der Minderjährige im Sinne des gestellten Erziehungszieles beeinflußt werden" (Weber, aaO). Erziehungsziele sind beispielsweise: Gehorsam, Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit, Dienst-/Arbeitswillen, Lernwillen, gute Manieren, Anständigkeit, Anpassung an gesellschaftliche Regeln, respektvolles Verhalten gegenüber Erwachsenen.
Das Verhältnis zwischen Kindern und Erziehern ist ein Erziehungsverhältnis und damit auch "ein Abhängigkeitsverhältnis. Und diese Unterordnung muß vom Kind akzeptiert werden, denn seine Existenz liegt völlig in den Händen der Erzeuger, und dazu gehört auch die Erziehungsform der Züchtigung" (Weber, aaO).
Die Züchtigung soll "einem guten Zweck dienen, nämlich der Besserung und Belehrung des Kindes" (Kraus u.a., "jugend-lexikon erziehung", 1982). Es muß also eine erzieherische Absicht die körperliche Züchtigung rechtfertigen. "Ziele sind Sühne, Besserung (Einsicht), Verhütung" (Knaurs Lexikon).
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt die Volljährigkeit ein. Damit endet somit das Züchtigungsrecht des bisherigen Berechtigten. Bis zum 31.12.1974 konnten von Gesetz wegen sogar Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr geschlagen werden.
Auffallend ist, so zeigen verschiedene Untersuchungen, "das bei Knaben die Züchtigung etwa ab dem 16. Lebensjahr kaum mehr praktiziert wird, während Mädchen in diesem Alter noch körperlich gezüchtigt werden" (Weber, aaO). Gerade "die größere Strenge gegenüber den Mädchen von 17 und 18 Jahren ist ... bevorzugt. Sie erklärt sich sowohl aus der Sorge, gegebenenfalls mit größerer Strenge die Mädchen vor amourösen Versuchen zurückzuhalten" (Hävernick, aaO). "Besorgte Eltern glauben gerade Mädchen zu Beginn der Pubertät vor Freunden schützen zu müssen und greifen dabei zum bewährten Mittel von Verbot und Strafe" (Kraus u.a., aaO). So haben Untersuchungen ergeben, daß gerade heranwachsende Mädchen Züchtigungen "durch ihre Eltern besonders häufig ausgesetzt sind" (ebenda).
Rücksichtnahme auf Alter, Gesundheit und seelische Verfassung
"Die Züchtigung muß sich jedoch in jedem Fall im Rahmen des durch den Erziehungszweck gebotenen Maßes halten, also Rücksicht nehmen auf Alter, Gesundheit und seelische Verfassung des Kindes" (Palandt, aaO):
- Rücksichtnahme auf Alter: "Nur übermäßiges Schlagen vor allem eines Kleinkindes ... kann entwürdigend sein" (Stauner/Schelter aaO). Die Schwere einer körperlichen Züchtigung richtet sich also auch nach dem Alter des Zöglings: "Bei einem kleinen Kind genügt ein leichter Klaps, je größer das Kind wird, desto härter muß die Hand zuschlagen, um eine sichtbare und erfolgversprechende Wirkung zu erzielen" (Weber, aaO);
- Rücksichtnahme auf Gesundheit: Schwächliche Zöglinge dürfen nicht allzu hart geschlagen werden; bei bestimmten Anlässen, z.B. während und nach einer schweren Krankheit sind Züchtigungen gänzlich zu unterlassen;
- Rücksichtnahme auf seelische Verfassung: Es gibt viele psychiatrische Zustände, die das menschliche Tun stark beeinflussen und damit die Verantwortlichkeit eines Handelns ausschließen. Es hätte wenig Sinn, hier züchtigen zu wollen.
Die Inhaber des Züchtigungsrechts und die Übertragbarkeit
Das Züchtigungsrecht ist die einer Person zustehende Befugnis, an einer ihrer Zucht unterworfenen Person körperliche Maßnahmen anzuwenden. Und so ist nach geltendem Recht
- den Eltern ehelicher Kinder (§ 1631 BGB),
- dem Vormund gegenüber dem Mündel (§ 1800 BGB),
- den Adoptiveltern gegenüber dem Adoptivkind,
- der unehelichen Mutter gegenüber dem unehelichen Kind
ein Züchtigungsrecht zugesprochen.
Die Ausübung des Züchtigungsrechts kann von den oben aufgeführten Berechtigten auf folgende Personen übertragen werden:
- auf Stief- und Pflegeeltern,
- anderen Hilfspersonen in der Erziehung (vgl. Palandt, aaO) wie Nachhilfelehrer, Hauserzieher, Dienstpersonal, Jugendgruppenleiter, Kindergärtnerinnen, Erzieher usw.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist diesen Personen das Züchtigungsrecht der Berechtigten stillschweigend übertragen worden (Stauner/Schelter, aaO).
Ein allgemeines Züchtigungsrecht gegenüber fremden Kindern besteht nicht.
Für den Lehr- und Dienstherrn enthält § 31 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein Verbot der Anwendung körperlicher Züchtigungen von bei ihm beschäftigten Jugendlichen. Diese Bestimmung wurde in der Rechtsliteratur bereits kritisiert: "Der Wortlaut ist zu eng gefaßt" (Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 1987). Es wird daher m.E. richtigerweise "die Meinung vertreten, daß der Auszubildende sich in angemessenen Grenzen das Züchtigungsrecht der gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden übertragen lassen" kann (ebenda). Dies ist folgerichtig, denn nach herrschender Meinung ist ein Ausbildungsverhältnis auch ein Erziehungsverhältnis (vgl. Dr. Natzel "Ausbildungspflichten - Erziehungspflichten des Ausbildenden" in "Recht der Arbeit" 1981, 158 ff). Und dazu gehört - neben der Gehorsamspflicht - auch "die Heranbildung ... eines Menschen durch ... Strafe"
Hier einpaar Berichte aus Heutiger Zeit!
Blick online - 31. Juli 2004
Benzin geklaut – an den Pranger gestellt
WASHINGTON – Benzindiebstahl lohnt sich nicht. Das hat eine junge Frau im US-Bundesstaat Maryland auf ungewöhnliche Weise erfahren. Doch weit kam sie nicht: Eine Überwachungskamera hatte die Straftat festgehalten. Ein Gericht verurteilte sie dazu, an der betreffenden Tankstelle ein Plakat mit der Aufschrift «Ich wurde beim Stehlen von Benzin erwischt» zu tragen. Gesagt, getan: Gestern kam die 18-Jährige dem Richterspruch nach und ging mit dem Schild an der Tankstelle auf und ab. Viele Schaulustige, die sich extra versammelt hatten, waren aber bereits wieder verschwunden – die junge Täterin hatte Verspätung. | |
DER SPIEGEL 37/2003 - 07. Sept. 2003
Türkei-Dossier des Auswärtigen Amtes
Verfeinerte Folter
Demokratische Grundrechte werden in der Türkei noch immer missachtet. In einem Dossier hat das Auswärtige Amt massive Verstöße aufgelistet. Zwar nimmt die Zahl schwerer Übergriffe gegenüber Gefangenen ab, dafür haben die Folterknechte ihre Methoden verfeinert - so, dass Misshandlungen schwerer nachweisbar werden.
Während in der Bundesrepublik zwischen den Regierungsparteien und der Union ein Streit um den möglichen EU-Beitritt der Türkei entbrannt ist, wirft ein aktueller Lagebericht des Auswärtigen Amtes ein Schlaglicht auf die weiterhin schwierige Menschenrechtssituation am Bosporus.
Die Diplomaten Joschka Fischers listen in ihrem jüngsten Türkei-Dossier einmal mehr massive Verstöße gegen demokratische Grundrechte auf: Zwar gebe es seit dem Amtsantritt des reformorientierten Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan "beträchtliche gesetzgeberische Fortschritte". Auf einigen Feldern, etwa bei der Überwachung von Rundfunk und Fernsehen, unternehme aber auch der neue Regierungschef nichts, um die dringend gebotenen Standards zu erreichen.
Die größten Defizite bescheinigt der im August erstellte vertrauliche Bericht den Institutionen von Justiz und Polizei, die häufig Gesetze ignorierten. So habe es "auch im Jahr 2003 Fälle von Folter und Misshandlung gegeben".
Die Zahl schwerer Übergriffe gehe zwar zurück, dafür nähmen Berichte über verfeinerte Foltermethoden zu, die weniger bleibende Spuren hinterließen. Genannt werden "Elektroschocks, Abspritzen mit kaltem Wasser mittels Hochdruckgeräten, Augen verbinden bei Befragungen, erzwungenes Ausziehen, Schlafentzug" oder "die Androhung von Vergewaltigungen".
Noch im Mai habe die Staatsanwaltschaft laut Angaben des Menschenrechtsvereins IHD dessen Räume in Ankara ohne Durchsuchungsbefehl gefilzt. Gegen die Leiterin des IHD-Büros in Istanbul seien Anfang des Jahres 121 Strafverfahren anhängig gewesen - die meisten wegen unliebsamer Meinungsäußerungen. Als weiteren Beleg für die anhaltend schwierige Lage nennt das AA den Prozess gegen vier deutsche Parteistiftungen in der Türkei wegen angeblicher "Geheimbündelei".
Auch wenn das Verfahren im März nach nur vier Tagen eingestellt worden sei, zeige der Fall, dass "es in der Türkei möglich ist, eine auf absurden Anschuldigungen basierende Anklage ohne seriöse Beweise in einen tatsächlich durchzuführenden Strafprozess umzusetzen". CSU-Chef Edmund Stoiber hatte vergangene Woche während des Erdogan-Besuchs in Berlin klargestellt, dass nach Ansicht der Union Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nicht in Frage kämen. Kanzler Gerhard Schröder warf der Union daraufhin "Wahlkampfgetöse" vor.
Folter in der Türkei 2003:
Links erzwungenes Ausziehen, rechts Elektroschocks.
Die Bilder illustrieren die Anwendung von Foltermethoden in der Türkei;
sie wurden im zitierten SPIEGEL-Artikel nicht veröffentlicht.
Belfast Telegraph, Northern Ireland, 03. Mai 2003
Zurück zur Rute, fordert ein Bürgermeister
EIN Ulster-Bürgermeister (Anm.: Ulster = Ulster Unionist Party = politische Partei) sprach sich dafür aus, die Rutenstrafe wieder einzuführen, nach dem vier Jugendliche in einem Gang des lokalen Supermarktes Feuer mit Toilettenpapierrollen gelegt hatten.
Dafür sprach sich nach diesem Vorfall in dem örtlichen TESCO-Kaufhaus Bürgermeister Mervyn Rea aus Antrim aus.
Durch schnelles Handeln konnten Personal und die Einsatzkräfte glücklicherweise Schlimmeres abwenden und verhinderten, dass sich das Feier zu weit verbreiten konnte.
Die Polizei räumte ein, dass die Konsequenzen weit aus schlimmer hätten sein können, und lobten Personal und Einsatzkräfte für das Verhindern einer möglichen Tragödie.
Herr Rea schlug vor, dass körperliche Bestrafungen für junge Rowdys als Abschreckungsmittel wieder eingeführt werden sollte. "Dieses Vorkommnis ist absolut beklagenswert und zeigt, dass diese Vandalen nur mutwilliges Zerstören ohne Sorge für die anderen Menschen oder Eigentum in Sinn hatten", sagte er.
"Je schneller wir strengere Maßnahmen ergreifen umso besser (...)"."(...) und körperliche Strafen sind eine gutes Abschreckungsmittel".
"Ich hoffe, dass diese Jugendlichen gefasst und sich Gerichte damit befassen werden und, vielleicht weit aus wichtiger, die Eltern sich mit ihnen befassen".
(...)
Öffentlich vollzogene Prügelstrafen - Garant zur Eindämmung der Kriminalität
The Mirror, London, 05. April 2003
Umfrage befürwortet Prügelstrafe
DIE Mehrheit der irischen Bevölkerung wünscht die Anwendung öffentlich vollzogener Prügelstrafen, um die zunehmende Kriminalität zu bekämpfen, wie eine Umfrage gezeigt hat.
Fast 86 Prozent der 1.000 Personen in Dublin, die auf die Telefonumfrage von FM104 (Anm.: Radiosender) Donnerstagsnacht reagierten, sagten, dass sie die Einführung der körperlichen Bestrafung wünschten.
Die Abstimmung reflektiert den wachsenden Zorn am Anstieg von ernsthaften Verbrechen wie sexuelle Gewalttätigkeiten und Autodiebstähle.
FM104-Moderator Adrian Kennedy sagte: "Unsere Untersuchung kann hypothetisch gewesen sein, aber die Resultate sind deutlich und überzeugend."
Eine Untersuchung von Garda (Anm.: Ireland's Nationale Police Service) in dieser Woche hat gezeigt, dass sich Verbrechen um 22 Prozent erhöht haben.
"Junge Welt" vom 08. Nov. 2001
Mit Elektroschock und Gummischlauch
Informationen um jeden Preis: US-Medien diskutieren Wiederaufnahme der Folterpraxis
Ganze Heerscharen US-amerikanischer Journalisten schwadronieren derzeit über die Frage nach der Zulässigkeit der Folter. Was tun, »wenn Verdächtige nicht sprechen wollen, aber ihre Informationen Tausenden das Leben retten könnten«? Die Diskussion ist ein weiteres Indiz für die zunehmende Unterhöhlung der bürgerlich-liberalen Rechtsordnung in den Vereinigten Staaten durch die Bush-Regierung, die die Gunst der Stunde nutzen will, um ihre Vorstellungen von »Recht und Ordnung« durchzusetzen. Dabei wird die Akzeptanz dieser Entwicklung in der Bevölkerung von den großen Medien gefördert, die sich als Sprachrohr für die Legitimierung der Folter instrumentalisieren lassen.
Bis letzte Woche hatte Newsweek-Feuilletonist Jonathan Alter noch den Ruf eines liberalen Journalisten. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11. September warf er dann jedoch in seiner Kolumne die Frage auf, ob es nicht vielleicht doch legitim sei, mit Hilfe von Folterung an wichtige Informationen zu kommen. »In diesem Herbst des Zornes«, schrieb Alter, »kann sogar ein Liberaler Gefallen an dem Gedanken von Folterung finden.« Einfühlsam fügte er hinzu, man müsse ja nicht gleich elektrische »Viehstöcke oder Gummischläuche« bei den Gefangenen anwenden, die im Zusammenhang mit Terrorangriffen festgehalten werden. Nur, »mit irgend etwas« müßte man doch »die festgefahrenen Untersuchungen des größten Verbrechens in der US-Geschichte wieder in Gang bringen.«
Jonathan Alters Kolumne, die unter dem Titel »Es ist Zeit, wieder an Folterung zu denken« erschien, ließ bei den Menschenrechtsorganisationen rund um die Welt die Alarmglocken läuten. Dabei sind bereits seit Wochen in den großen US-Medien zunehmend Stimmen zu Wort gekommen, die sich für die Folterung von Terrorverdächtigen aussprechen, wenn diese nicht reden wollen. In der vergangenen Woche forderte etwa Shepard Smith, der bekannte Sprecher des Nachrichtensenders FOX, in seiner Sendung dazu auf, das Thema »Folterung« zu diskutieren. Seine Zuschauer fragte er, ob Polizisten die Erlaubnis bekommen sollten, »alles, auch schreckliche Dinge, zu tun, um Verdächtige zum Plaudern zu bringen?«
Der Historiker Jay Winik veröffentlichte im Wallstreet Journal einen Artikel, in dem er von der Folterung des 1995 überführten Terroristen Abdul Hakim Murad durch philippinische Behörden berichtete. Das Geständnis Murads habe dazu geführt, den Plan der Terroristen, fast ein Dutzend US-amerikanische Passagierflugzeuge zu kapern und in den Pazifik oder auf das CIA-Hauptquartier in Virginia zu stürzen, rechtzeitig aufzudecken. Anschließend stellte Winik die Frage, was wohl geschehen wäre, »wenn Murad in Amerika in Haft gewesen wäre?« Zwar befürwortet Winik nicht ausdrücklich den Gebrauch von Folter, der US-Regierung empfiehlt er aber, wie während vergangener Kriege die persönlichen Freiheitsrechte empfindlich zu beschneiden. In der Online-Zeitschrift Slate gibt es für die Autorin Dahlie Lithwick bereits keine Zweifel mehr: »Die Folter funktioniert, wenn es darum geht, von Terroristen und ihren Anhängern Informationen zu bekommen.«
Eine Meldung von AFP vom 09. April 2001:
540 Peitschenhiebe für Ehebruch
DUBAI (AFP) - Ein islamisches Gericht im Golf Emirate von Fujairah hat drei Frauen aus Sri Lanka, einen Mann aus Bangladesch und einen Mann aus Indien zu Gefängnisstrafen und zusammengenommen zu 540 Peitschenhiebe wegen Ehebruchs verurteilt, berichtete eine Zeitung am Montag.
Bimala Duaji wurde zu 120 Peitschenhiebe und 15 Monate Gefängnis verurteilt, während ihr Geliebter aus Bangladesch, Farouq Miah, 90 Peitschenhiebe und 11 Monate Gefängnis erhielt, berichteten die Gulf News.
Das Gericht verurteilte ebenso Jenny Farmelha Abdeen zu 120 Peitschenhiebe und 15 Monate Gefängnis, während ihr indischer Geliebter, Faswa Mubaharan Bijoy, 90 Peitschenhiebe und 11 Monate Gefängnis erhielt mit danach folgender Ausweisung.
Im dritten Fall bekam Sulinda Chandra auch 120 Peitschenhiebe und 15 Monate Gefängnis, während ihr Geliebter, ein Bürger aus dem Emirat, lediglich als S.M.S. benannt, freigesprochen wurde.
Sharia Gerichte innerhalb der sieben Stadt-Staaten, die die vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bilden, verhängen schwere Bestrafungen, die gewöhnlich Peitschenhiebe, Gefängnisstrafen und Ausweisungen einbeziehen für Männer und Frauen, die außerehelichen Geschlechtverkehr vollzogen haben. Asiaten machen rund 40 Prozent der Bevölkerung innerhalb der VAE von insgesamt drei Million aus.
Eine Meldung von Ananova vom 05. April 2001:
Bürgermeister will Prostituierte zu einer guten Tracht Prügel verurteilen
TARGU MURES / Rumänien (Ananova) - Ein Bürgermeister in Rumänien hat vorgeschlagen, Prostituierte mit einer guten Tracht Prügel zu bestrafen.
Dorin Florea, Bürgermeister von Targu Mures in Transylvanien, will der Polizei die Befugnis geben, Prostituierte an die Hand zu nehmen - wörtlich genommen.
Herr Florea sagt, dass er schockiert sei von der zunehmenden Anzahl von Dirnen auf den Straßen der Stadt.
Er sagt, Schläge auf den Hintern sind nicht anders als die Auspeitschungen, die im Mittleren Osten für weit weniger schwere Verbrechen vollzogen würden.
Er sagt, dass die Menschen keine herumhängenden, leichtbekleideten Mädchen in den Straßenecken sehen möchten.
Herr Florea sagt, wenn Prostitution legalisiert würde, bräuchte er keine Dirnen auf den Straßen mehr sehen und würde ein öffentlich gefördertes Bordell eröffnen.
Spiegel online 03. Febr. 2001
Handy-Gebrauch im Flugzeug
70 Peitschenhiebe für ein Telefonat
Wer glaubt, 60 Mark Geldstrafe für das Telefonieren am Steuer seien eine drakonische Strafe, sollte Urlaubsreisen nach Saudi-Arabien vermeiden. Dort wird die Nutzung von Handys in Flugzeugen mit Peitschenhieben bestraft. Dubai - Ein Gericht in Saudi-Arabien hat einen Mann zu 70 Peitschenhieben verurteilt, weil er sein Mobiltelefon während eines Flugzeugstarts benutzt hatte. Wie die Zeitung "El Ektisadiah" am Samstag berichtete, hatte der Offizier auf einem Inlandsflug sich trotz wiederholter Aufforderung durch das Personal geweigert, sein Telefon auszustellen. |
Unter Berufung auf Kreise der Saudia Airlines hieß es, in der Vergangenheit seien auf mindestens sieben Flügen der Gesellschaft technische Probleme aufgetreten, die auf die Verwendung von Mobiltelefonen zurückgeführt wurden.
Die Prügelstrafe in unterschiedlichen Ausprägungen ist in vielen Ländern der Erde nach wie vor Gang und Gäbe. Zu den "Prügel-Nationen" gehören unter anderem Angola, Afghanistan, die Bahamas, Bangladesch, Iran, Jamaika, Jemen, Katar, Kenia, Kirgistan, Libyen, Malaysia, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur, Somalia, Sudan, Tansania, Trinidad und Tobago, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe erfasst die Prügelstrafe nicht. Die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International kritisiert dies seit Jahren und bezeichnet sie als "grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Strafe".
Eine Auffassung, die in vielen Ländern nicht geteilt wird. In islamischen Staaten gehört die Prügelstrafe, gemeinhin mit einer Peitsche vollzogen, zum Strafrepertoire der "Scharia", des islamischen Gesetzbuches. Sie wird als Strafe für zahlreiche Vergehen verhängt.
Die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien sehen hier die drakonischsten Strafen vor: Während Verurteilten in Singapur beispielsweise höchstens 24 Stockhiebe drohen, wird in den Emiraten bis zu 200 Mal zugeschlagen. Saudi-Arabien hält die absolute Spitze: Die Höchststrafe liegt bei 1000 Schlägen, die dann allerdings auf mehrere Monate verteilt werden.
Eine Meldung der Deutschen Presseagentur vom 24.01.2001:
17jährige in Nigeria mit 100 Peitschenhiebe bestraft
Nairobi/Abuja (dpa). Ein 17-jähriges Mädchen, das durch eine Vergewaltigung schwanger geworden war, ist im Norden Nigerias mit 100 Peitschenhieben bestraft worden. Wie Regierungssprecher Bashir Sanda in der Hauptstadt Abuja erst am Montag bestätigte, wurde die Strafe nach dem islamischen Recht, der Sharia, im Bundesstaat Zamfara bereits am Freitag vollzogen.
Bariya Ibrahim Magazu war im vergangenen Jahr von drei Bauern aus ihrer Nachbarschaft vergewaltigt worden. Als ihre Schwangerschaft nicht länger zu verbergen war, zeigte ein Polizist sie an. Vor dem Gericht in Zamfara leugneten die mutmaßlichen Vergewaltiger die Tat. Ihr 17-jähriges Opfer wurde zu 100 Peitschenhieben verurteilt, weil vorehelicher Sex nach der Sharia verboten ist. 80 weitere Hiebe galten ihrer angeblichen Verleumdung. Das Gericht setzte die Strafe bis zwei Wochen nach der Entbindung aus.
Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen protestierten gegen die Strafe, die ursprünglich am 27. Januar vollzogen werden sollte. Auch hatte die Angeklagte inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt. "Der Gouverneur von Zamfara wollte der internationalen Protestwelle ein Ende bereiten und ihr mit der Vorziehung der Auspeitschung zuvorkommen" erklärte Regierungssprecher Sanda. Die junge Frau habe die Strafe mit einigen Blutergüssen überlebt und hinterher sogar selbstständig gehen können, beschwichtigten Offizielle aus der Provinz.
Der Vollzug, gegen den am Mittwoch auch das UN-Kinderhilfswerk Unicef scharf protestiert hat, schürt innerhalb der christlichen Minderheit im Norden des Landes große Ängste. Zamfara war das erste von acht nigerianischen Bundesländern im moslemisch dominierten Norden des Staates, das im vergangenen Januar die Sharia eingeführt hat. Entgegen den damaligen Ankündigungen von Zamfaras Gouverneur Sani Ahmed, Christen hätten durch die Sharia nichts zu befürchten und würden sie nur falsch verstehen, hat das islamische Rechtssystem das Alltagsleben in den acht Provinzen erheblich verändert.
Peitschenhiebe oder Amputationen sind seitdem gängige Strafen. Die Prostituierten sind aus den Stadtbildern verschwunden, Alkohol schwer zu erwerben. Jungen und Mädchen besuchen getrennte Schulen. Frauen müssen sich seitdem verschleiern. Sie dürfen nur noch in den hinteren Reihen von öffentlichen Bussen sitzen oder mit eigens eingerichteten Frauenbussen oder -taxen fahren. Erst kürzlich wurden zwei Motorrad-Taxifahrer zu Peitschenhieben verurteilt, weil sie verbotenerweise Frauen transportiert hatten.
Nigeria, dessen Präsident Olusegun Obasanjo ein gläubiger Christ ist, wird seit Einführung einer Zivilregierung 1999 immer stärker durch die religiöse Trennlinie in der Mitte des Landes geteilt. Der Konflikt um die Einführung der Sharia hat im vergangenen Jahr Hunderte von Menschenleben gekostet.
Zamfara ist eine der ärmsten aber auch rigidestens Provinzen des Landes. Fälle wie der der 17-jährigen Bariya werden dort nicht isoliert bleiben. Die Heranwachsende sah sich gezwungen, aus ihrer Not eine Tugend zu machen: Einer ihrer Vergewaltiger machte ihr offenbar einen Heiratsantrag. Sie sagte zu.
Eine Meldung der Nachrichten-Agentur ASSOCIATED PRESS:
Australische Jugendliche in Kuala Lumpur mit Rohrstock gezüchtigt
Vor kurzem wurden zwei Australische Mädchen im Teenage-Alter in der malayischen Hauptstadt Kuala Lumpur mit dem Rohrstock gezüchtigt und aus dem Land ausgewiesen. Die zwei, beide siebzehn Jahr alt, wurden für schuldig befunden im Besitz einer kleinen Menge eines verbotenen Stoffes, Marijuana, zu sein... Während die körperlich Bestrafung von erwachsenen Frauen in Malaysia nicht zugelassen ist, können Jugendliche bis achtzehn Jahren beider Geschlechter bei bestimmten Verstößen zu Züchtigungen mit dem Rohrstock verurteilt werden, wobei dies im Ermessen des Gerichtes liegt. Dabei wird in diesen Fällen ein leichterer Rohrstock gebraucht als der Typ, der bei erwachsenen Männern verwendet wird. Die illegale Droge war im Hotelzimmer der Mädchen von einem Dienstmädchen entdeckt worden, das diesen Fund dem Hotelmanager meldete. Die Polizei wurde gerufen, und die zwei wurden verhaftete, als sie zum Hotel zurückkehrten. Sie wurden angeklagt im Besitz dieser Sache zu sein und vor einen Richter gebracht, der das Schuldbekenntnis akzeptierte und verurteilte die beiden zu Rohrstockhieben und umgehender Ausweisung. Jedes Mädchen erhielt acht Schläge. Bei der Ankunft auf dem Flughafen von Melbourne gab eines der Mädchen eine Schilderung ihrer Qualen für eine australische Radiostation.
"Wir wurden zu einem Polizeirevier gebracht und von drei Polizistinnen in so etwas wie ein Büro geführt. Darin waren Aktenschränke aus Metall und ein Stuhl im Mitte des Raumes. Ein vierte Polizistin wartete dort mit einem Rohrstock. Der Rohrstock war ziemlich dünn wie in Schule aber ein wenig länger. Wir waren sehr erschreckt. Die Polizistin mit den Rohrstock lächelte uns an und fragte, welche die erste sein möchte. Ich meldete mich freiwillig. Ich wollte es so schnell wie möglich hinter mich bringen. Ich wurde aufgefordert mein Kleid und meine Strumpfhose auszuziehen und mich über einen Stuhl zu beugen. Während ich das tat, übte sie mit dem Rohrstock. Eine der andere Polizistinnen kam vorbei und hielt meine Handgelenke, solange ich übergelegt war. Die Rohrstock-Züchtigung begann und ich schrie Zeter und Mordio. Ich konnte nicht denken, das etwas schmerzend sein kann wie das."
Ein Arzt, die die beiden Mädchen zwei Tage nach der Züchtigung untersuchte, sagte aus, das sichtbar erhobene Schwielen und Hautabschürfungen die logische Konsequenz der harten Züchtigung waren, die auf den Hintern und den Beinen der beiden Mädchen sichtbar sind. Die Eltern appellierten an die australische Regierung, jedoch sagte ein Regierungssprecher, das keine Reaktion geplant sei. Ein Quelle in Kuala Lumpur teilte mit, das eine solche Bestrafung in Malaysia üblich ist und das die Mädchen sehr nachsichtig behandelt wurden. Eine einheimische Jugendliche hätte vor kurzem zwölf Schläge für das gleiche Vergehen erhalten, sagte diese Quelle.
Eine weitere Meldung der Nachrichten-Agentur ASSOCIATED PRESS (vom 09. Mai 1999):
Philippininen in Saudi Arabien wegen Abtreibungen verurteilt
Jiddah, Saudi Arabien (AP) - Zwei Philippininen, schuldig gesprochen Abtreibungen vorgenommen zu haben, wurden zu zwei Jahren Gefängnis und zu 700 Peitschenhieben verurteilt, wie die Zeitung Al-Eqtisadiah am Sonntag berichtete.
Die Frauen, die nicht näher benannt wurden, waren am Sonntag von einem Gericht in der Hafenstadt am Roten Meer schuldig gesprochen, wie die Zeitung berichtete. Sie werden ausgewiesen, sobald ihre Strafe vollzogen wurde, sagte die Zeitung unter Berufung auf Richter Sheik Hussein al-Hikmi.
Die Philippininen im Alter um die dreißig hatten in ihren Wohnungen drei Jahre lang Abtreibungen vorgenommen und berechneten dafür 930 Dollar, wie die Zeitung berichtete.
Im letzten Monat sei eine libanesische Ärztin, schuldig gesprochen Abtreibungen vorgenommen zu haben, zu lebenslangem Gefängnis verurteilt.
Abtreibungen sind in diesem konservativen islamischen Königreich verboten außer bei außergewöhnlichen Umständen, wenn z.B. das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Körperliche Züchtigung in der Hauserziehung - Teil 2
Körperliche Züchtigung in der Hauserziehung - Teil 2
2. Die Züchtigung durch andere Maßnahmen und Mittel (die keine Schläge sind)
Körperliche Schmerzen können nicht nur mit Schlägen, sondern auch durch andere Maßnahmen und Mittel herbeigeführt werden.
Im folgenden werden bekannte und weniger bekannte Züchtigungsarten, die in der Erziehung eine Rolle spielen oder gespielt haben, vorgestellt; die Aufstellung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
a) Maßnahmen mit der Hand
Die folgenden Züchtigungsarten benötigen keine großartige Beschreibung; sie ergeben sich schon aus ihrer Benennung.
- Kopfnüsse
- an den Ohren ziehen oder schrauben
- Am Kopfhaar ziehen
- an empfindlichen Körperteilen kneifen
- Massieren mit den Fingerknorpel: Schläfe, Schlüsselbein, Schienbein, Brustbein, unterhalb der Ohren, über dem Nacken
b) Kaltes Duschen oder Baden
Das in einer Bade oder Duschwanne stehende Kind wird bei dieser Maßnahme kalt abgeduscht bzw. muss sich in der Badewanne in kaltes Wasser legen.
Um diese Maßnahme wirkungsvoll applizieren zu können, sollte der Erzieher den Zögling zweckmäßig fesseln.
c) Knien auf Gegenständen
Diese Züchtigungsart mit ihren zahlreichen Varianten und Verschärfungen ist wohl eine der bekanntesten Disziplinen. Insbesondere im Schulwesen war sie weitverbreitet; sie eignet sich jedoch auch als Mittel in der häuslichen Erziehung.
Bei dieser Maßnahme muss der Zögling auf einem vom Erzieher zu bestimmenden Gegenstand aufknien. Die dabei wohl bekannteste Art ist das Aufknien auf einem Holzscheit (”Holzscheitstrafe”), wie dies in bayerischen Schulen vor noch nicht allzu langer Zeit üblich war. Wirkungsvoller ist das Aufknien auf der oberen Kante eines auf dem Boden liegenden dreikantigen Holzstabes. Auch das Aufknien auf Kieselsteinen wird praktiziert. Bei all den beschriebenen Variationen schwillt das Knie leicht an. Eine sehr fühlsame, aber auch körperlich harmlosere Züchtigung. In Bayern mussten die Schüler beiderlei Geschlechts beispielsweise bis zu einer Stunde auf dem Holzscheit aufknien.
Diese Maßnahme kann dadurch verschärft werden, in dem das Kind einen schweren Gegenstand - z.B. ein oder zwei Bücher - mit waagrecht ausgestreckten Armen halten muss. Wenn der Zögling dabei z.B. unruhig wird, die Arme senkt oder zu schwanken beginnt, schlägt der Erzieher das Kind mit einem Züchtigungsinstrument seiner Wahl.
Zum Vollzug der Maßnahme ist eine sinnvolle Fesselung zu empfehlen. So können beispielsweise Füße und Knie gebunden und/oder die Hände zusammengeschnallt werden.
d) Brennnessel-Behandlung
Bereits in den Klöstern des Mittelalters wurden Brennnesseln als Bußdisziplinen in den Klöstern benutzt; viele Klöster pflanzten sie aus diesem Grunde extra an. Auch heute noch dürfte die Nessel in der Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden eine gewisse Bedeutung - zumindest im ländlichen Bereich - haben.
Ziel dieser Maßnahme ist es, ein heftiges Brennen auf der Haut zu verursachen. Der Erzieher schlägt und bestreicht dabei den nackten Körper des Zöglings mit Brennnesselstauden, wobei er die empfindlichen Stellen bevorzugen sollte wie die Innenseiten von Armen und Schenkel, Brust (insbesondere bei bereits entwickelten Mädchenbrüsten), Bauch sowie Gesäß. Die Folge dieser Behandlung ist ein starkes Brennen und Prickeln der Haut, verbunden mit einer Rötung der geschlagenen und bestrichenen Körperstellen.
Für die Brennnessel-Behandlung eignen sich insbesondere die Stauden mit den dunklen Stielen, da diese am schärfsten brennen. Um diese Maßnahme wirkungsvoll applizieren zu können, sollte das Kind durch eine zweckmäßige Fesselung fixiert werden; dabei sollten Arme und Beine in gespreizter Stellung gebunden werden, um die Innenseiten von Armen und Schenkel besser behandeln zu können.
Diese Maßnahme eignet sich auch gut für die Vorbereitung des Zöglings auf eine Peitschung (die Hiebe werden um so wirksamer), ist aber auch nach Schlägen äußerst nützlich (die vorher gepeitschte Haut brennt umso stärker).
e) Sitzen auf Gegenständen
Das Aufsitzen auf “scharfen” Kanten gehörte in der Vergangenheit ebenfalls zu den gebräuchlichsten Schulstrafen. Zu dieser Kategorie gehört auch das Aufsitzen mit dem Hintern auf Dornen.
Beim Aufsitzen auf die “scharfen” Kanten muss sich der Zögling auf einen Stuhl setzen, auf dessen Sitzfläche sich ein oder mehrere dreikantige Holzstäbe befinden. Durch die Kanten der Holzstäbe, die allmählich in das Sitzfleisch eindringen, hat das Kind einen ständig einschneidenden Scherz auszustehen.
Beim Aufsitzen mit dem Hintern auf Dornen muss sich der Zögling ebenfalls auf einen Stuhl setzen, der jedoch mit einem Lederstück in der Größe eines Stuhlsitzes bestückt ist. Das Lederstück ist jedoch mit Spitzen, z.B. Reißbrettstiften, versehen, auf den der Po des Zöglings zum Aufsitzen gelangt. Dabei dringen die Spitzen in das Sitzfleisch des Zöglings ein, wobei dies vollkommen ungefährlich ist, da z.B. Reißbrettstifte keine allzu große Länge haben. Diese Maßnahme verursacht einen ständig stechenden Schmerz.
Es empfiehlt sich, das Kind dabei so zu fesseln, dass es sich nicht rühren kann, damit die Spitzen bzw. die Kanten in das Sitzfleisch eindringen können, um den vorgesehenen Schmerz zu verursachen. Insbesondere ein Riemen um die Oberschenkel drückt das Gesäß wirkungsvoll auf den Stuhl.
f) Hängen
Dabei handelt es sich um das Aufhängen an den Handgelenken. Es werden an den Handgelenken Lederriemen, die gefüttert sein sollten, um
ein allzu starkes einschneiden zu vermeiden, angebracht. Sodann werden die an den Handgelenken befestigten Lederriemen mit entsprechenden Ösen an die von der Decke hängenden Ketten befestigt. Am besten steht der Zögling dazu auf einem Gegenstand (z.B. Hocker) und streckt seine Arme nach oben zur Kette. Der Erzieher zieht dann vorsichtig den Gegenstand, auf dem das Kind steht, weg; der Zögling hängt sodann frei in der Luft, so dass die Muskulatur gedehnt und gestreckt wird und dadurch Schmerzen verursacht werden. In dieser Form eine fühlbare, aber auch gut zu ertragende Zucht, die kaum Spuren hinterlässt.
Einige - wenn auch wenige - Erzieher wollen nicht darauf verzichten, ihr Kind kopfüber an den Fußgelenken aufzuhängen. Diese Maßnahme hat die gleiche Wirkung wie das Aufhängen an den Handgelenken; jedoch sollte man die Dauer nicht allzu lange ausdehnen, da hier das Blut in den Kopf steigt.
g) Fesselung
Die Fesselung im Sinne einer Züchtigung bedeutet die Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Kindes verbunden mit einer peinvollen Unbequemlichkeit der Stellung und/oder Lage. Sie ist nicht zu verwechseln mit Fesselungen, um körperliche Züchtigungen (Schläge/Hiebe) wirkungsvoll erteilen zu können, oder als Sicherungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung.
Beispiele von möglichen Fesselungen:
Körperliche Züchtigung in der Hauserziehung - Teil 1
Körperliche Züchtigung in der Hauserziehung - Teil 1
EINLEITUNG
Die körperliche Züchtigung in der Erziehung war bis vor nicht allzu langer Zeit ein wesentliches Mittel in der Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Das Wesen der körperlichen Züchtigung besteht in der Absicht, körperliche Schmerzen zu verursachen und dadurch die so bereiteten Schmerzen einen erzieherischen Erfolg zu erreichen.
Die Züchtigung als Erziehungsmittel in unserem allzu “liberalen” Staat hat aufgrund gesetzlicher Bestimmung zur Zeit keine Relevanz (mehr).
Wir war es noch bis vor Kurzem? Dieser Artikel soll zum Einen aufklären, wie es in unserem Staat früher war und zum Anderen auch aufzeigen, wie es heute noch in anderen Staaten in der Erziehung des Nachwuchses zugeht.
I. FORMEN KÖRPERLICHER ZÜCHTIGUNGEN
Die häufigste Form einer körperlichen Züchtigung sind Schläge. Körperliche Züchtigungen können jedoch nicht nur durch Schläge zugefügt werden, sondern durch andere Maßnahmen und Mittel, die dafür geeignet sind. So ist beispielsweise die Holzscheitstrafe (Aufknien auf einem dreikantigen Holzscheit) als ehemalige Schulstrafe dem einen oder anderen sicherlich noch in bester Erinnerung.
1. Die Züchtigung mit Schlägen
Die Züchtigung mit Schlägen ist bzw. war wohl das am weit verbreiteste und beliebteste Erziehungsmittel. Der Zweck einer solchen Maßnahme ist die Zufügung eines kurzandauernden, dosierten intensiven Schmerzreizes, hervorgerufen durch Schläge, die mit der Hand, insbesondere aber mit Hilfsmitteln wie Stock, Rute und Peitsche herbeigeführt werden. Eine weitere wesentliche Frage in diesem Zusammenhang ist natürlich auch, ob auf die bekleidete oder entblößte Haut geschlagen werden soll und auf welche Körperstellen die Schläge appliziert werden können.
a) Die Verwendung geeigneter Hilfsmittel
Neben Schlägen mit der offenen, flachen Hand, meist bei Kleinkindern angewandt, wurden vom Erzieher zum Vollzug der Schläge geeignete Hilfsmittel in Anwendung gebracht, wovon es eine große Auswahl gibt. Einige dieser Hilfsmittel sollen im folgenden vorgestellt werden:
- Der Kochlöffel gehört zu den ältesten Hilfsmittel in der Hauszucht - seine Beliebtheit hat sich - trotz gesetzlichem Verbot - bis heute erhalten. Schläge mit dem Kochlöffel, insbesondere appliziert auf den Hintern, sind aufgrund seiner breiten Fläche sehr unangenehm, wobei diese breite Aufschlagfläche jedoch kein intensives Gerben und keine Striemen verursachen. In der Regel wird mit der konvexen (gewölbten) Seite des Kochlöffels zugeschlagen. Die Länge beträgt je nach Ausfertigung zwischen 40 und 70 Zentimeter.
- Mit dem Ausklopfer (Teppichklopfer) strafte man vor allem kleinere Kinder. Die Hiebe mit diesem Hilfsmittel sind harmloserer Natur, da die ebenfalls breite Aufschlagfläche niemals ein intensives Gerben oder Striemen der Haut ermöglicht. Mit diesem Hilfsmittel wird aufgrund seiner Große meist der ganze Po getroffen. Es gibt jedoch auch kleinere Ausführungen, die lediglich eine Pobacke treffen.
“Wirkungsvoller” als der “klassische” Teppichklopfer ist die Ausfertigung aus sehr biegsamen Rattan mit nur zwei Schlingen. Er kommt in der Wirkung sogar einem Rohrstock (s.u. - ebenfalls Rattan) gleich, da das gebogene Ende durch sein höheres Gewicht ganz besonders heftig die Haut gerbt, wie das Bild eindrucksvoll beweißt (dank an Bernd Pankarz).
- Die Rute war das gebräuchlichste Hilfsmittel bereits unserer Urahnen. Sie besteht meist aus Birken- oder Haselreisern, wobei nur dünne Gerten verwendet werden, die zu einem Bund zusammengefügt sind. Die Strafe mit diesem Hilfsmittel ist schmerzhaft, aber niemals so intensiv wie beispielsweise die Applizierung von Schlägen mit dem Rohrstock.
- Der Hasel(nuss)stock war in der häuslichen Erziehung der Vorläufer des Rohrstocks. Die Geschmeidigkeit des Holzes, dessen Durchmesser in der Regel zwischen einem halben und einem ganzen Zentimeter lag, sorgt für wirkungsvolle Hiebe. Nach längerem Gebrauch ist ein Wässern notwendig, sonst verliert der Stock seine Elastizität und geht entzwei. Schläge mit einem frischen Haselstock, die auf das nackte Gesäß verabreicht werden, striemen die Haut empfindlich.
- Das “klassische” Hilfsmittel schlechthin war der Rohrstock. Dabei musste auf die Geschmeidigkeit des Rohrs großen Wert gelegt werden. Es sollte weibliches Rohr sein, das lange Schösslinge aufweist, und Klopferrohr, das eine glatte Oberfläche hat und gut abgeseift werden kann. Ein solches Rohr legte sich um die Muskeln und wirkt ohne Gefahren. Das Ende sollte sauber beschnitten sein. Die Wirkung ist sehr schmerzhaft. Der Rohrstock striemt die Haut deutlich und verursacht beim Abklingen des Schmerzes eine mittlere bis leichte Schwielenbildung. Das Instrumente variierte je nach Alter: für kleine Kinder (bis ca. 11 Jahren) und für Schläge auf die Finger (Tatzen) war ein gerade gewachsenes, dünnes und sehr geschmeidiges Rohr von 4 bis 6 mm Durchmesser und 60 bis 75 cm Länge, für größere Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein gerade gewachsener, ausgesprochen biegsamer Rohrstock von 7 bis 8 mm Durchmesser und 75 bis 100 cm Länge angemessen.
- Ein dünner Bambusstock war ebenfalls für eine körperliche Züchtigung geeignet. Er sollte jedoch eine Länge von ungefähr 60 cm und einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten. Ein stärkerer Bambusstock würde eine zu starke Tiefenwirkung in der Haut entfalten. Ein Bambusstock striemt die Haut empfindlich.

- Die Reitqerte war ebenso wie der oben beschrieben Rohrstock ein äußerst geschmeidiges Hilfsmittel und für Schläge daher bestens geeignet; sie zieht - abhängig von der Einlage bzw. von dem zur Umflechtung benutzen Leder - enorm durch und striemt die Haut deutlich; die Wirkung ist äußerst schmerzhaft. Mit Klatsche am Schlagende ist sie hautschonender. Mit einem dünnen Ende zieht die Reitgerte äußerst schmerzhaft mit hoher Oberflächenwirkung. Die Länge einer für eine Züchtigung zu benutzende Reitgerte sollte etwa zwischen 60 und 80 cm betragen.
- Die Riemenpeitsche bestand aus einem kurzen Stil, an dem mehrere dünne Lederriemen angebracht sind. Diese Lederriemen schmiegen sich beim Peitschen gut den Körperformen an. Außerdem hatte eine solche Peitsche den Vorteil, dass während der Züchtigung die Schmerzhaftigkeit größer als beim Rohrstock ist, da das Kind, der Jugendliche oder Heranwachsende mit mehreren Riemen gleichzeitig getroffen wurde. Die Tiefenwirkung war jedoch nicht so groß als beim Rohrstock. Die Haut wird durch die Peitschenschläge bedeckt mit schmerzhaften, dunkelroten Striemen. Ansonsten hängt die Wirksamkeit der Hiebe von Stärke und Beschaffenheit der Lederriemen ab.
Die bekanntesten Riemenpeitschen, die in der Erziehung benutzt wurde, war das (französische) Martinet und die (bayerische) Klopfpeitsche.
Das Martinet ist gerade in Frankreich weit verbreitet. Rund 16 dünne Lederriemen befinden sich an einem kurzen Griff. Für leichte Züchtigung der Pobacken, aber besonders für den Rücken ein hervorragend geeignetes Hilfsmittel. Insbesondere Mädchen und junge Frauen machten in Frankreich öfters, als ihnen lieb ist, Bekanntschaft mit dieser Peitsche. Die Klopfpeitsche war - besonders früher - weit verbreitet in ländlichen Regionen Bayerns zur Maßregelung des Nachwuchses bzw. zum “Ausklopfen der Wäsche”. Die Lederriemen sind mit rund einem halben Zentimeter dicker als beim Martinet; ihre Länge beträgt etwa 60 bis 70 cm.
Aber auch der Ochsenziemer, in ländlichen Gegenden Ochsenfiesel genannt, muss hier aufgeführt werden. Auch hier hängen an einem Holzstiel mehrere kräftige Lederriemen. Gerade der Nachwuchs in ländlichen Gebieten wurde mit diesem Hilfsmittel gepeitscht; er gehörte dort zum selbstverständlichen Hausinventar und wird von Generation zu Generation weitervererbt.
- Die Hundepeitsche war ein sehr gut durchziehendes Hilfsmittel, wobei es auch hier auf die Beschaffenheit ankommt. Diese Peitsche gibt es in verschiedenen Arten: von der leichten bis zur extra schweren Ausführung, etwa der kernledernen Peitsche. Auch gibt es Ausführungen mit einem oder zwei Riemen am Schlagende oder mit einer Schlaufe an der Spitze. Schläge mit der Hundepeitsche hinter lassen meist eine rote und aufgeschwollene Haut.
Und hier noch zwei typische Instrumente, die außerhalb Deutschlands Tradition besitzen:
Das Paddle (dt. Paddel) ist ein Schlaginstrument zur körperlichen Züchtigung. Seinen Ursprung hat es in den USA. Dort wird es auch heute noch (!) zur Disziplinierung Jugendlicher eingesetzt - sowohl in Haus als auch immer noch in einigen Staaten der USA in der Schule!
Der Name des Instruments rührt von der Ähnlichkeit mit einem verkürzten Paddel her. Die Abmessungen betragen bis zu 15 Zentimetern in der Breite und bis zu 50 Zentimeter Länge ohne den Griff, der auch noch mal rund 20 cm lang sein kann. Die Dicke geht von einem halben Zentimeter bis zu eineinhalb Zentimetern. Gefertigt wird das Paddle aus Holz, aber es gibt auch Ausfertigung aus Leder.
Aufgrund seiner großen Schlagfläche sind - außer bei Verkantungen - oberflächliche Verletzungen der behandelten Körperstellen auszuschließen. Gerade die große Schlagfläche verhindert das Auftreffen des Paddels mit voller Wucht, da sich zwischen Schlagfläche und Po ein Luftpolster bilden kann. Manche Paddel werden daher mit Löcher versehen, so kann die Luft entweichen und der gewünschte Effekt wird verstärkt.
- Das gleiche wie oben für den Riemen ausgeführt gilt auch für die Tawse, einem am Schlagende gespaltenen Lederriemen, der insbesondere in schottischen Haushalten und Schulen Verwendung fand. Die Tawse hat in der Regel eine Länge zwischen 50 und 70 cm und kann bis zu einem Zentimeter dick sein.
Zur Vervollständigung dieses Abschnitts sollen noch “historische” Hilfsmittel beschrieben werden:
- Die Lederprake “war ein etwa drei Finger breites, dickes Leder, 30 bis 40 cm lang, von der Biegsamkeit einer Pantoffelsohle; es war an einem Holzgriff mit Handhabe befestigt, schmerzte mehr als die Rute und schädigte Fleisch und Haut mit noch weniger nachhaltiger Wirkung als diese” (vgl. Dr. J. Welzl, “Das Weib als Sklavin”, 1929).
- “Eines der ältesten Hilfsmittel dürfte der Bakel sein. An einem runden, gedrechselten Stiel aus Ahorn-, Eichen- oder Eschenholz sitzt am Ende eine flache Laffe, die beim Zuschlagen ein klatschendes Geräusch verursacht… Die breite Fläche der Laffe verursachte empfindliche Schmerzen, da aber der Stiel nie länger als 50 cm war, “wird die Wucht der Hiebe gering gewesen sein” (P.-G. Weber, “Rohrstock in Schule und Heim”, 1977).
- Aus dem osteuropäischen Raum kommt die Karbatsche. Dieses Gerät, das sich auch in Österreich großer Beliebtheit erfreut(e), besteht aus einem spitz zulaufenden Lederzopf mit einem Lederknoten als Griff und eignet sich hervorragend für die nackte Haut eines Menschen, wo sie kräftige rote Striemen hinterlässt.
b) Die Entblößung
Zur Erreichung einer genügend starken Schmerzeinwirkung ist es erforderlich, dass die Züchtigung auf die entblößte Haut erfolgt. Eine genügend schmerzhafte Züchtigung zum Beispiel auf das bekleidete Gesäß erfordert ein dickeres Hilfsmittel (siehe dort), womit aber die Gefahr größerer Tiefenwirkung verbunden ist, die es im Interesse des Zöglings zu vermeiden gilt. Und schließlich erlaubt die Züchtigung durch Schläge auf die nackte Haut des Zöglings eine bessere Verteilung der Schläge, die für das Kind nur von Vorteil ist. Man sieht, wohin der Hieb getroffen hat und sollte - soweit möglich - nicht immer dieselbe Stelle schlagen. Dies ist für die Kontrolle der Schläge von großem Vorteil.
Die vollkommene Entblößung ist der teilweisen Entkleidung vor zuziehen. Diese Nacktheit erweckt beispielsweise bei einem älteren Mädchen ein gewisses Schamgefühl, was den Erziehungswert steigert. Dieses Schamgefühl kann dadurch nochmals gesteigert werden, indem der Erzieher selbst das Mädchen vor der Züchtigung vollständig entkleidet.
c) Die Placierung der Schläge
Das Gesäß ist die “klassische” Erziehungsfläche des Körpers, worauf der Erzieher Stock-, Ruten- und Peitschenhiebe fallen lässt. Der Hintern ist durch sein reichliches Fettpolster und die gut entwickelte Muskulatur relativ unempfindlich. Andererseits ist die Gesäßhaut reichlich mit Schmerzempfängern ausgestattet, so daß der Zweck der Züchtigung, einen fühlbaren, intensiven Schmerz hervorzurufen, voll gewährleistet ist.
Der Hintern beginnt oben am Gesäßansatz und endet unten am Oberschenkelansatz (”Kerbe” zwischen Po und Oberschenkel). Aber auch die Flanken, die sich an der Seite des Körpers befinden und am Beginn der Gesäßbacken enden, sollten in die Züchtigung miteinbezogen werden.
Auch Schläge in die Pofurche sollten nicht vergessen werden, dort befinden sich besonders empfindliche Schmerzzonen.
Auch die hinteren Oberschenkel als Verlängerung des Gesäßes - also bis zu den Kniekehlen - eignen sich hervorragend für Stock-, Ruten- und Peitschenhiebe; so sollte es selbstverständlich sein, dass die Oberschenkel in jede Züchtigung miteinbezogen werden sollten. Auch die Oberschenkel sind durch das reichlich vorhandene Fettpolster und die gut entwickelte Muskulatur gegen Schläge relativ unempfindlich; die Schenkel sind jedoch mit sehr starken Schmerzempfängern ausgestattet, so dass der Schmerz eines Hiebes intensiver ist als bei Schlägen auf den Hintern.
Das gleiche gilt für Schläge auf die Vorder- und Innenseiten der Oberschenkel, wovon leider viel zu wenig Erzieher gebrauch machen. Die Vorder- und Innenseiten der Oberschenkel sind noch schmerzempfindlicher als die hintere Seite, so daß der Strafzweck - Zufügung von Schmerzen - dort am besten erreicht wird.
Ansonsten wird verwiesen auf die Ausführungen zu den “hinteren Oberschenkel” (siehe dort).
Auch die Waden eignen sich für einige Schläge, wobei die Wirksamkeit der Hiebe von Stärke und Beschaffenheit des Hilfsmittels abhängt; die Schläge auf die Waden sind äußerst unangenehm, da dort die Haut empfindlich geschmitzt wird.
Der Rücken einschließlich Schultern hat in früheren Jahren als Erziehungsfläche eine weitaus größere Rolle gespielt als heute. Dabei ist der Rücken, insbesondere bei bereits älteren Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, durchaus für Schläge bestens geeignet, sofern Hilfsmittel Verwendung finden, die keine größeren Tiefenwirkungen auf der Haut entfalten, also beispielsweise ein Lederriemen oder insbesondere eine Riemenpeitsche, wobei das Leder der am Peitschengriff hängenden Lederriemen zwar nicht zu hart, aber wiederum so elastisch sein sollte, dass die Zuchtfunktion - Striemung des Rückens - voll erfüllt werden kann.
Auch können einige Schläge auf die Oberarme verteilt werden. Auch dort befinden sich ausreichend Schmerzempfänger, die eine
intensive Züchtigung gewährleisten; andererseits ist - bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel - eine Verletzung des Knochenbaus auch dort ausgeschlossen.
Die Wangen des Zöglings gehörten schon immer zum festen Bestandteil in der Erziehung. Der Erzieher schlägt dabei meist mit der flachen Hand (sowohl mit der Innen- als auch mit der Außenseite seiner Hand) auf die Wangen des Zöglings. Die Behandlung wird im allgemeinen bezeichnet als “Ohrfeige” oder als “Backpfeife”.
Wegen der Gefährdung der Gesundheit sollte das Wort “Ohr”feige nicht wörtlich genommen werden; Schläge auf die Ohren sollten auf jeden Fall unterbleiben.
Die Anzahl der verabreichten Ohrfeigen reicht von einer einzelnen bis zu einem Dutzend, wobei das Kind recht und links in das Gesicht kräftig geschlagen wird.
Schläge auf die Hände, auch “Tatzen” genannt, ist bei den Erziehern ein ebenfalls beliebtes Erziehungsmittel. Dabei gibt es drei schmerzhafte Grade:
1. auf die Mittelhand,
2. auf die Finger,
3. auf die Fingerspitzen.
Als Züchtigungsinstrumente kommen insbesondere kleinere Bambus- oder Rohrstöcke in Betracht, die nicht allzu dick sein sollten. Stockschläge auf die Fingerspitzen sind am wirkungsvollsten, da es dort am besten zieht.
Schläge auf die Fußsohlen, “Bastonade” genannt, ist in der Erziehung in Deutschland bisher weniger im Gebrauch; insbesondere türkische Zöglinge kennen diese Möglichkeit. Bei dieser Art schlägt der Erzieher mit einem festen Gegenstand, beispielsweise mit Rohrstock oder Reitgerte, auf die Fußsohlen (Ferse, Spann, Ballen und Zehen) des Zöglings ein.