Samstag, 9. April 2022

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Freitag, 8. April 2022

Du willst es am härtesten....

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Mittwoch, 12. Februar 2020

Sei wie das Wasser

Und gebe dich bei deiner ersten Berührung mit Spanking hin...



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Montag, 7. Oktober 2019

Mittwoch, 4. September 2019

Spankinghealth...

Wissenschaftler haben herausgefunden das Spankinghealth, wenn es regelmäßig durchgeführt wird, Depressionen, Unruhe, Paranoia, Selbstwertgefühl und bei


Frauen die Gebärfähigkeit heilen kann!

Menschen die das regelmäßig vollziehen Leben intensiver und Glücklicher!



Dabei kommt es auf die Richtige Schlagintsetität und Positionierung an!

Ein großer Schritt in der Medizin und Spanking Welt!

Dienstag, 3. September 2019

Werteerziehung...

Sollte über  denen  der  Gemeinschaft  stehen,  sondern  umgekehrt! Werteerziehung Und  da  die  Grundlage  für  deviates  und  kriminelles  Verhalten  bereits  oft  schon in  der  Kindheit  und  in  der  Jugend  gelegt  werden,  ist  ein  völliges  Umdenken  in der  Erziehung  zwingend  notwendig.  Wichtig  ist  dabei  eine  auf  Disziplin, Gehorsam,  Demut  und  Keuschheit  ausgerichtete  Erziehungshaltung  von  Eltern, Lehrern  und  des  Staates. 


Die  Vermittlung  dessen,  was  Recht  und  Unrecht,  gut und  böse,  gesellschaftlich  konform  und  unerwünscht  ist,  ist  wesentliches Element  der  Erziehung.  Die  Prophylaxe,  d.h.  durch  nachhaltige,  erzieherische Einflußnahme  deviates  und  kriminelles  Verhalten  bei  Erwachsenen,  Jugendlichen  und Heranwachsenden  von  vornherein  auszuschließen,  muß  dabei  höchste  Priorität

Dienstag, 23. Juli 2019

Nichts ist nicht machbar....

auch in einer guten BDSM oder Spanking Beziehung gibt es klare Regeln und Verhaltensweisen, jedoch von 1000enten leider immer wieder falsch interpretiert!

Partner fallen durch falsches Verhalten immer öfter in eine sehr destruktives Beziehungsmuster, dies jedoch beide Seiten nur "Krank macht"

Habe dieses wirklich sehr sehr gute Buch gefunden und lese es selbst!

Dich interessiert sicher was es beinhaltet, daher kannst du es HEUTE bei meinen Partner kaufen!

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Sonntag, 21. Juli 2019

Und es war so weit....

Und es war so weit das ich wieder nach langer Zeit zu Sub CL gefahren bin!


Nach einen ausführlichen Telefonat und ihren Bericht, war ihr Strafregister ja doch schon sehr gefüllt, worum sie mich um Abgeltung gebeten hat!

Darunter waren Faulheit, Schlampige Haushaltsführung , zeitweise Zuspät kommen in ihre Arbeit und noch so einiges mehr...

Klar war das Sub CL wieder eine klar weisende Handschrift in Anspruch braucht und dies mal nicht zu knapp!

Gesagt - Getan!

Aber schaut es euch doch selbst an!

Vorbereitung zur Abgeltung!



Nach SubsCL Abgeltung


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Freitag, 19. Juli 2019

Shibari - Die göttliche Kunst der Fesslung!

Shibari(縛り


Die meisten Japaner, die mit BDSM nichts zu tun haben, heißt Shibari auch nichts weiter. Doch in den Kreisen der Eingeweihten wird das Wort Shibari für die japanische Kunst des erotischen Fesselns mit Hanf-und Juteseil benutzt.



Das Shibari hat sich in vielen Jahrhunderten aus ursprünglich der Folterung,Fesselung und zum Teil wohl auch Hinrichtung von Gefangenen bestimmte Techniken entwickelt.Dies stellt von vorn herein bereits klar,dass das"Spiel mit dem Seil"nicht ungefährlich ist.

Sicher: Niemand wird bei seinen ersten Gehversuchen im Bereich des Bondage oder Shibari seiner Partnerin ein Seil um den Hals legen und sie damit strangulieren, aber auch in anderen Bereichen sind Unfälle oder versehentliche Verletzungen nicht aus zu schließen.Fälle in denen Nerven abgequetscht wurden, was zu langwierigen Lähmungen führte, sind nicht selten und auch der Fall dass jemand, der in einer Shibari-Session aufgehängt wurde schlichtweg fiel, sei es, weil ein tragendes Seil nicht richtig befestigt wurde, oder weil die Aufhängekonstruktion nicht trug, sind wohl schon vorgekommen. Trotzdem soll Shibari Spaß machen. Dem Ausführenden vielleicht indem er seinem Gegenüber die Bewegungsfreiheit nimmt, oder indem er sich einfach daran freut, aus einem Menschen, so wie er vor ihm steht, ein Kunstwerk zu machen, aber auch dem gefesselten soll das Spiel Spaß machen.
Sicher ist Shibari nichts für Leute,die keine Lust haben,sich mit der möglichen Komplexität der Fesselung auseinanderzusetzen. Gerade im japanischen gibt es zum Teil recht viele Begriffe, die für eine und dieselbe Art der Fesselung angewandt werden, aber man muss auch kein Wörterbuch für seine Techniken kaufen.

Sonntag, 14. Juli 2019

Ehezucht -Früher

Ehezucht


Peitschen der Gattin - Kanonisch verbrieft bis 1918
Schläge für die Ehefrau




Geschichtliche Entwicklung

“Schlag deine Frau jeden Tag. Wenn Du nicht weißt warum - sie weiß es” (Internationale Volksweisheit - aus: DER SPIEGEL Nr. 4/1976).

Im Altertum, in der Zeit, als die Ehefrau gekauft wurde und - abgesehen von ihren aus der ehelichen Gemeinschaft sich ergebenden Verpflichtungen - nichts anderes war als die Haussklavin, war das Recht des Mannes, seine Ehefrau zu züchtigen, selbstverständlich. Er durfte seine Frau züchtigen, verkaufen, die Ehebrecherin straflos töten (vgl. Scherr, “Geschichte der Deutschen Frauenwelt”, Bd. I, 1873).
Da “war es nichts außergewöhnliches, daß eine Frau von ihrem Mann eine Tracht Prügel bezog. Das war eine schmerzhafte Belehrung, die dem Eheweib erteilt wurde” (Weber, “Rohrstock in Schule und Heim”, 1977).



Durch das ganze Mittelalter hindurch hatte der Mann weiterhin das Züchtigungsrecht über die Frau. Er galt als ihr Richter, der noch die äußersten Strafmittel anwenden (vgl. Bartsch, “Die Rechtsstellung der Frau als Gattin und Mutter”, 1903), der sie, wie noch die zeitgenössische Literatur illustriert, schlagen, peitschen, mit Sporen traktieren durfte, bis “das Blut aus hundert Wunden fließt” oder sie “wie tot zusammenbricht” - wohin gegen sie ihn fürchten, ehren und herzlich lieben sollte (ebenda; vgl. ebenso: van der Ven, “Sozialgeschichte der Arbeit”, Bd. II, 1972).
So will das Stadtrechtsbuch Rupprechts von Freising aus dem Jahre 1328 den Gattenmörder nur dann bestraft sehen, wenn er sein Eheweib “unverdientermaßen” totgeschlagen hat (Eisenbeiß, “Die Stellung der Frau in Familie und Haus in den altbayerischen Rechtsaufzeichnungen, 1935).
Oft mischte sich die weltliche Justiz auch gar nicht erst ein. “Was ein Mann mit seiner Hausfrau zu handeln hat, dahin gehört kein weltlich Gericht, nur geistliche Buße“, bestimmte ein Passauer Rechtsbuch des späten Mittelalters (Weber, “Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung, 1907). Und in Breslau mußte im 14. Jahrhundert ein wegen Grausamkeit verklagter Gatte geloben, seine Ehehälfte “nur noch mit Ruthen zu züchtigen und zu strafen, wie es ziemlich ist und einem Biedermann zusteht nach Treu und Glauben” (ebenda).


Bis zur Jahrhundertwende (Anm. des Autors: 1900) war es dem deutschen Mann” nach staatlichem Recht “erlaubt, seine Frau körperlich zu züchtigen” (DER SPIEGEL Nr. 27/1987) Auch kirchenrechtlich war das Schlagen der Frau sanktioniert. Denn nicht nur war es die communis opino der Moraltheologen noch in der Neuzeit, daß es rechtlich bloß einen “Gewalthaber” in der Familie gebe, nämlich der Vater, sondern man hatte das Peitschen der Ehefrau auch kanonisch verbrieft und hieß dieses Recht des Mannes in vollem Umfang für gut (vgl. Bartsch, aaO; auch Grupp, “Kulturgeschichte des Mittelalters”, Bd. IV, 1907-1925). Zwang doch noch das Corpus Juris Canonici, das bis 1918 gültige Gesetzbuch der Catholica, die Frau, ihrem Gatten überallhin zu folgen, er durfte ihr Gelübde für unwirksam erklären, konnte sie schlagen, einsperren, binden und fasten lassen (vgl. Bartsch, aaO).
Doch auch nach Aufhebung des Züchtigungsrechts zum 1. Januar 1900 genoss es insofern stillschweigende Sanktion, “als die körperliche Züchtigung - sobald sie etwa nicht in eine Leben und Gesundheit beeinträchtigende Misshandlung ausartet - durchaus kein Scheidungsgrund ist” (Dr. Wrede, “Die Körperstrafen”, o.Jg.).
Natürlich wurde die Frau nicht nur mit der Hand geschlagen; der Ehemann vollzog die körperliche Züchtigung oftmals mit dafür vorgesehenen Instrumente: “Im Allgemeinen sind es wohl der Stock, die Rute, die Gerte, hier und da die Peitsche” (ebenda).
Insbesondere auf dem Land, wo die Ehefrau die Rolle der Magd innehatte, waren häusliche Züchtigungen auch nach Aufhebung des männlichen Züchtigungsrechtes gang und gäbe: “So teilte mir ein Lehrer mit, dass in einem Gehöft die Frau im Hofe von ihrem Ehemann auf das entblösste Gesäss mit einer Gerte Schläge erhielt, während die Mägdte um herstanden. Dieser Vorgang wiederholte sich fast jede Woche. Die Frau schrie und heulte wohl jämmerlich, aber nach erhaltener Züchtigung ging sie ihrer Arbeit nach, als ob nichts geschehen wäre” (ebenda).
Aber auch die städtischen Eheweiber wurden von ihren Gatten oftmals heftig verprügelt: “In einer anderen deutschen Stadt gab es mehrere Männer, welche ein Vergnügen dabei fanden, ihre Weiber blutig zu peitschen oder dieselben in Kellern und dunklen Gemächern tagelang gefangen zuhalten. - In einer anderen Stadt wurden mehrere hübsche Frauen mit Stricken an Tische gebunden und mit Ruten, Stricken oder Ochsenziemern geschlagen. An öffentlichen Orten erschienen die Eheleute dann wieder ganz zärtlich und vertraut, denn bei dem geringsten Zeichen von Klage wurde die Züchtigung verdoppelt” (Corvin, Geißler, o.O. und o.D.).

Das - rechtlich aufgehobene - Züchtigungsrecht “hat sich vererbt auf unsere Tage, es genießt allenhalben stillschweigende Anerkennung und wird von den Männern eben so selbstverständlich ausgeübt, wie von den Frauen erduldet” (Dr. Wrede, aaO).
In der zeit des Faschismus wurde die Frau dem Ehemanne wieder dienstbar gemacht: “Im Bestreben nach Wiederanschluß an die Kirche, aus altem Respekt vor der Familie und in Befolgung einer langen Tradition weiblichen Sklaventums” (S. de Beauvoir, “Das andere Geschlecht - Sitte und Sexus der Frau”, 1968).

Die aktuelle Lage: Schläge in der Ehe

“‘Gib mir Weib, die kleine Wahrheit’! sagte ich. Und also sprach das alte Weiblein: ‘Du gehst zu Frauen? Vergiß die Peitsche nicht!’ Also sprach Zarathrustra.” (Friedrich Nietzsche, “Also sprach Zarathrustra”).

Trotz nunmehr jahrzehntelangem Verbot: “Bis heute wirkt fort, daß im vorigen Jahrhundert, vor Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, (Anm.: am 1.1.1900) jeder Ehemann das Recht hatte, seine Frau zu züchtigen. So werden etwa vier Millionen Frauen grob geschätzt, jedes Jahr von ihren Ehemännern oder Freunden geschlagen…” (DER SPIEGEL Nr. 8/1986).
Daß die “eheliche Prügelzucht ja noch nicht völlig ausgestorben” (Pauly, “Der flagellantische Komplex”, 1986) ist, damit also praktiziert wird, ist insbesondere durch die Religion, oder besser die kirchliche Lehre”, die “dem Manne eine Gewalt über die Frau” (Hunold, “…vergiß die Peitsche nicht”, 1979), gibt, bedingt. “‘Aus der Rippe Adams’, ‘Erbsünde’, ‘Versucherin’, ‘keine Seele’ - derartige Auffassungen finden noch heute (geheime) Vertreter in der konservativen vatikanischen Hierarchie in Rom, und nicht nur dort” (ebenda). So billigt selbst heute noch ein römischer Moralist dem Manne das Recht zu, seine Frau “als äußerstes Erziehungsmittel” zu züchtigen (Häring, “Das Gesetz”, Bd. III, 1961). Dagegen soll bei Klagen “besonders der Frau” der Beichtvater nicht leicht darauf “hereinfallen“, sondern “besonders die Frau mahnen“, “sie solle zuerst einmal alles tun, um es dem Mann zu Hause schön und angenehm zu machen” (ebenda). Und für geistliche Eheberater sind gezüchtigte Frauen nichts besonderes: “Daß Männer ihre Frauen prügeln, ist doch weder neu noch sensationell” (DER SPIEGEL Nr. 27/1978).
Derartige Grundeinstellungen helfen, daß “gerade für strenggläubige Frauen” (Hunold, aaO) auch noch so schwere Züchtigungen Bestandteil einer guten christlichen Ehe sind.

Aber auch die ‘weltliche’ Gesellschaftsordnung gibt “dem Manne eine Gewalt über die Frau” (ebenda). So akzeptieren viele Frauen “bis heute den Anspruch des Mannes, zu bestimmen, wo es in der Ehe langgeht” (DER SPIEGEL Nr. 27/1978). “Etliche Frauen, durch konservative Erziehung geprägt“, nehmen Schläge in der Ehe “sogar als unabänderlich hin” (DER SPIEGEL Nr. 8/1986), befürworten gar Hiebe: Nach einer Untersuchung wünschen 12 Prozent der österreichischen Frauen “selbst hart angefaßt zu werden” (Pernhaupt/Czermak, “Die gesunde Ohrfeige”, 1980). Und nach einer Untersuchung über Schläge in der Ehe aus dem Jahre 1970 “fanden fast 30 Prozent aller Befragten Prügel nicht so schlimm” (DER SPIEGEL Nr. 8/1986).
Und so sind auch viele Männer der festen Überzeugung, “daß auch die junge Ehefrau noch erzogen werden müsse und wie in alten Zeiten für alle Fehler mit dem Stock gestraft werden sollte” (Weber, aaO).

Daß Hiebe in der Ehe weiterhin gesellschaftliches Allgemeingut ist, beweist das Verhalten öffentlicher Einrichtungen:

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  • Ärzte und Krankenhäuser behandeln zwar Frauen nach überharten Schlägen, nehmen aber die Prügel ansonsten nicht zur Kennnis;
  • Polizisten und Sozialarbeiter nehmen Partei für die Männer und gegen die gezüchtigten Frauen;
  • Psychotherapeuten und Beratungsstellen befürworten die These vom “männlichen” Sadismus und “weiblichen” Masochismus (die Frau “will die starke Hand des männlichen Partners, auch die körperliche Züchtigung spüren” - Dr. Lemmhut, “Schulbeispiele der körperlichen Züchtigung”, Bd. I, 1986);
  • Rechtsanwälte raten geschlagenen Frauen von rechtlichen Schritten ab (vgl. hierzu: DER SPIEGEL Nr. 46/1976).
Die Gesellschaft schützt den Mann: “Immer wieder berichten uns Frauen, daß Ärzte, Juristen und Berater ihnen zur Anpassung, zur Kooperation, zur Fügsamkeit raten” (Benard/Schlaffer: “Die ganz gewöhnliche Gewalt in der Ehe”, 1978). Durch diese Voraussetzungen akzeptiert die Gesellschaft Schläge in der Ehe, und Männer können ihre Einstellung damit begründen, daß “das Weib dem Manne untertan sei, und aus diesem Grunde seien Schläge keinesfalls erniedrigend” (Weber, aaO).
Neben den Frauen, die Schläge in der Ehe entweder aus religiöser oder konservativer Überzeugung als unabänderlich hinnehmen, gibt es noch eine dritte Gruppe von Frauen, die körperliche Züchtigungen mehr oder weniger freiwillig erdulden: die Ehezucht wird dabei “nur unter wirtschaftlichen Druck ertragen” (Pauly, “Algolagnie”, o.J.) oder weil “das Alleinsein … für manche viel schwerer ertragbar” ist “als noch so viele Schläge” (Pernhaupt/Czermack, aaO). “Finanzielle Fesseln” und “Existenzangst” zum einen (DER SPIEGEL Nr. 27/1978) und Angst vor dem Alleinsein, verbunden damit, daß Frauen “zu ängstlich und unselbständig und sozial benachteiligt wird” (Pernhaupt/Czermach, aaO) sind Gründe, daß sie Schläge ertragen, sich nicht zur Wehr setzen.
Frauen sind jedoch auch bereit, sich von ihrem Mann züchtigen zu lassen, um schlimmere Folgen - wie z.B. eine von ihr verursachte Scheidung wegen Untreue - abzuwenden. Und eine Krankenschwester aus dem Wedding meint über Frauen, die sich schlagen lassen: “Die brauchen das wohl - es gibt Menschen, die sich nicht anders verständigen können” (DER SPIEGEL Nr. 46/1976).

Und auch die Vermutung, Prügel gäbe es “nur in den unteren Schichten“, kann ebenfalls widerlegt werden: “Männer, die ihre Frauen schlagen, gibt es in allen Schichten der Gesellschaft” (DER SPIEGEL Nr. 10/1982).

Der Keuschheitsgürtel


Zur ehelichen Zucht gehört auch die Verwendung des Keuschheitsgürtels. 

“Ein endloser, nicht verstummender Mythos, der auch in wissenschaftlichen Publikationen auftritt, mystifiziert dieses Gerät” (Robert Held, “Inquisition”, 1985).

“Dieser Gürtel besteht aus zwei Spangen aus leichtem Metall, die sich kreuzen… Der eine der beiden Reifen schließt sich um die Taillie, der andere hingegen wird zwischen den Schenkeln hindurchgeführt. Er ist mit dem anderen Teil an seinen Enden verbunden und wird durch ein Schloß versperrt, zu dem nur der Gatte den Schlüssel hat” (Roland Villeneuve, “Grausamkeit und Sexualität”, 1968). “Für die Alltagstauglichkeit gab es eine kleeblattförmige Anal- und eine aufklappbare Vaginalöffnung - mit messerscharfen Zacken” (tz-München vom 24.10.1991).

Der Keuschheitsgürtel hatte den Zweck, “die körperliche Treue der Ehefrau zu bewahren” (Günther Hunold, aaO). “Der Ehemann kann sicher sein, daß seine Gattin ihre Ehre nicht gefährdet… So glaube ich, daß es ein hervorragender Dienst an der Gesellschaft sei, ihr diese Erfindung zu widmen, die imstande ist, die guten Sitten zu beschützen” (Roland Villenneuve, aaO).
Aber auch die Töchter besorgter Väter müssen den Gürtel anlegen. So kann man “junge Mädchen von jenen verderblichen Umtrieben abhalten, die sie mit Schande bedecken und Familien ins Unglück stürzen” (ebenda).

Und so gehört selbst heute noch der Keuschheitsgürtel zum selbstverständlichen Zuchtmittel untreuer Ehefrauen und sexbegieriger Mädchen. “Der Keuschheitsgürtel ist auch in unseren Tagen noch nicht ganz verschwunden