Dienstag, 28. September 2010

Nun Schlagen ist nicht gleich Schlagen!


Auf vielfachen Wunsch gehe etwas näher auf das *Schlagen* ein!

 

Schlagen in oder auch außerhalb einer BDM-Beziehung
Es sei angemerkt, das Schlagen einer anderen Person GRUNDSÄTZLICH
unter den/die Körperverletzungsparagraphen des jeweiligen Landes fällt.
Außerhalb einer BDSM- Beziehung ist es in jedem Fall strafbar.
Eine so genannte „Einvernehmliche Körperverletzung“ gibt es nicht..
Ausnahmen hiervon sind in den einzelnen Ländern getrennt zu beachten.
Im BDSM- Kontext wird durchaus unterschieden was die verschiedenen Arten
dieses „Schlagens“ nun angeht.
Grob gesehen unterscheidet man Schlagen mit der Hand oder Schlagen mit
einem, wie auch immer gearteten Gegenstand.
Da die meisten der nun folgenden Begriffe aus dem englischen stammen,
werde ich bemüht sein diese hinreichend zu erklären. (Nicht, das ich annehme der Leser wäre dumm, einfach zum besseren Verständnis)
Spanking
(Schlagen mit der blanken Hand)
Schon der (deutsche) Untertitel sagt, was Sache ist.
Caning
hingegen bedarf schon eines Gegenstandes, in den meisten Fällen ein Stock,
wobei es komplett egal ist aus welchem Material derselbe besteht. Auf die
Unterschiede der Materialien wird später eingegangen.
Flagging
Schlagen mit irgendwie gearteten, peitschenähnlichen Gegenständen.
Auch hier gibt es eine reichliche Menge verschiedener Materialien und
Herstellungsweisen.
Technisches
Bevor man nun fröhlich und frei auf Sub losgeht, sollten doch ein paar
kleine Dinge beachten.
- Niemals in die Nieren
- Niemals Innenseiten von Gelenken
- Und, last but not least, AUFWÄRMEN.
Sinnvollerweise beginnt man langsam, am besten mit etwas Spanking und
steigert im Laufe der Session die Härte der Schläge.
Beim Spanking hat man übrigens die direkteste Rückmeldung wie die Aktion
wirkt, nämlich an der eigenen Hand.
Ob und wann die betroffene Körperpartie nun aufgewärmt ist, sieht man an der hübschen Rötung und spürt es auch beim anfassen.
Der Natur der Sache nach kann ich hier keine „Zeit/Mengenangaben“ machen,
dazu sind Menschen doch etwas zu sehr individuell.
Material
Stöcke:
Sehr großer Beliebtheit erfreut sich der so genannte Rohrstock, der
entweder aus Bambus, geschältem Bambus oder aus Rattan hergestellt ist.
Letzteres nennt man auch „Spanisches Rohr“. Zu beachten ist, geschälter Bambus ist im Allgemeinen flexibler als ungeschälter und bedarf auch mehr Pflege.
So sollte ungeschälter Bambus gewässert werden, er trocknet sonst aus und bricht.
Bitte daran denken, das der Stock Wasser aufnimmt und daher, frisch gewässert, wesentlich schwerer ist als trocken. Folglich wirkt er auch deutlich anders.
Ein weiteres beliebtes Material sind Weiden- oder Haselnussstecken. Auch
diese sollten ab und an gewässert werden und vor allem entrindet.
Die Wirkung von Stöcken wird meist als kurzer, scharfer Schmerz beschrieben, der relativ schnell abklingt.
Paddles:
Paddles werden aus einer schier unübersehbaren Menge verschiedener
Materialien gefertigt.
Am häufigsten sind jedoch Holz- und Lederpaddles, seltener Metall- oder
Gummipaddles.
Auch die Formenvielfalt ist enorm, sie reicht von dem „Klassiker“ Holzlineal
über „Pfannenwender“ bis hin zu solchen Exoten wie herzförmig.
Häufig sind diese Paddles gelocht, was sowohl die Geräuschentwicklung dämpft: als auch die Wirkung verstärkt.
Eine Sonderklasse der Paddles sind so genannte Dorn- oder Nagelpaddles.
Bei diesen Modellen ist eine oder beide Seiten der Schlagfläche mit
Dornnieten oder kleinen Nägeln besetzt. Klingt brutal, macht aber ein
apartes Muster.
Auch wenn die Eindringtiefe der Dornen oder Nägel eher gering ist, kommt es
zu so genannten punktuellen Blutungen, die UNBEDINGT desinfiziert werden
müssen, ebenso sollte das Paddle nach Gebrauch gründlichst gereinigt werden.
Eine weitere Sonderform des Paddles ist die so genannte Tawse, ein doppelt
gelegter Lederriemen, am Griffstück meist dicker, nach vorne verjüngend. Die Besonderheit der Tawse ist der Längsschlitz der im „Schlagbereich“
angebracht ist und somit einen netten Doppeleffekt hervorruft.
Die Wirkung von Paddles wird als eher dumpfer, flächiger Schmerz
beschrieben, der langsamer abklingt als ein Stockschlag, die Tawse hingegen
wird eher mit dem Schlag eines Ledergürtels verglichen.
Peitschen:
Peitschen gibt es im Prinzip in zwei Formen, die so genannte „Single tail“
(zu Deutsch, Einschwanz) und die mehrriemigen Peitschen, Flogger oder Katzen genannt.
Katzen unterscheiden sich von Floggern darin, das sie geflochten sind.
Auch hier gibt es eine reichhaltige Auswahl an Materialien, das häufigste
dürfte allerdings Leder sein.
Wichtig zu wissen ist, je schwerer eine Peitsche ist, desto tiefer wirkt sie im Gewebe. Eine 100 Gramm Peitsche ist demnach längst nicht so „hart“ wie eine 400 Gramm Peitsche.
Gummipeitschen haben neben der üblichen Wirkung der Peitschen noch den
Effekt, die Haut einen kurzen Moment zu „ziehen“, erzeugen also dadurch eine Art „Kneifeffekt“.
Es ist mir an dieser Stelle nicht möglich, die Wirkung der verschiedenen
Peitschen zu beschreiben, dazu gibt es einfach zu viele unterschiedliche
Modelle
Diverses
Selbstverständlich könnte ich an dieser Stelle noch ein bis zwei Dutzend
anderer „Schlagzeuge“ vorstellen, aber die Fantasie des Lesers soll doch
nicht abgewürgt werden.
So gut wie alles, das einen Griff und eine Fläche hat, kann zu
SM-spezifischen Praktiken zweckentfremdet werden
Was die Handhabung der hier vorgestellten „Schlagzeuge“ angeht, je nun, das
lässt sich schriftlich so gut wie nicht erklären und wird daher auch
unterlassen.

Schlag mich ...

Schlag mich ...

schlag mich - aber tu mir nicht weh,
umarme mich - doch halt mich nicht fest,
bezwinge meinen Willen - aber lass meinen Geist frei,
lass mich fallen - und fang mich immer wieder auf

dann werd ich Dich lieben, ohne einzuengen,
gehorchen, ohne in Frage zu stellen
mich beugen und dennoch aufrecht stehen
Dir folgen egal wohin...

SM und Sicherheit: Vorher

1. Safe, sane and consensual

  • consensual
    Die wohl wichtigsten Pfeiler des Sadomasochismus sind Einvernehmlichkeit und Freiwilligkeit, mit der sich beide Partner in eine bestimmte Situation begeben. Der Bottom muß sich darauf verlassen können, daß der Top nichts gegen seinen Willen macht. Aktionen ohne Einverständnis und Freiwilligkeit ist nichts anderes als Vergewaltigung und nackte Gewalt, die wir als Samdomasochisten ablehnen. Sadomasochismus hat mit nackter, brutaler Gewalt genausoviel zu tun wie Sex mit Vergewaltigung.
    Am Rande sei erwähnt, daß es Situationen geben kann, in denen diese Grenzen (besonders für Außenstehende) verwischen. Auf Parties kann man z.B. den Top sehen, wie er seine Bottom quer durch den Raum prügelt und diese nur "Nein, ich will nicht!" schreit. Auch solche Situationen können consensual sein, da vorher abgesprochen. Außerdem besteht die Möglichkeit, daß ein Bottom die Entscheidung freiwillig dem Top überträgt, auch Dinge zu tun, die vorher nicht abgesprochen wurden und in einer konkreten Situation nicht mehr einvernehmlich anmuten. Aber auch diese Menschen haben sich irgendwann freiwillig und einvernehmlich für diesen Weg entschieden. BDSM hat die unterschiedlichsten Nuancen, und keiner hat das Recht andere zu beurteilen (und besonders zu verurteilen), ohne sich vorher mit den Betroffenen auseinandergesetzt zu haben.
    Vertrauen und Respekt gegenüber dem Partner ist also die wichtigste Grundlage für das, was wir unter Sadomasochismus verstehen!
  • safe
    SM soll so sicher wie möglich sein. Körperliche Schäden sollten, soweit wie möglich, ausgeschlossen werden, wobei jeder für sich selbst entscheiden muß, wie weit er gehen und welche Risiken er in Kauf nehmen möchte. Diese Seiten sollen durch Informationen dabei helfen.
  • sane
    Dies bedeutet, daß das Ganze "vernünftig" und "geistig gesund" ablaufen soll und psychische Schäden beider Partner verhindert werden müssen. 

2. Kommunikation

Bevor man sich an SM heranwagt, ist es sehr wichtig, daß man sich mit dem Partner gemeinsam austauscht. Gerade bei Anfängern oder Spielpartnern, die sich noch nicht kennen, ist diese Phase sehr wichtig. Miteinander Reden gibt den Partnern die Möglichkeit, sich über Erwartungen, die man an das bevorstehende Spiel knüpft, auszutauschen.
Es gibt für Einsteiger eine Reihe von Möglichkeiten sich an dieses Thema heranzutasten. Man sollte sich Zeit lassen und immer wieder über Gedanken, Ängste und Wünsche sprechen. Hier einige Tips, wie man erste Schritte gemeinsam mit dem Partner machen kann:
  1. Schreibt Euch gegenseitig Geschichten. Durch die erotischen Phantasien des Partners kann man sehr viel über dessen Wünsche lernen
  2. Fangt langsam mit Fesselungen an, fesselt Euch aneinander, um ein Gespühr für das Gefühl bekommt, wie es ist, wenn man gefesselt ist.
  3. Füllt gemeinsam Fragebogen mit verschiedenen Praktiken aus (mag ich, mag ich nicht, mag ich vielleicht), vergleicht die Ergebnisse und sprecht darüber. Praktiken, die beide mögen, kann man langsam austesten.
  4. Wenn Ihr bereits erste Erfahrungen gesammelt habt: nehmt Euch etwas Zeit und schreibt (in 5 Minuten) auf Zettel, was Ihr dabei gefühlt habt (Wenn ich gefesselt bin, fühle ich mich ..., Wenn ich Dich sanft schlage, fühle ich ... etc.) und tauscht danach die Zettel aus. Daraus könnt Ihr viel über den anderen lernen!
Kommunikation und Absprachen ermöglichen beiden Partnern Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen des anderen zu erforschen und besser zu verstehen. Zu wissen, was sich der Partner von einer Aktion erwartet, ist der Schlüssel zu befriedigendem BDSM. Diese Gespräche können dabei durchaus in das Spiel integriert werden. Man kann einen Fragebogen ausfüllen und das Ergebnis zusammen besprechen oder den Bottom verhören, um herauszufinden, worauf er steht und was er erwartet.
Außerdem sollten vor dem Spiel eine Reihe von medizinischen Fragen geklärt werden:
  • Ist der Bottom Bluter (Vorsicht bei Flag und Cutting!)?
  • Hat er Kreislaufprobleme? Weiß der Top, wie er den Bottom lagen muß, wenn es zu Problemen kommt?
  • Hat der Bottom in den letzten 24 Stunden Aspirin (oder andere Medikamente, die den Wirkstoff Acetylsalicysäure enthalten) eingenommen? Wenn ja, ist Vorsicht bei Flagspielen und Cuttings geboten, da dieser Wirkstoff die Blutgerinnung verringert.
  • Ist der Bottom Asthmatiker? Wenn ja, wo sind liegen die Medikamente, falls er einen Anfall bekommt?
  • Hat der Bottom Allergien (z.B. gegen Nickel => Vorsicht bei Ketten und Handschellen!)?
  • Hat der Bottom eine Neigung zu Klaustrophobie? Wenn ja, Vorsicht bei zu engen Fesselungen!
  • Andere Krankheiten, die relevant sein könnten.

3. Safeword

Vor dem Spiel sollten die Akteure ein Codewort ausmachen, welches den Beteiligten die Möglichkeit gibt, das Spiel zu unterbrechen. Das Safeword ermöglicht es, seinem Partner zu zeigen, daß man mit der Spielsituation nicht zurecht kommt (psychisch oder physisch). Man sollte keine Angst vor der Benutzung des Safewortes haben, sondern es eher als Möglichkeit sehen das Spiel sicherer und dadurch genießbarer für beide zu machen. Es ist für beide Spielpartner keine Schande, wenn das Safeword fällt, das kann auch dem besten Top oder Bottom passieren. Der Grad zwischen zu wenig, genau richtig und zu viel ist sehr schmal, und es kann immer wieder passieren, daß etwas, was in der letzten Session für Höhenflüge gesorgt hat, in der nächsten Session zum Spielabbruch führt. Gerade für unbekannte Spielpartner ist es nicht immer ganz einfach, die Situation genau richtig einzuschätzen, was aber keine Schande oder Blamage ist. Lieber einmal das Safeword zu viel benutzt, als einen schlimmen Absturz erlebt!
Man sollte das Safeword als eine Art Notbremse verstehen, die immer vorhanden ist, aber hoffentlich nie gebraucht wird. Es ist wichtig, daß sich der Bottom darauf verlassen kann, daß der Top das Spiel beim Fallen des Safewords unterbricht, genauso wie sich der Top darauf verlassen muß, daß der Bottom das Safeword auch wirklich nur im Notfall verwendet.
Wenn das Safeword fällt, sind alle Aktionen zu unterbrechen und man fragt den Partner, was los ist. Es kann sein, daß der Bottom eine Fesselung nicht mehr aushält oder daß sich der Top sich mit einer bestimmten Situation überfordert fühlt. Wenn sich die Situation nicht gleich klären läßt, sollte man das Spiel an diesem Punkt unterbrechen und den Partner erst mal in die Arme nehmen und sich um ihn kümmern. Danach sollte man über die mißglückte Situation reden. Kommunikation ist hier sehr wichtig, denn man kann aus solchen Fehlspielen nur lernen.
Es gibt viele Möglichkeiten für ein Safeword. Viele benutzen Wörter wie "Kühlschrank" oder "Telekom", die in keinem Zusammenhang mit einer SM-Situation stehen, damit es auf keinen Fall überhört wird. Andere wiederum verwenden Wörter wie "Gnade" oder den Vornamen des Partners, um die Situation nicht zu zerstören.
Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination mehrerer Safewörter, die auch Ampelsafewörter genannt werden. Hier machen die Partner z.B. folgendes aus:
  • grün: Du kannst ruhig heftiger werden
  • gelb: bitte mach etwas langsamer
  • rot: bitte höre sofort auf, hier läuft etwas total verkehrt

Auf Parties hat sich übrigens "Mayday" als allgemeingültiges Safeword etabliert.

4. Drogen

Drogen (dazu gehört auch Alkohol!) schränken die Wahrnehmungsfähigkeit beider Spielpartner ein. Deshalb haben Drogen nichts in einer Session verloren! Damit ist nicht das Glas Sekt gemeint, das beide zur Einstimmung trinken, aber nichts ist gefährlicher, als ein betrunkener Top, der nicht mehr weiß, was er tut oder ein zugedröhnter Bottom, der sich selbst überfordert.
Die Folgen können verherend sein, da der Top eventuell in Notfällen die Situation nicht mehr richtig einschätzen und entsprechende Hilfe leisten kann. Der Bottom kann sich selbst zu viel zumuten, was zu schlimmeren Verletzungen oder psychischen Abstürzen (auch erst mehrere Tage nach der Session) führen kann.

5. Information

Es ist wichtig, daß man sich vor einer Aktion über Techniken und Risiken informiert. Nur wer weiß, was er tut und mit seinen Geräten umgehen kann, kann BDSM wirklich sicher praktizieren. Diese Seiten enthalten eine Fülle von Informationen, die Euch auf diesem Weg begleiten sollen.

Montag, 27. September 2010

BDSM und Recht

Grundsätzliches

SM und Recht ist eigentlich etwas, was es so nicht gibt. Es gibt weder ein Recht des Sadomasochismus, wie es ein Erbrecht oder Arbeitsrecht gibt, noch gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die eine sichere Handhabung der Materie erlauben würde. Was man gemeinhin unter SM und Recht versteht, sind zunächst die strafrechtlich relevanten Bezüge des Themas. Unsicherheit besteht immer wieder bei der Frage: mache ich mich strafbar, wenn ich BDSM und vor allem SM praktiziere? wobei? und wie? Unser "Grundgesetz des BDSM": safe, sane and consensual erlangt in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Bedeutung. Solange die genannten Grundsätze beherzigt werden, wird die Ausübung von SM weitestgehend nicht strafrechtlich relevant.


Strafrechtliche Aspekte

Als Einführung ein paar Stichworte zu Straftatbeständen, die relevant sein können:

  • der Bereich der Körperverletzung (§§ 223 - 233 StGB)
  • Freiheitsberaubung und Nötigung (§§ 239, 240 StGB)
  • Sexualdelikte (§ 177 StGB)

Da bei SM im Allgemeinen keine sogenannten "gefährlichen Werkzeuge" benutzt werden, ist der Tatbestand der sogenannten "einfachen Körperverletzung" erfüllt (Wobei zu beachten gilt, dass Messer, Skalpelle, wie u.U. auch bereits Peitschen zu den gefährlichen Werkzeugen gehören!).
Auch aus einer Session hervorgegangene psychische Schäden können unter den Begriff der "Körperverletzung" fallen.
In diese kann der Verletzte (consensual) gemäss §228 StGB einwilligen.
Es liegt dann zwar objektiv ein strafbarer Tatbestand vor (z.B. ein Schlag), jedoch wird die Rechtswidrigkeit dieser Handlung durch eine wirksame Einwilligung der betreffenden Person beseitigt. Insoweit kommt eine Strafverfolgung nur in Betracht, wenn die Einwilligung nicht (mehr) vorliegt. Probleme können deshalb hier nur entstehen, sofern z.B. das consensual wegfällt oder geleugnet wird (z.B. bei einem Streit mit dem Partner nach der Session).

Grundsätzlich gilt also: eine wirksame Einwilligung beseitigt die Rechtswidrigkeit des Handelns und damit die Strafbarkeit.

Was gilt es bei der Einwilligung zu beachten?

  • die Einwilligung selbst muss freiwillig sein
  • Der oder die Einwilligende muss eine von bestimmten Altersgrenzen unabhängige "natürliche" Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzen, welche es ihm ermöglicht, Bedeutung und Tragweite des fraglichen Eingriffs voll zu erfassen.
  • Die Einwilligung darf nicht gegen die "guten Sitten" verstossen, da sie sonst nichtig und somit unwirksam ist (Die guten Sitten sind das, was "die Mehrheit der billig und gerecht Denkenden" als solche ansieht).

    Beispiele:
    • Eine Session in der Strassenbahn wäre wider die guten Sitten.
    • Die Einwilligung in eine Verletzungshandlung, die in einer schweren, dauerhaften körperliche Beeinträchtigung resultiert, ist sittenwidrig (Verlust von Gliedmassen oder Organen etc.)
    • Sklavenverträge verstossen ebenfalls gegen die "guten Sitten" und sind somit rechtlich gesehen nichtig.

  • die Einwilligung ist jederzeit widerruflich (also: bei Safewort aufhören, da ansonsten keine wirksame Einwilligung mehr vorliegt und der Bereich der Strafbarkeit beginnt).

In der Praxis können und werden wohl am ehesten Probleme auftreten, wenn einer der beiden Partner aus dem ursprünglich consensuellen Spiel aussteigt oder die Grenzen überschritten werden und im Nachhinein Beweisprobleme auftreten, inwieweit von Anfang an eine Einwilligung vorlag. Dabei ist das Problem, dass ggf. auch im Nachhinein behauptet werden kann, es sei nicht consensual gewesen und dabei etwa Schlagspuren zum Beweis dessen herangezogen werden können.
Die Einwilligung in eine bestimmte Verletzungshandlung (z.B. mit einem Rohrstock geschlagen zu werden) deckt im übrigen eine auch nur fahrlässig weitergehende (ernsthafte) Verletzung nicht (auch dann nicht, wenn diese unvorhersehbar war).

Das Spiel braucht somit einiges an Vertrauen um (juristisch gesehen) absolut sicher zu sein.

Wann wird ermittelt?

Einfache (sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige) Körperverletzung werden gemäss § 232 StGB nur auf Antrag hin verfolgt. Antragsberechtigt ist der oder die Geschädigte. (In Ausnahmen auch Dienstvorgesetzte bei Behörden, Polizei und Kirchenangestellten).
Falls die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht, ist ein Strafantrag des oder der Verletzten nicht erforderlich. Bei gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge usw. muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Wer trägt die juristische Verantwortung?

Der Verletzer hat grundsätzlich das strafrechtliche Risiko, er ist der Täter. Dabei muss er nicht selbst handeln.
Beispiel: Der Sub erhält telefonisch den Befehl sich so zu fesseln, dass er hilflos ist (der Top kündigt dabei sein baldiges Kommen an). Der Sub meint es etwas zu gut mit sich und erdrosselt sich. Hier haftet der Top, denn ein solcher "Unfall" ist vorhersehbar (=> fahrlässige Tötung nach §222 StGB).

Der oder die Top muss also Sorge dafür tragen, dass das Spiel "safe" und "sane" ist.


SM in der Öffentlichkeit

Eine sexuelle Handlung (also auch SM) in der Öffentlichkeit kann das Schamgefühl und die "Geschlechtsehre" anderer Personen verletzen. Sexuell ist eine Handlung, die in der Regel durch aktives Tun (selten auch durch unterlassen z.B. entblösst bleiben, wenn jemand kommt) das geschlechtliche im Menschen zum unmittelbaren Gegenstand hat.
Die sexuellen Handlungen müssen von einer gewissen Erheblichkeit sein (z.B. Sex in der Öffentlichkeit, Entblössen oder Anfassen der Geschlechtsorgane etc.).
Dies fällt in den Bereich der Beleidigung, Erregung öfffentlichen Ärgernisses und eventuell der Verbreitung pornographischen Schriften (§§ 183 - 185 StGB).

Hinweis: Wen dieses Thema interessiert, der sollte sich den Buchtip am Ende der Seite anschauen, oder aber den ehemals in "Goldammers Archiv für Strafrecht" erschienenen Aufsatz von Dr. Valentin Sitzmann lesen, der auf Datenschlag als Online-Dokument verfügbar ist.


Arbeitsrechtliche Aspekte

Arbeitsunfähigkeit

Problem: Durch Verletzungen (durch Schlagen z.B.) ist der Partner arbeitsunfähig.
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Da keine natürliche Krankheitsursache (z.B. Grippe) vorliegt, sondern ein äusseres Verletzungsereignis, entsteht für die LFZ ein Ersatzanspruch beim Arbeitgeber gegen den Schädiger. Gleiches gilt auch für Krankenkassen, welche dann einen Ersatzanspruch für die entstandenen Heilungskosten erlangen können.
Der oder die Geschädigte ist dem Argeitgeber oder der Krankenkasste gegenüber verpflichtet Auskunft zu erteilen. Tut er dies nicht, verliert er Anspruch auf LFZ (Ausnahme: Schädiger ist Familienangehöriger).

Ist SM ein Kündigungsgrund?

Die sexuelle Ausrichtung ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund (Bundesarbeitsgericht (BAG)).
Auch das ArbG Berlin hat sich dieser Auffassung angeschlossen: Sexualpraktiken, die von der Norm abweichen, können eine Kündigung nicht rechtfertigen. Wenn ein Arbeitnehmer zum Sadomasochismus neigt, lässt dies noch nicht den Schluss zu, dass er im Rahmen des Arbeitsverhältnisses eher zu Distanzverletzungen neigt als MitarbeiterInnen, die sich im Rahmen des gesellschaftlichen Akzeptierten sexuell betätigen (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 7. Juli 1999 - 36 Ca 30545/98).
In einer Entscheidung (AIDS am Arbeitsplatz) wurde auch die sexuelle Selbstbestimmung ausdrücklich zugesprochen.
Private Hobbies haben den Arbeitgeber im Regelfall nicht zu interessieren. Er kann aber berechtigte betriebliche Interessen ins Feld führen.

Kleidung

Der Arbeitgeber kann Kleidung, ggf. unter Beteiligung des Betriebsrates, festlegen (z.B. Dienstkleidungsregelung: schwarzer Rock weisse Bluse beim Bedienungspersonal in Gaststätte). Dazu kann auch das Tragen von Schmuck (z.B. Halsband) gehören.
Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Art der Arbeit keine bestimmte Kleidung erfordert.

Öffentlicher Dienst

Hier muss der Bewerber den besonderen Voraussetzungen, die an seine Position geknüpft sind, genügen. Das heisst, wenn eine "Neigung zu absonderlichem Sexualverhalten" zutage träte, könnte dies ein Einstellungshindernis sein, da im öffentlichen Dienst die Angst vor Beeinflussungsmöglichkeiten durch Erpressung etc. gross ist, wenn der Beamte z.B. bislang noch nicht geoutet war.


Sklavenverträge:

§138 Abs. I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stellt klar: "Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig."
Die schlechte Nachricht zuerst: wer sich per Vertrag in die Hand eines anderen begibt, schliesst mit diesem Vertrag ein Rechtsgeschäft, das gg. alle guten Sitten verstösst, die wir in Deutschland haben :-). Rechtlich gesehen natürlich.
Grund dafür sind unsere Grundrechte, wie etwa das Recht auf Selbstbestimmung.
Da helfen alle feinen Formulierungen nichts: wer sich als Top/Dom das Recht vertraglich sichern will, subbie muesse z.B. immer ohne Schlüpfer aus dem Haus gehen, kann dies (wer hätte es gedacht ? :-) ) nicht zivilgerichtlich einklagen.
Dies sei allen subbies an die Hand gegeben, die in einem Moment der Schwäche einen Vertrag unterschrieben haben, der beispielsweise ihr pers. Eigentum oder den Arbeitslohn dem "Herrn" überschreibt.
Nebenbei gesagt, wer der Meinung ist, durch einen solchen Vertrag könne er getreu den Buchstaben des Gesetzes innerhalb der durch den Vertrag gesetzten Grenzen mit subbie verfahren, wie es beliebt, der hat den Titel "Top/Dom(mme)/Meister/Herrin etc" nicht verdient.
Jetzt die gute Nachricht: Ein solcher Vertrag kann eines sein: ein Baustein, um die SM-Beziehung zu bereichern oder spannender zu machen.

ABER:

Er entbindet nicht von der Pflicht, sich als aktiver Part um den Passiven zu kümmern und sehr darauf bedacht zu sein, subbie`s oftmals von Tag zu Tag wechselnde Grenzen zu beachten.
Ein Vertrag vermag das Spiel spannender zu machen, er bedeutet aber nicht, dass der aktive Part nun jederzeit darauf bestehen kann, was in diesem Vertrag steht.
Versucht er es, kann es durchaus für die folgende Session an der notwendigen Einwilligung fehlen, so dass Top sich strafbar macht.
Sollte der "worst case" eintreten, sei es in einem Straf-, Scheidungs- oder Zivilrechtsverfahren, dürfte sich ein solcher Vertrag sogar eher zu Ungusten des aktiven Parts auswirken: "Sklaverei im 21. Jahrhundert????"
Überlegt Euch daher gut, ob Ihr einen solchen Vertrag aufsetzt und was er für Euch bedeuten soll. Und seid Euch darüber im klaren, dass er nur ein weiterer Baustein in Eurem Spiel ist, aber kein Gesetz.
Und es ist eine schmutzige, langwierige und teure Angelegenheit, etwa die im Vertrag geregelte Schenkung rückgängig zu machen.
Faustregel: Als Bestandteil des Spiels okay....sobald es auf reale Ebenen getragen wird...forget about it !

Das Spankingprinzip

Spanking und Sexualität 


Demonstration erotischen Spankings auf der Folsom Street Fair 2004 in San Francisco

Etruskische Wandmalerei im „Grab der Züchtigung“ in der Totenstadt von Tarquinia, Italien, ca. Ende 600 v. Chr.

Kupferstich ca. 1780

Gepolsterte Spankingbank
Der Begriff Spanking fand in den 1990er-Jahren aufgrund des Umstands, dass der deutschen Sprache ein entsprechender Begriff fehlt, über das Usenet und das World Wide Web sehr rasch Einzug in den Sprachgebrauch auch der deutschsprachigen Anhänger dieser Sexualpraktik. Auch das entsprechende englische Verb to spank wird in der Umgangssprache der Subkultur gelegentlich eingedeutscht verwendet („ich möchte mal wieder gespankt werden“), sowie weitere Begriffe der Szene wie Spanko (Kurzform von Spankophiler oder Spanking-Fetischist), Spanker und Spankee.
Für härtere Formen des Spanking im Bereich BDSM wird auch der Begriff Flagellantismus genutzt.
Unter erwachsenen Partnern hat spielerisches Spanking in intimen Situationen auch eine erotische, sexuelle Funktion.
Je nach Absicht, Planung und Intensität dieser Tätigkeit (Petting, Schläge im Rahmen des Koitus, Erziehungsspiel) kann man hier von einem eher erotischen Spiel oder von einer BDSM-Spielart, insbesondere des Sadomasochismus, sprechen. Dennoch empfinden viele ihre Leidenschaft für Spanking als etwas Eigenständiges, das mit dem klassischen Sadomasochismus nur wenig gemeinsam hat.
Das Spanking kann je nach individueller Vorliebe mit der Hand erfolgen, mit einem Rohrstock, einer Peitsche, einer Birkenrute, Teppichklopfer, Haarbürste, Paddle, Martinet, Tawse oder einer Vielzahl weiterer Instrumente.
Erotisches Spanking kann sehr unterschiedlich praktiziert werden. Die Palette reicht von zärtlichen Streichel-Klapsen über Erziehungsspiele bis hin zur schweren Züchtigung mit Fesselung (Bondage). Daneben ist beliebt das – auch gleichzeitige und gegenseitige – Kneifen („Squeezing“) in die Gesäßbacken des Partners, welches auch im exhibitionistischen Sinne, etwa bei einem Stadtbummel, ausgeführt werden kann.
Egal, wie erotisches Spanking praktiziert wird, der Grundsatz der absoluten Sicherheit, Vernunft und Einvernehmlichkeit („Safe, Sane, Consensual“) bildet nach allgemeinem Konsens die entscheidende Basis für erotisches Spanking, da Schläge, wie alle Reize, nicht akzeptiert werden und nur Widerwillen auslösen, wenn
  • die Absicht nicht deutlich ist, wenn etwa die Schläge (Klapse) „zufällig“ erfolgen, weil sich jemand gerade gebückt hat, um etwas aufzuheben,
  • sie von einer Person gegeben werden, von der man nicht erotisch berührt werden mag,
  • sie in einer Weise erfolgen, die darauf hindeutet, dass der Spanker unbeherrscht ist und eher an sich denkt als an den Geschlagenen, den Spankee.
Einvernehmlichkeit kann dagegen immer dann als gegeben angenommen werden, wenn sich der Spankee selbstständig bückt (ohne Bondage). Das freiwillige „sportliche Bücken“ (touch toes) garantiert dann das kontrollierte, sichere Schlagen des Spankers auf den sexuell relevanten Bereich des Hinterns. Schläge wollen vorbereitet werden, damit der (die) Spankee den erotischen Charakter und die sinnliche Freude des Spankers spürt. Auf der weichen Muskulatur im Bereich des Afters werden sie, auch wenn sie mit Kraft ausgeführt werden, nur als „angenehm ziehend“ empfunden, nicht als wirklich „schmerzend, weh tuend“, solange der Spankee sich wünscht, geschlagen zu werden. Intensive körperliche Reaktionen (Zucken und „Quieken“) beweisen nicht unbedingt, dass es dem Spankee unangenehm ist – solange er seine Position freiwillig beibehält.


Zusätzlich kann die Verwendung eines Safeword vereinbart werden. Dieses gibt dem Spankee die Möglichkeit, „in der Rolle“ vergeblich um ein Ende der „Züchtigung“ zu betteln, bei echtem Bedarf aber das Spiel zu jedem Zeitpunkt kontrolliert abbrechen zu können.
Zu den bekannten Persönlichkeiten mit einer sexuellen Vorliebe für Spanking (möglicherweise auch einem Spanking-Fetisch) zählen der schweizerisch-französische Philosoph Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) und der englische Dichter Algernon Swinburne (1837-1909).