Samstag, 20. September 2008

Körperliche Züchtigung in der Hauserziehung - Teil 2

Körperliche Züchtigung in der Hauserziehung - Teil 2

2. Die Züchtigung durch andere Maßnahmen und Mittel (die keine Schläge sind)

Körperliche Schmerzen können nicht nur mit Schlägen, sondern auch durch andere Maßnahmen und Mittel herbeigeführt werden.
Im folgenden werden bekannte und weniger bekannte Züchtigungsarten, die in der Erziehung eine Rolle spielen oder gespielt haben, vorgestellt; die Aufstellung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

a) Maßnahmen mit der Hand

Die folgenden Züchtigungsarten benötigen keine großartige Beschreibung; sie ergeben sich schon aus ihrer Benennung.

- Kopfnüsse
- an den Ohren ziehen oder schrauben
- Am Kopfhaar ziehen
- an empfindlichen Körperteilen kneifen
- Massieren mit den Fingerknorpel: Schläfe, Schlüsselbein, Schienbein, Brustbein, unterhalb der Ohren, über dem Nacken

b) Kaltes Duschen oder Baden

Das in einer Bade oder Duschwanne stehende Kind wird bei dieser Maßnahme kalt abgeduscht bzw. muss sich in der Badewanne in kaltes Wasser legen.
Um diese Maßnahme wirkungsvoll applizieren zu können, sollte der Erzieher den Zögling zweckmäßig fesseln.

c) Knien auf Gegenständen

Diese Züchtigungsart mit ihren zahlreichen Varianten und Verschärfungen ist wohl eine der bekanntesten Disziplinen. Insbesondere im Schulwesen war sie weitverbreitet; sie eignet sich jedoch auch als Mittel in der häuslichen Erziehung.
Bei dieser Maßnahme muss der Zögling auf einem vom Erzieher zu bestimmenden Gegenstand aufknien. Die dabei wohl bekannteste Art ist das Aufknien auf einem Holzscheit (”Holzscheitstrafe”), wie dies in bayerischen Schulen vor noch nicht allzu langer Zeit üblich war. Wirkungsvoller ist das Aufknien auf der oberen Kante eines auf dem Boden liegenden dreikantigen Holzstabes. Auch das Aufknien auf Kieselsteinen wird praktiziert. Bei all den beschriebenen Variationen schwillt das Knie leicht an. Eine sehr fühlsame, aber auch körperlich harmlosere Züchtigung. In Bayern mussten die Schüler beiderlei Geschlechts beispielsweise bis zu einer Stunde auf dem Holzscheit aufknien.
Diese Maßnahme kann dadurch verschärft werden, in dem das Kind einen schweren Gegenstand - z.B. ein oder zwei Bücher - mit waagrecht ausgestreckten Armen halten muss. Wenn der Zögling dabei z.B. unruhig wird, die Arme senkt oder zu schwanken beginnt, schlägt der Erzieher das Kind mit einem Züchtigungsinstrument seiner Wahl.
Zum Vollzug der Maßnahme ist eine sinnvolle Fesselung zu empfehlen. So können beispielsweise Füße und Knie gebunden und/oder die Hände zusammengeschnallt werden.

d) Brennnessel-Behandlung

Bereits in den Klöstern des Mittelalters wurden Brennnesseln als Bußdisziplinen in den Klöstern benutzt; viele Klöster pflanzten sie aus diesem Grunde extra an. Auch heute noch dürfte die Nessel in der Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden eine gewisse Bedeutung - zumindest im ländlichen Bereich - haben.
Ziel dieser Maßnahme ist es, ein heftiges Brennen auf der Haut zu verursachen. Der Erzieher schlägt und bestreicht dabei den nackten Körper des Zöglings mit Brennnesselstauden, wobei er die empfindlichen Stellen bevorzugen sollte wie die Innenseiten von Armen und Schenkel, Brust (insbesondere bei bereits entwickelten Mädchenbrüsten), Bauch sowie Gesäß. Die Folge dieser Behandlung ist ein starkes Brennen und Prickeln der Haut, verbunden mit einer Rötung der geschlagenen und bestrichenen Körperstellen.
Für die Brennnessel-Behandlung eignen sich insbesondere die Stauden mit den dunklen Stielen, da diese am schärfsten brennen. Um diese Maßnahme wirkungsvoll applizieren zu können, sollte das Kind durch eine zweckmäßige Fesselung fixiert werden; dabei sollten Arme und Beine in gespreizter Stellung gebunden werden, um die Innenseiten von Armen und Schenkel besser behandeln zu können.
Diese Maßnahme eignet sich auch gut für die Vorbereitung des Zöglings auf eine Peitschung (die Hiebe werden um so wirksamer), ist aber auch nach Schlägen äußerst nützlich (die vorher gepeitschte Haut brennt umso stärker).

e) Sitzen auf Gegenständen

Das Aufsitzen auf “scharfen” Kanten gehörte in der Vergangenheit ebenfalls zu den gebräuchlichsten Schulstrafen. Zu dieser Kategorie gehört auch das Aufsitzen mit dem Hintern auf Dornen.
Beim Aufsitzen auf die “scharfen” Kanten muss sich der Zögling auf einen Stuhl setzen, auf dessen Sitzfläche sich ein oder mehrere dreikantige Holzstäbe befinden. Durch die Kanten der Holzstäbe, die allmählich in das Sitzfleisch eindringen, hat das Kind einen ständig einschneidenden Scherz auszustehen.
Beim Aufsitzen mit dem Hintern auf Dornen muss sich der Zögling ebenfalls auf einen Stuhl setzen, der jedoch mit einem Lederstück in der Größe eines Stuhlsitzes bestückt ist. Das Lederstück ist jedoch mit Spitzen, z.B. Reißbrettstiften, versehen, auf den der Po des Zöglings zum Aufsitzen gelangt. Dabei dringen die Spitzen in das Sitzfleisch des Zöglings ein, wobei dies vollkommen ungefährlich ist, da z.B. Reißbrettstifte keine allzu große Länge haben. Diese Maßnahme verursacht einen ständig stechenden Schmerz.
Es empfiehlt sich, das Kind dabei so zu fesseln, dass es sich nicht rühren kann, damit die Spitzen bzw. die Kanten in das Sitzfleisch eindringen können, um den vorgesehenen Schmerz zu verursachen. Insbesondere ein Riemen um die Oberschenkel drückt das Gesäß wirkungsvoll auf den Stuhl.

f) Hängen

Dabei handelt es sich um das Aufhängen an den Handgelenken. Es werden an den Handgelenken Lederriemen, die gefüttert sein sollten, um
ein allzu starkes einschneiden zu vermeiden, angebracht. Sodann werden die an den Handgelenken befestigten Lederriemen mit entsprechenden Ösen an die von der Decke hängenden Ketten befestigt. Am besten steht der Zögling dazu auf einem Gegenstand (z.B. Hocker) und streckt seine Arme nach oben zur Kette. Der Erzieher zieht dann vorsichtig den Gegenstand, auf dem das Kind steht, weg; der Zögling hängt sodann frei in der Luft, so dass die Muskulatur gedehnt und gestreckt wird und dadurch Schmerzen verursacht werden. In dieser Form eine fühlbare, aber auch gut zu ertragende Zucht, die kaum Spuren hinterlässt.
Einige - wenn auch wenige - Erzieher wollen nicht darauf verzichten, ihr Kind kopfüber an den Fußgelenken aufzuhängen. Diese Maßnahme hat die gleiche Wirkung wie das Aufhängen an den Handgelenken; jedoch sollte man die Dauer nicht allzu lange ausdehnen, da hier das Blut in den Kopf steigt.

g) Fesselung

Die Fesselung im Sinne einer Züchtigung bedeutet die Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Kindes verbunden mit einer peinvollen Unbequemlichkeit der Stellung und/oder Lage. Sie ist nicht zu verwechseln mit Fesselungen, um körperliche Züchtigungen (Schläge/Hiebe) wirkungsvoll erteilen zu können, oder als Sicherungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung.

Beispiele von möglichen Fesselungen:

  • Der Zögling wird mit den Armen nach oben gefesselt (Bild).
  • Ebenso, nur werden die Arme soweit hochgezogen, dass der Zögling auf Fußspitzen zu stehen kommt (Bild).
  • Straffes Zusammenbinden von Armen und Beinen an den Hand- und Fußgelenken des bäuchlings liegenden Zöglings auf seinem Rücken (Bild).

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